Antrag DIE LINKE. zur Verbandsversammlung am 8. März 2023: Beschlussfassung zum Haushalt 2023
Beschlussvorschlag 1:
Die Verbandsversammlung beauftragt den Verwaltungsausschuss, folgenden Ansatz zu erhöhen:
Produktbereich 01 – Innere Verwaltung
Produktgruppe 01010 Zentralverwaltung
Produkt 0101018 FB Finanzen
Position 13: Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Ansatz VA: 147.750 Euro
Neuer Ansatz die LINKE: 207.750 Euro
„Verbesserung der Darstellung des Haushalts durch offene Dateiformate, grafische Unterstützung und vertiefenden Kenn- und Zielzahlen in den einzelnen Produktbeschreibungen des Haushalts.”
Begründung:
Die zentrale Aufgabe eines Parlaments ist die Aufstellung und Debatte des jährlichen Haushalts. Dieser essentielle politische Prozess entscheidet, welche Leistungen bereit oder nicht bereitgestellt werden können. Haushaltsdaten müssen per Gesetz veröffentlicht werden.
Leider ist dabei das Format nicht vorgeschrieben, was dazu führt, dass ein Haushaltsentwurf in der Regel im tausendseitigen pdf-Format auf die Webseite gestellt wird. Dadurch bleibt ein wesentlicher Aspekt der politischen Arbeit für viele verschlossen, weil eine visualisierte Darstellung fehlt.
Wie viel Geld der Landeswohlfahrtsverband wofür ausgibt, sollte aber im Detail auch für Laien oder Kreis- und Stadtverordnete ersichtlich sein.
Durch visualisierte grafische Darstellungen, sowie offene Dateiformate könnte der Haushalt des LWV besser zugänglich gemacht werden.
Darüber hinaus sollen die Informationen ausgewertet, visualisiert und ins Verhältnis zu anderen Daten gesetzt werden.
Das Ziel sollte sein, Haushalte auch für Laien – möglichst barrierefrei – zugänglich zu machen und zu visualisieren.
Dadurch könnten sowohl Menschen, die in der Eingliederungshilfe sind, als auch Kommunal- und Landespolitiker*innen gleichermaßen auf die jeweiligen Daten zugreifen.
Das Verständnis und die Vergleichbarkeit der Daten sollen durch Relationen, aber auch Zielsetzungen und Kennzahlen verbessert werden.
Wie im Haushalt auf Seite 45 dargestellt, verpflichtet § 10 Abs. 3 der GemHVO , dass in den Teilhaushalten produktorientierte Ziele unter Berücksichtigung des einsetzbaren Ressourcenaufkommens und des voraussichtlichen Ressourcenverbrauchs sowie Kennzahlen zur Zielerreichung bestimmt werden sollen. Diese Ziele und Kennzahlen bilden die Grundlage für die Erfolgskontrolle und Steuerung der Haushaltswirtschaft und sind in die Berichterstattung nach § 28 GemHVO einzubeziehen.
Die Kennzahlen und Ziele des LWVs sind jedoch sehr unkonkret.
Bei Zielgrößen wird z.B. lediglich formuliert:
Leistungen in besondererWohnformen – Verselbständigungsquote – Vorjahr.
Leistungen in Werkstätten: Zielgröße: 110 zusätzliche BiB sind realisiert.(Bezugsgröße: Ergebnis 31.12.2021)
Das ist kein Ziel, sondern die Darstellung, was bereits erreicht wurde. Hier sollte klarer formuliert werden, welche Zielgrößen man erreichen möchte.Durch eine höhere Transparenz und die Setzung von Zielen in der Eingliederungshilfe erhoffen wir uns mehr politische Beteiligung, ein höheres Politikverständnis und einen verbesserten politischen Dialog.
Zudem können alle, ob Bürger*innen, Journalist*innen, oder die Wissenschaft die Daten analysieren und für öffentliche Rechenschaftslegung nutzen.
Für die Umgestaltung der haushaltlichen Konzeption veranschlagt die Linke zunächst 60.000 Euro.
Haushalte, die teilweise dieses Konzept umgesetzt haben, findet man z.B. hier:https://offenerhaushalt.at)/gemeinde/kumberghttp://be.budget.opendata.ch/https://www.marburg-biedenkopf.de/politik_und_gremien/haushalt/haushalt.php
Beschlussvorschlag 2:
Die Verbandsversammlung beauftragt den Verwaltungsausschuss folgenden Ansatz zu erhöhen:
Produktbereich 01 Innere Verwaltung
Produktgruppe 01010 Zentralverwaltung
Produkt 0101016 FB Zentrale Verwaltungsangelegenheiten
Pos. 13: Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Ansatz LWV: 9.625.170 Euro
Ansatz DIE LINKE: 11.07517 Euro
„Energetische Sanierung voranbringen, durch Installation von Brauchwasseranlagen sowie Umstellung der Wärmeversorgung auf Erneuerbare Energien, insbesondere durch aufgeständerte Photovoltaikanlagen auf den Außengeländen der Verwaltungs- und Schulliegenschaften“.
Begründung:
Die Verbandsversammlung des LWV Hessen beauftragt den Verwaltungsausschuss, zunächst vorrangig an den Verwaltungs- und Schulstandorten, deren Dachflächen nicht mit Photovoltaikanlagen belegt werden können, aufgeständerte PV-Module (ähnlich Agri-PV-Anlagen) auf den Außengeländen der Verwaltungs- und Schulliegenschaften zu realisieren.
Zusätzlich ist die Installation von Brauchwasseranlagen bei allen Gebäuden nötig. In Zeiten des Klimawandels müssen wir zukünftig auf Trockenperioden und den sorgsamen Umgang mit Trinkwasser einstellen. Sukzessive müssen alle Verwaltungs- und Schulgebäuden so umgerüstet werden, dass für Toiletten und die Bewässerung von Sport- und Außenanlagen nur noch Brauchwasser genutzt wird.
Dafür ist die Schaffung einer Infrastruktur an den Gebäuden zur Nutzung von Brauchwasser durch die Anlage von Zisternen und eines doppelten Leitungsnetzes notwendig.
Für aufgeständerte Solaranlagen und die Umstellung der Wärmeversorgung auf Erneuerbare Energien sind 1 Mio. Euro vorgesehen, für die Installation von Brauchwasseranlagen 450.000 Euro.
Beschlussvorschlag 3:
Die Verbandsversammlung beauftragt den Verwaltungsausschuss folgenden Ansatz zu erhöhen:
Produktbereich 05 Soziale Leistungen
Produktgruppe 05010 FB Grundsatz und Steuerung
Produkt 0501010 Grundsatz und Steuerung
Pos. 13: Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Ansatz KA: 190.000 Euro
Neuer Ansatz DIE LINKE: 250.000 Euro
„Das Projekt Gesamtsteuerung Teilhabe erhalten und die Fraktionen des LWV Hessen stärker an der Planung und Steuerung beteiligen“
Begründung:
Das Projekt Gesamtsteuerung Teilhabe sollte unter Beteiligung aller Fraktionen fortgeführt werden. Zwar ist die Reorganisation der Verwaltungsstruktur abgeschlossen, aber es ist noch nicht zu beziffern, wie sich die Umstellung der Finanzierungssystematik in den kommenden Jahren auswirkt und ob die Ziele des Bundesteilhabegesetzes realistisch sind.
Die Eingliederungshilfe einerseits zu verbessern und Menschen mit Behinderungen selbstbestimmt an der Gesellschaft teilhaben zulassen, aber andererseits die Ausgabendynamik durch bessere Steuerung zu bremsen und eine neue Kostensteigerung in der Eingliederungshilfe zu verhindern, schließen sich als Ziele gegenseitig aus.
Hier muss die Wirksamkeit gemeinsam mit den Fraktionen betrachtet werden.
Neue Herausforderungen sind die allgemeinen Fallzahlensteigerungen in der Eingliederungshilfe, insbesondere bei psychischen Erkrankungen.
Außerdem der wachsende Arbeitskräftemangel. Die Fachkräftesicherung bei der eigenen Verwaltung, sowie den sozialen Trägern des LWV werden wesentliche Zukunftsthemen sein.
Ebenso die steigenden Energie-, Personal- und Inflationskosten.
Zentral für eine auskömmliche Finanzausstattung und Sozialraumplanung wird sein, ob das Land Hessen sich ausreichend an den Kosten der Eingliederungshilfe beteiligt.
Im Moment werden 90% der Kosten durch die kommunale Familie getragen.Deswegen sollen zusätzlich 50.000€ für eine wissenschaftliche Studie verwendet werden, die u.a. betrachtet, wie sich die Kostenverteilung zwischen dem Land Hessen und der kommunalen Familie seit der Gründung des LWV in 1953 entwickelt hat.
Außerdem sollen Vorschläge gemacht werden, durch welche Maßnahmen und Umstrukturierungen das Land Hessen sich wieder stärker an den Kosten der Eingliederungshilfe beteiligen kann.
Eine Informations- und Fachkampagne soll dies begleiten. An diesen Fragestellungen sollen alle Fraktionen in einem projektbegleitenden Beirat beteiligt werden. Dieser Beirat sollte zu mindestens 2x jährlich tagen und soll wissenschaftlich begleitet und vorbereitet werden, sodass mit zusätzlichen Mehrkosten von 10.000 Euro jährlich gerechnet werden muss.