Antrag DIE LINKE. zum Haushalt 2024, Verbandsversammlung am 20. 3. 2024
Beschlussvorschlag:
Die Verbandsversammlung beauftragt den Verwaltungsausschuss folgenden Ansatz zu erhöhen:
Produktbereich 05 Soziale Leistungen
Produktgruppe 05030 FB SGB IX/XII
Produkt 0503041 Hilfen z.Überwindung bes.soz.Schwierigkeiten
Pos. 17. Transferaufwendungen
Ansatz VA : 50.028.835 Euro
Ansatz DIE LINKE: 55.028.835 Euro
Begründung:
Die Obdachlosigkeit ist in Hessen stark angestiegen: Ende Januar 2023 lebten 22.645 wohnungslose Menschen in Notunterkünften, ein Jahr zuvor waren es noch 12.110. Das entspricht einem Anstieg um 87 Prozent. Gleichzeitig gehen aber die stationären Leistungen im LWV nach 67 SGB XII zurück.
Sicherlich ist in diesem Zusammenhang der Hinweis richtig, dass Obdachlosigkeit und Wohnungslosigkeit nicht gleichzusetzen sind mit einem Anspruch auf Hilfen nach §§ 67 ff. SGB XII und Fallzahlveränderungen der in Notunterkünften untergebrachten Menschen nicht notwendigerweise zu Fallzahlveränderungen im Bereich der Hilfen nach §§ 67 ff. SGB XII führen müssen.
Auch ist zutreffend, dass eklatante Fallzahlensteigerungen auf die Unterbringung von Geflüchteten aus der Ukraine zurückzuführen sind.
Dennoch gibt es mittlerweile einen fachlichen Konsens, dass das derzeitig bestehende Stufenmodell der deutschen Sozialgesetzgebung, in dem ein Umzug zwischen verschiedenen Wohnformen erst nach der Bewältigung verschiedener Problemlagen (Abstinenz etc.) vorgesehen ist, der Beseitigung von Wohnungslosigkeit entgegensteht.
Man geht vom Notquartier zum Übergangswohnen und dann erst in die eigene Wohnung. Viele Menschen schaffen aber die Übergänge nicht. Die deutsche Sozialgesetzgebung arbeitet mit einem Modell der „Wohnfähigkeit“, was bedeutet, dass andere Probleme, die zur Wohnungslosigkeit geführt haben, zuerst behoben werden müssen und erst dann eine Wohnung bezogen werden soll.
Der Leitgedanke von „Housing-First“ beruht im Gegenteil dazu auf der Annahme, dass Wohnen ein Menschenrecht ist und die eigene Wohnung als Schutzraum und Basis für eine erfolgreiche Lebensbewältigung dient. Deswegen sollten zusammen mit der Hessischen Landesregierung und den Kommunen, Modellprojekte beim LWV Hessen eingerichtet werden. Da zu einem solchen Projekt auch genügend Sozialwohnungen gehören, sollte der Ansatz um 5 Millionen Euro erhöht werden.