Antrag DIE LINKE. zum Haushalt 2024, Verbandsversammlung am 20. 3. 2024
Beschlussvorschlag:
Die Verbandsversammlung beauftragt den Verwaltungsausschuss folgenden Ansatz zu erhöhen:
Produktbereich 05 Soziale Leistungen
Produktgruppe 05010 FB Grundsatz und Steuerung
Produkt 0501010 Grundsatz und Steuerung
Pos. 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Ansatz VA: 170.000 Euro
Ansatz DIE LINKE: 230.000 Euro
Begründung:
Die Einrichtung eines zufallsgelosten Bürger*innenrates zum Thema Eingliederungshilfe könnte dazu dienen, Menschen mit Behinderungen sowie Bürger*innen und Bürger gleichermaßen an der Diskussion um eine gute soziale Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu beteiligen. Im Bürgerrat könnte auch diskutiert werden, inwiefern die Beteiligung der Landes- und Bundesebene noch angemessen ist und welche wesentlichen Merkmale die Eingliederungshilfe haben sollte.Dabei soll sichergestellt werden, dass das geloste Gremium in zentralen soziodemografischen und sozioökonomischen Merkmalen im Wesentlichen dem Durchschnitt der Bevölkerung in Hessen entspricht.
Der Bürger*innerat soll die Vielfalt der Gesellschaft abbilden, daher erfolgt eine Teilnehmer*innenauswahl durch das „aufsuchende Bürgerratsmodell“. Einer Unterrepräsentation soll gezielt entgegengewirkt werden.
Dem Bürger*innenrat soll ein wissenschaftliches Expertengremium und ein zivilgesellschaftliches Kuratorium zur Beratung beigeordnet werden. Der Bürger*innenrat soll durch den Verwaltungsausschuss medial begleitet werden und die Diskussion der Ergebnisse muss in einem öffentlichen Rahmen stattfinden – unter Beteiligung der Abgeordneten im LWV Hessen.
Der Bürger*innenrat muss es Menschen mit Behinderung oder sonstigen Beeinträchtigungen ermöglichen, daran teilnehmen zu können und die entsprechende Technik z. B. zur barrierefreien Teilnahme muss gewährleistet sein. Menschen mit Behinderungen sollten zu 50% beteiligt sein.
Bei einem Bürgerrat geht es darum, die sozialen Merkmale und Weltanschauungen der Gesamtbevölkerung möglichst gut widerzuspiegeln. Es hat sich gezeigt, dass geloste Gremien repräsentativer sind und eher gewährleisten, dass Menschen beteiligt werden, die sonst in Parlamenten völlig unterrepräsentiert oder gar nicht vertreten sind:
Schüler*innen Rentner*innen, nach Deutschland Zugewanderte, Menschen mit verschiedenen Bildungsabschlüssen, Bürger*innen, die in der Region verwurzelt sind neben Neu-Zugezogenen. Die-Teilnehmer*innen bekommen zudem eine Aufwandsentschädigung. Denn nicht alle können sich politische Teilnahme leisten, weder zeitlich noch finanziell.
Natürlich wird man nie eine hundertprozentige Repräsentativität herstellen können. Aber eine Studie über bundesweit durchgeführte Bürgerräte hat gezeigt, dass zum Beispiel Menschen mit einem Hauptschulabschluss (in der deutschen Gesamtbevölkerung 29%) wesentlich besser in Bürgerräten vertreten waren (bis zu 17%) als im Deutschen Bundestag mit (1%).(Vgl.S.18:https://www.buergerrat.de/fileadmin/downloads/losbasierte-burgerraetedeutschland.pdf )
Allein, dass Menschen aus unterschiedlichen Gesellschaftsgruppen an einen Tisch kommen und diskutieren, ist wichtig.
Menschen, die sich sonst vermutlich nie begegnen würden, treffen aufeinander. Auch “politikferne” Menschen werden einbezogen. Dabei hat sich die Idee des aufsuchenden Bürgerrats etabliert:https://adhocracy.plus/esgehtlos/projects/aufsuchendes-losverfahren-2/2
Am Bürgerrat sollen alle Fraktionen beteiligt werden. Dieser Beirat sollte zu mindestens 2x jährlich tagen und dauerhaft die Arbeit des LWV begleiten.