Antrag DIE LINKE zur Verbandsversammlung am 18. Dezember 2024
Beschlussvorschlag:
Die Verbandsversammlung möge beschließen:
Die Verbandsversammlung spricht sich für eine angemessene gesetzliche Regelung zur Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung im ambulanten und stationären Bereich aus.
Für die Sicherstellung der psychiatrischen Versorgung in Hessen ist eine gesetzliche Regelung notwendig, die keine neue Finanzierungslücke umfasst und eine angemessene Personalausstattung – auch in den psychiatrischen Kliniken – gewährleistet.
Die Verbandsversammlung setzt sich gemeinsam mit der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und über 50 Verbänden, Kammern und Fachgesellschaften dafür ein, dass für Praxen, Kliniken und institutionelle Einrichtungen Regelungen zur Refinanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung geschaffen werden.
Die Verbandsversammlung appelliert an den Gesetzgeber die Vorschläge der Bundespsychotherapeutenkammer und der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs) e.V – auch hinsichtlich einer angemessenen wohnortnahen Bedarfsplanung und psychotherpautischen Versorgung – in das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (GVSG) aufzunehmen.
Begründung:
Der Landeswohlfahrtsverband (LWV) Hessen ist Alleingesellschafter der Vitos GmbH und trägt damit auch eine große Verantwortung für die psychiatrische Versorgung in Hessen.
Vitos betreibt an über 100 Standorten in 76 Orten in Hessen Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens und ist für die Aufrechterhaltung der psychiatrischen Versorgung unabdingbar.
Trotz der aktuellen Kabinettsumbildung im Bund und der bevorstehenden Vertrauensfrage und Neuwahlen sollten keine weiteren Verzögerungen bei Regelungen und Finanzierung der Weiterbildung von Psychotherapeut*innen auftreten, um einen drohenden Fachkräftemangel abzuwenden.
Ab 2025 ist jährlich mit mindestens 2.500 neu approbierten Psychotherapeut*innen zu rechnen, die bereit sind, die anschließende Weiterbildung zu absolvieren.
Seit September 2020 besteht der Qualifizierungsweg für Psychotherapeut*innen aus einem Studium und einer postgradualen fünfjährigen Weiterbildung.
Die gesamte Weiterbildung als Fachpsychotherapeut*in soll hauptberuflich in gesicherten Anstellungsverhältnissen und mit einem angemessenen Gehalt erfolgen. Hierzu fehlen aber gesetzliche Regelungen, wer die Kosten dieser Weiterbildung trägt. Schon heute legen hunderte Masterabsolvierende ihre Approbationsprüfungen ab, ohne einen Weiterbildungsplatz in Aussicht zu haben, da die die Reform des Psychotherapeu-tengesetzes (PsychThG) keine angemessene Bezahlung der Psychotherapeut*innen in Weiterbildung sicherstellt.
Dabei war das Ziel, die prekären Ausbildungsverhältnisse für Psychotherapeut*innen zu beenden. Insbesondere die ambulante Weiterbildung in Praxen und die stationäre Weiterbildung in Kliniken ist nicht geregelt.
Auch im Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (GVSG), findet dies bislang keine Berücksichtigung.
Diese Gesetzeslücke ist auch für Vitos ein Problem. Derzeit leisten Psychotherapeut*innen in Ausbildung auch einen bedeutenden Anteil der stationären Psychotherapie in Kliniken. Bis zum Auslaufen der Übergangsfrist 2032 wird die Zahl der Psychotherapeut*innen in Weiterbildung jedoch stetig sinken, da die Refinanzierung der Personalmehrausgaben für die Psychotherapeut*innen in Weiterbildung in Kliniken gesetzlich nicht geregelt ist.
Diese könnte nur durch eine entsprechende Finanzierung der stationären Weiterbildungsstellen ermöglicht werden.
Insbesondere in der Übergangszeit, in der sowohl Psychotherapeut*innen in Aus- sowie in Weiterbildung in der stationären Versorgung tätig sind, besteht ein besonderer Finanzierungsbedarf, um neue Weiterbildungsstellen zu schaffen.
Der Vorschlag verschiedener Fachgesellschaften ist hier die Refinanzierung der Personalmehrausgaben für die Psychotherapeut*innen in Weiterbildung in Kliniken über die Bundespflegesatzverordnung zu regeln, wie es für die Vergütung der Psychotherapeuten*innen in Ausbildung in § 3 Abs. 3 Nr. 7 BPflV bereits geschehen ist. Dabei sollte die Berücksichtigung der Personalkosten der Psychotherapeut*innen in Weiterbildung eine Vergütung in tarifvertraglicher Höhe sicherstellen.
Ohne eine entsprechende Regelung, sind die notwendigen Kosten in den Budgetverhandlungen kaum durchsetzbar, sodass die benötigten Weiterbildungsstellen nicht in ausreichender Zahl geschaffen werden können. Daher ist es unverständlich, dass der Gesetzesentwurf der Bundesregierung bislang keine Regelungen zur stationären psychotherapeutischen Weiterbildung enthält.
Mit dieser Gesetzeslücke droht eine ganze Generation an Studienabsolvent*innen wegzubrechen, da diese vermutlich fachfremd arbeiten werden, wenn sie nicht kurzfristig eine Weiterbildung als Fachpsychotherapeut*innen machen können. Damit wird auch eine künftige psychotherapeutische Versorgung in Deutschland gefährdet und es müssen entsprechende Regelungsvorschläge umgehend eingearbeitet und berücksichtigt werden.