Weitere medizinische Zentren für Erwachsene mit Behinderung (MZEBs) einrichten: Sachstandsmitteilung

Anfrage Fraktion DIE LINKE. vom 31. 5. 2023

Anfrage betr. „Umsetzung des Beschlusses A10 / 2020 / XVI : weitere
Medizinische Zentren für Erwachsene mit Behinderung (MZEBs) einzurichten“

  1. Am 28.10. 2020 wurde von der Verbandsversammlung beschlossen , dass angestrebt wird Gespräche mit dem Land Hessen zu führen, weitere Medizinische Zentren für Erwachsene mit Behinderung (MZEBs) einzurichten.
  2. Wurden diesbezüglich Gespräche mit der hessischen Landesregierung geführt und was waren die Ergebnisse ?
  3. Gibt es Förderungsmöglichkeiten/Bezuschussungen durch das Land Hessen oder Bundesprogramme zur Errichtung von (MZEBs) ?
  4. Welche speziellen Weiterbildungen gibt es für Ärztinnen, die sich auf die Versorgung von Menschen mit Mehrfachschwerfachbehinderungen in ihrer Praxis konzentrieren möchten? Gibt es Förderungsmöglichkeiten/Hilfen des Landes Hessen oder Boni ?
  5. Wie viele MZEBs gibt es momentan in Hessen und von wem werden diese betrieben ? Hat sich seit dem Beschluss die Versorgungssituation verbessert ?
    Bestände die Möglichkeit, die MZEBs den sozialpädiatrischen Zentren anzuschließen ?
  6. Welche Programme/Unterstützung/Förderungszuschüsse gibt es seitens Land/Bund bei der Gründung weiterer aktiver Medizinischer Zentren für Erwachsene mit Behinderung (MZEBs) ?
  7. Welche Möglichkeiten gibt es Menschen den Zugang zu einem MZEB zu ermöglichen, die noch nicht den entsprechenden GDB von 70/den ICD-Diagnosekriterien entsprechen, aber dennoch objektiv dem Personenkreis zugeordnet werden können ?

    Begründung:
    In dem Antrag A10 / 2020 / XVI wurde festgestellt, dass vielerorts im Erwachsenenalter für Menschen mit komplexen Behinderungen keine adäquate Anschlussversorgung durch MZEBs gegeben ist, obwohl seit 2015 durch § 119c SGB V die Voraussetzung für die Gründung von Medizinischen Zentren für Erwachsene mit Behinderung (MZEBs) geschaffen wurde. Einzig das MZEB im Klinikum Frankfurt Höchst war zur Zeit der Antragstellung aktiv in die ambulante Betreuung für Erwachsene mit Behinderungen eingebunden. Eine gravierende Unterversorgung
    von Betroffenen in allen Teilen Nord-, Mittel- und Osthessens, sowie lange Wartezeiten in Südhessen wurden durch den LWV Hessen festgestellt.
    Erschwerend kommt hinzu, dass der Zugang zur Versorgung im MZEB durch spezifische ICD-10-Diagnosekriterien und einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 70 festgelegt wird, obwohl konkrete Diagnosen oftmals erst im MZEB erhoben werden. Die Frage ergibt sich, welche Möglichkeiten es gibt, die Sicherstellung einer flächendeckenden qualifizierten ambulanten medizinischen Versorgung für Erwachsene mit Behinderung durch ein multiprofessionelles pflegerisch-medizinisches Team sicherzustellen, um gesellschaftliche Teilhabe zu garantieren.

Antwort:
Der Verwaltungsausschuss leitet der Fraktion Die Linke den nachfolgenden Sachstandsbericht zu:
Am 28.10.2020 hat die Verbandsversammlung folgenden mehrheitlichen Beschluss gefasst:
Der Landeswohlfahrtsverband/die Verbandsversammlung des Landeswohlfahrtsverbandes fordert das Land Hessen auf, den Auf- und Ausbau Medizinischer Zentren für Erwachsene mit Behinderung (MZEB) aktiv zu fördern und zu unterstützen, um die klaffende Versorgungslücke in der qualifizierten ambulanten Betreuung von erwachsenen Menschen mit geistiger oder schwerer Mehrfach-behinderung zu schließen.
Derzeit arbeiten verschiedene Akteure daran, eine Weiterentwicklung der MZEB auf den Weg zu bringen. Die Hochschule Fulda, das Public Health Zentrum Fulda und die Universität zu Köln sind durch den Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) mit dem Projekt „Barrieren bei der Etablierung von und Versorgung in MZEB: Eine bundesweite Studie nach dem Stakeholder-Ansatz“, beauftragt worden. Das Projekt hat eine Laufzeit vom 01.08.2020-31.07.2023.

Das Projekt beschäftigt sich mit vier verschiedenen Fragestellungen:
1. Wie viele MZEB und mit welchen Versorgungsschwerpunkten und Strukturmerkmalen existieren bereits bzw. befinden sich im Aufbau in Deutschland?
2. Wie gestaltet sich der Etablierungsprozess von MZEB, unter besonderer Berücksichtigung potentieller Etablierungsbarrieren, in Abhängigkeit unterschiedlicher Entwicklungsstadien und
Regionen?
3. Welche Barrieren in der medizinischen Versorgung im MZEB berichten unterschiedliche Stakeholder (u.a. GKV, KV)?
4. Welche Handlungsempfehlungen (u.a. zum Abbau der Barrieren) lassen sich aus den Projetergebnissen ableiten?

Mit Projektabschluss liegen Informationen zum bundesweiten Etablierungsstand der MZEB vor und es können Aussagen zur Anzahl und zu den Standorten der MZEB, zu ihren Behandlungsschwerpunkten, ihrer strukturellen Ausstattung, dem Einzugsgebiet, der regionalen Lage und der jeweiligen Etablierungsstufe getroffen werden. Da der bundesweite Etablierungsstand zu zwei Messzeitpunkten erhoben wird, ist ggf. eine bundeslandabhängige Tendenz zur Entwicklung der MZEB-Etablierung möglich.
Der persönliche Referent der Landesdirektorin, Frank Nikutta, begleitet das Projekt für den LWV Hessen und hat auch am 05. Mai an der Abschlussveranstaltung an der Hochschule Fulda als Vertreter des LWV Hessen teilgenommen. Dort hat das Projektteam die Leistungserbringenden von MZEB, die Bundesarbeitsgemeinschaft der MZEB, die Kassenärztlichen Vereinigung, die Träger der freien Wohlfahrtspflege, die Fachverbände sowie die Beauftragten für Menschen mit Behinderung des Bundes und der Länder an einen Tisch gebracht.
Dabei wurde bereits deutlich, dass insbesondere die Vertreter der Kassen einer Weiterentwicklung der MZEB im Wege stünden. Sie hätten die Möglichkeit, Ermächtigungen für medizinische Behandlungszentren gemäß § 119c SGB V zu erteilen, würden aber aus fiskalischen Gründen immer wieder eine Umsetzung behindern. Problematisch sei ist es zudem, dass bundesweit keine Daten zum Bedarf der MZEB vorliegen. Auch gibt es keine einheitlichen Kriterien für die Zulassungsausschüsse, die über die Zulassung der MZEB für jedes Bundesland unterschiedlich entscheiden.
Nach § 90 (4) SGB V bzw. § 96 (2a) SGB V beraten die für die Sozialversicherung obersten Landesbehörden bei Beschlussfassungen hierüber mit. Ob das Land Hessen dieses Mitberatungsrecht wahrnimmt, ist den Projektträgern und auch dem LWV Hessen nicht bekannt, so dass hier eine Abfrage beim HMSI erfolgen könnte. Nur über diese Beteiligungsform sei eine Beteiligung des Landes bei der Zulassung und mithin eine Unterstützung möglich, da die abschließende Entscheidung stets bei den Zulassungsausschüssen liegt.
In Hessen gibt es derzeit laut Auskunft der Bundesarbeitsgemeinschaft der MZEB zwei aktive MZEB (vgl.: https://bagmzeb.de/mzeb-finden):
Das Klinikum Frankfurt-Höchst in Hattersheim und das Klinikum Kassel Die Projektierenden sind zuversichtlich, Handlungsempfehlungen für die Politik, die Kostenträger und die Leistungserbringenden auf den Weg zu bringen und einen Beitrag zur Verbesserung der Versorgungssituation von Menschen mit Behinderung, zum Abbau von Barrieren bei der Gründung sowie zur Zulassung und Finanzierung von MZEB leisten zu können. Dies wird nur dann funktionieren, wenn alle Interessenvertreter gemeinsam an diesen Zielen arbeiten. Darüber hinaus sei es auch wichtig, die Bekanntheit von MZEB zu steigern, Weiterbildungsangebote für Behandler auf und auszubauen und die Medizin stärker auf Menschen mit besonderen Bedarfen und Behinderung auszurichten. Der Projektabschlussbericht soll im Sommer – auch in leichter Sprache – veröffentlicht werden. Dieser Bericht wird abgewartet, um dann weitere Handlungsschritte seitens des Verwaltungsausschusses festzulegen.

Beratungsergebnis
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Protokollnotiz: Frau Landesdirektorin Selbert berichtet von der Arbeit der großen Projektgruppe in Fulda, die sich dieser Fragestellung angenommen und gemeinsam an verschiedenen Schwerpunkten und Problemlagen gearbeitet habe. Aus der Abschlussveranstaltung werde ein Projekt-Schlussbericht erstellt, der u. a. Handlungsempfehlungen enthalte. Dieser Bericht sollte abgewartet und dann auf dessen Basis weitergearbeitet werden.