Anfrage zur aktuellen Situation der Eingliederungshilfe, dem Koalitionsvertrag, zu den zukünftigen Herausforderungen der Finanzierung und den Evaluationsberichten“

Berichtsvorlage des Verwaltungsausschusses zur Anfrage der Fraktion DIE LINKE
September 2025

Inhalt des Berichtes

  1. Hintergrund und Ausgangslage der Anfrage
    In der letzten Verbandsversammlung wurde die Ergänzungsvorlage zur Eckwerteplanung 2026 „Stabilisierungspakt für die Eingliederungshilfe in Hessen – Umlagereduzierung und Zukunftssicherungsbeitrag“ beschlossen (V70-A-/2025/XVII). Darin erhält der Verwaltungsausschuss den Auftrag, mit den Standesvertretungen der Leistungserbringer einen Zukunftssicherungsbeitrag zu verhandeln, der für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 „Potentiale der Reduzierung der Umlagenotwendigkeiten“ eröffnet.

    Fragen zum Zukunftssicherungsbeitrag und Trägerbudgets

    Frage 1:
    Ist es richtig, dass die Landesdirektorin bereits vor diesem Beschluss den Leistungserbringern einen Vorschlag zu Trägerbudgets unterbreitet hat ?
    Aus welchen Gründen wurden diese Gespräche vor dem Verbandsversammlungsbeschluss geführt?

    Antwort zu Frage 1:
    Vor dem genannten Beschluss ist ein vertrauliches Gespräch zwischen dem LWV und Vertretern der LIGA zur aktuellen Situation der Eingliederungshilfe in Hessen geführt worden, in welchem auch verschiedene Möglichkeiten erörtert wurden, die zu einer Entlastung der finanziellen Situation beitragen könnten.

    Frage 2:
    Teilt der Verwaltungsausschuss die Befürchtung der Leistungserbringer, dass die Einführung von pauschalen Trägerbudgets und umsatzabhängigen Kürzungen (–1 % bei <1 Mio. € Umsatz, –3 % bei 1–10 Mio. €, –5 % bei >10 Mio. €) zu Leistungskürzungen und Angebotseinsparungen von 15– 20 % führen könnten?

    Zu Frage 2:
    Die Verwaltungsleitung hat wiederholt das Ziel formuliert, einvernehmliche Lösungen mit unseren Partnern finden zu wollen. Der Rechtsanspruch für Menschen mit Behinderungen nach dem SGB IX wird garantiert.

    Frage 3:
    Wie verhält sich dieser Vorschlag vor dem Hintergrund, dass über 90 Träger Einzelverhandlungen initiiert haben und die 23 entschiedenen Anträge einen Mehraufwand von 10,64 Mio. € gegenüber dem Tarif aufweisen?

    Zu Frage 3:
    Die Gespräche zu einem Zukunftssicherungsbeitrag stehen nicht in Verbindung zu Vergütungsverhandlungen, zu denen die Leistungserbringer nach SGB IX auffordern können.

    Frage 4:
    Mit welchem Gesamt-Mehraufwand wird gerechnet, und worauf ist dieser zurückzuführen?
    Zu Frage 4:
    Von der Möglichkeit den LWV Hessen zu Einzelverhandlungen aufzufordern, haben bis dato 74 Einrichtungsträger im Bereich Soziale Teilhabe und 19 Träger im Bereich Teilhabe am Arbeitsleben Gebrauch gemacht (Stand 30.06.2025).
    Abschließend konnten zwischenzeitlich 51 Anträge bearbeitet werden mit einem Mehraufwand gegenüber Fortschreibung Tarif 17,82 Mio. €; in den übrigen Fällen laufen die Verhandlungen noch.

    Frage 5:
    Inwiefern würde die Einführung von Trägerbudgets und die Aufgabe der Finanzierungssystematik zu echten Kostensenkungen in der Eingliederungshilfe führen?
    Inwiefern gehen solche Kostensenkung zu Lasten der Hilfeberechtigten?
    Müsste nicht stattdessen bei Dokumentationspflichten gespart werden?
    Wie können Doppelstrukturen bei der Leistungsplanung abgebaut werden?

    Zu Frage 5:
    Ein Trägerbudget wurde seitens der Leistungserbringer abgelehnt und ist nicht Gegenstand der derzeitigen Gespräche. Insofern kann diese Frage nicht beantwortet werden.
    Vor dem Hintergrund der Garantie des Rechtsanspruchs dürfen Veränderungen der Finanzierungssystematik nicht zu Lasten der Leistungsberechtigten führen. Mögliche Einsparungen müssen auf kommunaler Ebene (RV) über Bürokratieabbau und Vereinfachungen erfolgen.
    Der Zukunftssicherungsbeitrag ist ein Beitrag der nicht mit den einzelnen Leistungserbringern verhandelt wird, sondern mit den Rahmenvertragspartnern als Vertretungen der Leistungserbringer.

    Frage 6:
    Sollen ausstehende Tarifsteigerungen und Klientenerhöhungen in die Höhe der Trägerbudgets einfließen?

    Zu Frage 6:
    Ein Trägerbudget wurde seitens der Leistungserbringer abgelehnt und ist nicht Gegenstand der
    derzeitigen Gespräche.

    Rechtliche und praktische Umsetzung

    Frage 7:
    a) Plant der Verwaltungsausschuss eine einseitige Kündigung der Rahmenverträge, falls Leistungserbringer dem Modell nicht zustimmen? Mit welchen Kündigungsfristen wäre dies verbunden?
    b) Gelten für Einzelvereinbarungen andere Kündigungsfristen, und zu welchen Zeitpunkten wären diese kündbar?
    c) Auf welcher rechtlichen Grundlage im BTHG ist die Einführung von Trägerbudgets möglich, wenn laut Verwaltungsausschuss die Trennung von existenzsichernden Leistungen und Assistenzleistungen „zwingend notwendig“ ist ?
    d) Sind weitere Maßnahmen geplant, sollten sich Leistungserbringer nicht auf neue Budgets und Einsparungen einlassen?

    Zu Frage 7:
    a) Da daran gearbeitet wird mit den Verbänden der Leistungserbringer gemeinsame Lösungen und Vereinbarungen finden zu können, besteht beidseitig nicht die Absicht einer einseitigen Kündigung der Rahmenverträge. Möglich und gegebenenfalls auch notwendig ist aber eine gemeinsame Neuaufstellung der Eingliederungshilfe in Hessen und damit einhergehend auch Neuverhandlung mit Vertragspartnern, um ein zukunftsfähiges System in der Eingliederungshilfe zu schaffen. Die Rahmenverträge könnten von jeder Vertragspartei mit einer Frist von einem Jahr zum Jahresende gekündigt werden. Eine Kündigung bedürfte der Schriftform und wäre gegenüber allen anderen Vertragsparteien zu erklären. Die Leistungsvereinbarungen mit den Leistungserbringern verlängern sich automatisch um ein Jahr, wenn sie nicht bis zum 30.09. des laufenden Jahres gekündigt werden.
    b) Bestehende Vergütungsvereinbarungen laufen solange weiter, bis die Vertragspartner eine neue Vereinbarung getroffen haben.
    c) Ein Trägerbudget wurde seitens der Leistungserbringer abgelehnt und ist nicht Gegenstand der derzeitigen Gespräche.
    d) Die derzeitigen Gespräche sind konstruktiv und es wird an gemeinsamen Lösungen gearbeitet.

    Frage 8:
    a) Teilt der Verwaltungsausschuss die Befürchtung, dass große Komplexanbieter bei Trägerbudgets weniger rentable Bereiche der Eingliederungshilfe einstellen könnten?
    b) Wie viele kleinere Träger sieht der Verwaltungsausschuss aktuell in ihrer Existenz bedroht?

    Zu Frage 8:
    Ein Trägerbudget wurde seitens der Leistungserbringer abgelehnt und ist nicht Gegenstand der derzeitigen Gespräche. Der Zukunftssicherungsbeitrag wird, wie oben erläutert, derzeit verhandelt, sodass derzeit über die bekannten Informationen hinaus keine Aussage getroffen werden. Der Verwaltungsausschuss hat derzeit keine Kenntnis von drohenden Schließungen.

    Bundesebene und Reformpläne

    Frage 9:
    Plant der Verwaltungsausschuss die vollständige Aussetzung der Finanzierungssystematik, weil es konkrete Bundespläne zur „Reform“ des BTHG gibt?
    a) Soll das Trägerbudget als Übergangsmodell dienen? Gibt es bereits Alternativmodelle?
    b) Liegen dem Verwaltungsausschuss genaue Kenntnisse zu den Eckdaten der geplanten Bundesreform vor?

    Zu Frage 9:
    Seit 1. 9. 2025 tagt die auf Bundesebene eingesetzte Sozialstaatsreformkommission unter Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Vorgesehen ist, dass die Kommission bis zum Jahresende 2025 Vorschläge zur Weiterentwicklung der Sozialsysteme präsentiert. Dem Verwaltungsausschuss sind keine weiteren Informationen bekannt und somit sind keine weiteren Aussagen möglich.

    Frage 10:
    Wie bewertet der Verwaltungsausschuss die Aussage von Friedrich Merz auf dem Kommunalkongress des DStGB, wonach jährliche Steigerungsraten von bis zu 10 % in der Eingliederungshilfe „nicht länger akzeptabel“ seien? Teilt der Verwaltungsausschuss diese Position?

    Zu Frage 10:
    Der Verwaltungsausschuss hat die Aussagen des Bundeskanzlers Merz nicht zu bewerten, dies obliegt der politischen Bewertung.
    Grundsätzlich ist festzustellen, dass die Steigerungsraten der Transferleistungsnotwendigkeiten im Zeitraum seit 2022 im LWV um ca. 39% gestiegen sind.

    Frage 11:
    Welche Ursachen sieht der Verwaltungsausschuss für die Kostensteigerungen in der Eingliederungshilfe?
    a) In welchen Bereichen besteht Reformbedarf?
    b) Sieht der Verwaltungsausschuss Ursachen im hessischen Ausführungsgesetz oder nur im BTHG? Welche konkreten Änderungen wären nötig (z. B. Abgrenzung Pflege/ Eingliederungshilfe, Unterscheidung existenzsichernde Leistungen/Assistenzleistungen, Kosten der KDU, systemwidrige Leistungen)?
    c) Steht der Verwaltungsausschuss hierzu im Austausch mit dem BMAS?

    Zu Frage 11:
    a) Seit Jahren wächst die Zahl der Menschen, die Anspruch auf eine vom LWV finanzierte Leistung haben und zudem steigt auch der Unterstützungsbedarf der einzelnen Menschen mit Behinderungen. Außerdem führen Tariferhöhungen zu höheren Personalkosten bei den Einrichtungen. Daraus ergeben sich höhere Vergütungssätze, die sich im LWV-Haushalt wiederfinden.
    Zu nennen sind noch höhere Freibeträge bei Einkommen und Vermögen der Leistungsberechtigten. Diese Faktoren kann der LWV selbst nicht beeinflussen.
    Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) hat der Bundesgesetzgeber weitreichende Änderungen in der Eingliederungshilfe beschlossen, die sich auf die Menschen mit Behinderungen, den Landeswohlfahrtsverband Hessen als Leistungsträger sowie die Leistungserbringer auswirken.
    In Hessen wurden zum Stichtag 1. 7. 2023 die bisherigen Angebote eines Leistungserbringers (Wohn- und Arbeitsplätze usw.) und das damit verbundene Kostenvolumen auf die neue Leistungs- und Finanzierungssystematik nach neu abgeschlossenen Rahmenverträgen rechnerisch umgestellt. Die Umstellung/Planungen waren mit der beidseitigen „Erwartung“ verbunden, dass die bisherigen Leistungen grundsätzlich ausreichend und bedarfsdeckend waren und es in Folge der Umstellung zwar zu Verschiebungen (qualifizierte Assistenz/kompensatorische Assistenz) aber nicht zu nennenswerten Ausweitungen kommen würde. Diese Erwartung hat sich jedoch nicht erfüllt. Die individuellen Planungen für die leistungsberechtigten Personen, die bereits zum Zeitpunkt der Umstellung Leistungen erhalten haben, sehen deutlich höhere durchschnittliche Leistungsmengen vor. Dies gilt es zu klären.
    Reformbedarf besteht auch bei den sogenannten „Systemwidrigen Leistungen“. Unter „Systemwidrigen Leistungen“ verstehen wir Leistungen, die aufgrund von inkonsistenten gesetzlichen Verpflichtungen, fehlenden gesetzlichen Regelungen, restriktiven Bewilligungspraxen anderer Kostenträger und/oder mangelnder Alternativen (Versicherungslücken), durch den LWV Hessen finanziert werden müssen, obwohl diese systematisch nicht in die Zuständigkeit der Eingliederungshilfe gehören. Hierzu gehören insbesondere folgende Thematiken, die Einsparpotentiale für den LWV bedeuten würden:
    Pflegversicherungen-Pfleggeld (§§43/43a SGB XI)
    Kosten für ehemalige, forensische Patienten
    Medizinische Rehabilitation in Fachkliniken
    Kosten der Unterkunft- 125% Regelung
    Soziotherapie der Krankenversicherung
    Aus Sicht des Verwaltungsausschusses besteht beim BTHG insbesondere Reformbedarf hinsichtlich des hohen bürokratischen Aufwands für alle Beteiligten. Hierzu zählt auch die Trennung von Fach- und existenzsichernden Leistungen, welche die Bürokratie für Betroffene in besonderen Wohnformen stark erhöht hat.
    Zudem wird seitens des Verwaltungsausschusses insbesondere Reformbedarf beim Verhältnis der aktuellen gesetzlichen Vorgaben im Bereich der Hilfe zur Pflege zur Eingliederungshilfe, beim Mehrkostenvorbehalt, im Vertragsrecht des SGB IX und SGB XI und in den gesetzlichen Regelungen zur Dokumentation gesehen.
    b) Beim Hessischen Ausführungsgesetz zum SGB IX sehen wir keinen Veränderungsbedarf.
    c) Der Verwaltungsausschuss steht über die Mitgliedschaften bei den Kommunalen Spitzenverbänden, BAG HKV sowie der BAGÜS im ständigen Austausch mit dem BMAS.

    Prozesse und Organisation

    Frage 12:
    Wieso wurde in Ausschüssen kommuniziert, die Finanzierungssystematik zunächst beizubehalten und nur 3 – 4 Modelle zu erproben, während nun eine grundlegende Änderung diskutiert wird?

    Zu Frage 12:
    Wie ausgeführt, bestehen die Rahmenverträge fort, sodass diese in der Praxis auch angewandt werden müssen. Da sich die hessische Regelung der neuen Leistungsfinanzierung als nicht praktikabel erwiesen hat, werden zunächst in zwei Modellregionen parallel neue Finanzierungsmodelle erprobt, um festzustellen, ob diese praxistauglich sind, bevor sie hessenweit eingeführt werden könnten.

    Frage 13:
    Mit welchen konkreten Trägern wird derzeit gesprochen, und wie sollen die 3 – 4 Testmodelle inhaltlich ausgestaltet werden?

    Zu Frage 13:
    Angestrebt wird, dass die Modellvorhaben in zwei Gebietskörperschaften erprobt werden sollen.
    Derzeit werden in verschiedenen Regionen Gespräche zur konkreten Umsetzung geführt. Eine Auswahl soll bis spätestens Ende des Jahres 2025 getroffen werden.

    Frage 14:
    Gibt es bei anderen Bundesländern Finanzierungsmodelle überörtlicher oder kommunaler Träger der Eingliederungshilfe, die auf den LWV Hessen übertragbar wären?

    Zu Frage 14:
    Der Verwaltungsausschuss ist im ständigen Austausch mit anderen, vergleichbaren Kommunalverbänden in anderen Bundesländern. Da die Bundesländer heterogen zur Umsetzung des BTHG aufgestellt sind, kann kein Modell unverändert übertragen werden. In Teilen werden Möglichkeiten der Anlehnung gesehen.

    Frage 15:
    Wäre sichergestellt, dass diese mit möglichen Bundesreformen korrespondieren?

    Zu Frage 15:
    Siehe Antwort 14
    .
    Zu Frage 16: existiert nicht.

    Controlling und Leistungsbewilligung

    Frage 17:
    Wie viele Bescheide/Leistungssätze wurden in ANLEI entfristet und für welchen Zeitraum?

    Zu Frage 17:
    Entfristet wurden ca. 170.000 Leistungssätze. Die Entfristungen erfolgten dabei ab dem letzten Befristungsdatum, egal ob dies in der Vergangenheit oder in der Zukunft lag.

    Frage 18:
    Wie viele verbindliche Anfangsbewilligungen wurden vorgenommen ?
    a) welche (kompensatorischen und qualifizierten ) Fachleistungsstunden liegen diesen zugrunde? b) In welchen Zeiträumen sind Änderungen der bewilligten Fachleistungsstunden möglich ?

    Zu Frage 18:
    Es gibt derzeit 160 Leistungsberechtigte mit Leistungssätzen der verbindlichen Anfangsbewilligung. Die bewilligten Leistungsgruppen der qualifizierten Assistenz bzw. Stunden der kompensatorischen Assistenz sind dabei sehr heterogen. Hintergrund ist, dass es je nach vorrangiger Behinderung und gewähltem Leistungssetting zwölf verschiedene Vorgaben zum Leistungsumfang gibt.
    Änderungen am bewilligten Umfang erfolgen regelhaft nach Erstellung des ausstehenden PiT, da die verbindliche Anfangsbewilligung die Lücke zwischen Leistungsbeginn und Abschluss der Bedarfsermittlung übergangsweise füllen soll.

    Frage 19:
    Wie viele offene Bewilligungsvorgänge existieren aktuell? Was sind der längste ausstehende Fall und der Median?

    Zu Frage 19:
    Wir haben offene Bewilligungsvorgänge bei 5.664 Leistungsberechtigten. Dabei ist der älteste offene Bewilligungsvorgang ein Einzelfall mit einem Leistungsbeginn am 01.10.2018 – dabei handelt es sich allerdings um eine Kostenerstattung an einen vorrangig in die Leistungspflicht eingetretenen Träger (Rentenversicherung oder Krankenversicherung). Der Median, ausgehend vom Datenerhebungsstichtag 05.09.2025, liegt bei 127,33 Tagen.

    Frage 20:
    Welche Effekte erzielen die festen Tage zur Rückstandsbearbeitung und nach welchen Kriterien werden die Rückstände bearbeitet ?

    Zu Frage 20:
    Die Wirkung der nachfolgenden umfangreichen Maßnahmen zur Verringerung der Rückstände kann nur im Gesamtkontext betrachtet werden:
    Verbindliche Anfangsbewilligung, seit 01.03.2025
    Entfristung der Kostenzusagen, seit 01.03.2025
    Feste Tage zur Rückstandsbearbeitung, seit 15.04.2025
    Optimierung PiT
    Aussetzung JaDoLe 2024
    Weiterführung der bilateralen Gespräche.
    Im Gesamtkontext ist festzustellen, dass die Rückstände im Zeitraum 01.01.2025 bis 01.08.2025 um 21 % verringert werden konnten. Dies entspricht 6,49 Vollkräften.

    Projekt Teilhabe Hessen (THH) und Arbeitsgruppen

    Frage 21:
    Wer ist in das „Projekt THH“ eingebunden, und welche Lösungen zur Reduktion der Systemkomplexität wurden bereits entwickelt?

    Zu Frage 21:
    Der Projektausschuss zum Projekt Teilhabe Hessen setzt sich wie folgt zusammen:
    Landesdirektorin
    Erster Beigeordneter
    Beigeordneter
    Projektleitung
    Teilprojektleitungen
    Projektmanagerin/Projektmanager
    FBL 105
    Gesamtpersonalrat
    Revision
    Weitere Personen können bei Bedarf hinzugezogen werden.
    Folgende Lösungen sollen in dem Projekt entwickelt werden:
    – Reduktion der Komplexität,
    – Steigerung der Praktikabilität und
    – Finanzierbarkeit des Systems,
    – Gewährleistung einer vertrauensvollen, partnerschaftlichen und wirtschaftlich nachhaltigen Arbeit für Menschen mit Behinderungen in Hessen.
    Hierzu sind verschiedene Arbeitspakete gebildet worden.
    Zur Koordinierung der Planungen und Aktivitäten in den verschiedenen Themenbereichen finden regelmäßig (monatlich) Abstimmungsrunden aller Themenbereichsverantwortlichen (TBV) mit der Projekt- und den Teilprojektleitungen statt.
    Die Projektstruktur greift nicht in die Entscheidungskompetenzen der politischen Steuerungsgremien des LWV (Verbandsversammlung und Verwaltungsausschuss) und der Landesdirektorin ein.

    Frage 22:
    Wie viele Sitzungen der „AG ABC“ (LWV, Spitzenverbände, Interessenvertretungen) fanden im letzten Jahr statt? Wurden dort Zukunftssicherungsbeitrag und Trägerbudget diskutiert?
    Besteht die Möglichkeit Arbeitnehmervertreter*in (MAV/BR) und Gewerkschaften mit einzubinden?

    Zu Frage 22:
    1. Die Eingliederungshilfekommission hat in Ihrer Sitzung am 08.07.2024 beschlossen, dass sie eine Arbeitsgruppe ABC (Analyse, Bearbeitung, Clearing) zur Analyse und Bearbeitung der strukturellen Umsetzungsprobleme bei den Schlüsselprozessen der Rahmenverträge 2 und 3 einsetzt.
    Die AG ABC trifft sich monatlich. Die konstituierende Sitzung der Abc Gruppe hat am 17.09.2024 stattgefunden.
    Der Zukunftssicherungsbeitrag ist nicht Gegenstand der Beratungen in den ABC-Sitzungen.
    2. Die Einbindung von Arbeitnehmervertretungen und Gewerkschaften ist nicht vorgesehen.

    Frage 23:
    Wie viele GSTH-Unterstützungskräfte sind in den Teilhabefachbereichen tätig?

    Zu Frage 23:
    Mit Stand 11.09.2025 werden 8,396 VK über das Projekt GSTH/THH beschäftigt. Diese gliedern sich auf in 7,057 VK rein über das Projekt befristet eingestellte Beschäftigte und 1,34 VK Arbeitszeitaufstockungen von unbefristet Beschäftigten.

    Koalitionsvertrag und politische Ziele

    Frage 24:
    Was versteht die Koalition unter „Trennung von Personenzentrierung und personenzentrierter Vergütung“? Welches Pauschalfinanzierungsmodell könnte dennoch Personenzentrierung ermöglichen und in welchem Umfang ?


    Frage 25:
    Der Koalitionsvertrag erwähnt eine „Revision der Aufbauorganisation“.
    a) Welche Maßnahmen sind geplant?
    b) Was bedeutet die Prüfung der Funktion von Regionalverwaltungen und „LWV vor Ort“?
    c) Wird erwogen, die Bedarfsermittlung an Leistungserbringer zurückzugeben?
    d) Wie viele LWV-Mitarbeiter wären betroffen, und wohin könnten sie versetzt werden?
    e) Was ist unter „Veränderung der Zugangs- und Verlaufssteuerung“ gemeint?
    f) Wie wird die Transparenz bei der Leistungsvergabe sichergestellt?

    Frage 26:
    Soll die externe Prüfung der Leistungs- und Finanzierungssystematik wie im Koalitionsvertrag angedacht durchgeführt werden? Falls ja, durch wen? Und welcher Mehraufwand und Kosten sind damit verbunden?


    Antwort zu den Fragen 24 bis 26:
    Die Fragen 24, 25 und 26 sind nicht an den Verwaltungsausschuss gerichtet und werden somit nicht beantwortet.

    PsychKHG, forensische Patienten und Soziotherapie

    Frage 27:
    Bedeutet die Bundesratsinitiative zur Neuregelung des § 43a SGB XI die Aussetzung des Pflege-Mehrbedarfs in besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe?
    Gibt es Initiativen, den Gesamtpflegebedarf über die Pflegekassen refinanziert zu bekommen?

    Zu Frage 27:
    Pflegebedürftige Menschen mit Behinderungen erhalten in Besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe geringere Pflegeversicherungsleistungen als außerhalb. Mit der Bundesratsinitiative soll erreicht werden, dass Menschen mit Behinderungen in Eingliederungshilfe-Einrichtungen die gleichen Leistungen wie Menschen in Wohn- und Pflegeheimen erhalten, sodass dann der Gesamt-Pflegebedarf über die Pflegeversicherung finanziert werden würde.

    Frage 28:
    a) Welche Ergebnisse brachten Gespräche zur Beteiligung des Landes an der Betreuung ehemaliger forensischer Patienten?
    b) Wie bewertet der Verwaltungsausschuss die geplante Novelle des PsychKHG (Insbesondere die polizeiliche Meldepflicht bei Entlassung) ?
    c) Wie passt dies zur Forderung nach dem Ausbau medizinischer Rehabilitation im Koalitionsvertrag
    ?
    Zu Frage 28:
    a) Das Thema wird derzeit in einer bestehenden Arbeitsgruppe Personen mit psychischen Erkrankungen und Eingliederungshilfebedarfen: Systemübergänge, Schnittstelle, Anschlussversorgung, Akutpsychiatrie und Maßregelvollzug zusammen mit dem HMFG und dem HMSI behandelt. Ergebnisse liegen hier noch nicht vor.
    b) In einer gemeinsamen Stellungnahme des Landeswohlfahrtverbandes Hessen und des Vitos- Konzerns wurde umfangreich auf den Gesetzentwurf eingegangen.
    Hierin wurde unter anderem ausgeführt, dass die wirksamsten Maßnahmen zur Gewaltprävention in einem verbesserten Zugang zu Therapie und Betreuung liegen und daher eine verbesserte Prävention unterstützt wird.
    Die alleinige Meldung bzw. der Aufbau eines Registers mindert das Gewaltrisiko nicht. Es besteht eher die Gefahr, dass psychisch erkrankte Menschen stigmatisiert werden, das Vertrauen in die Versorgung verlieren und sich daher nicht in Behandlung begeben. Diese Tendenzen sind bereits jetzt schon zu erkennen. Dies würde den bisherigen Bemühungen psychiatrischer Kliniken und der Gemeindepsychiatrie, den Zugang psychisch erkrankter Menschen zum Hilfesystem zu erleichtern sowie Stigmatisierung entgegenzuwirken, eher entgegenlaufen. Vielmehr muss das Ziel verfolgt werden, die Prävention und Selbstbestimmung, den Ausbau der ambulanten Hilfen und die erfolgreiche Wiedereingliederung zu stärken. Ein passgenaues individuelles Hilfeangebot, welches niederschwellig erfolgt, muss handlungsleitend sein. Allerdings gilt es, die verschiedenen Angebote besser zu vernetzen. Eine Gesamtbetrachtung des Versorgungssystems für psychische Erkrankungen ist daher zwingend.
    c) Die Frage ist nicht an den Verwaltungsausschuss gerichtet und wird somit nicht beantwortet.

    Frage 29:
    Welche Gespräche laufen zum Ausbau der Soziotherapie (§ 37 SGB V) in Hessen? In welchem Umfang finanziert der Verwaltungsausschuss diese bereits als „systemwidrige Leistung“?

    Zu Frage 29:
    Die Soziotherapie ist eine Leistung der Krankenkassen für schwer psychisch kranke Menschen und eine eher noch unbekannte Leistung. Es gibt derzeit in Hessen kaum Angebote und hohe Hürden für die Zulassung durch die zuständigen Krankenkassen. Die Leistungen werden nahezu ausschließlich über die Eingliederungshilfe erbracht. Der LWV hat es sich zum Ziel gesteckt, die flächendeckende Soziotherapie der Krankenversicherung nach § 37 a SGB V zusammen mit potentiellen Leistungserbringern einzuführen. In einer seit Herbst 2022 bestehenden Arbeitsgruppe des Hessischen Ministeriums für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege (HMFG) zum Thema Soziotherapie wurde seit unserer Beteiligung im Mai 2024 die nicht zufriedenstellende Situation zur Soziotherapie, insbesondere die fehlende flächendeckende Versorgung, seitens des LWV nochmals verdeutlicht. Wir haben verdeutlicht, dass der LWV dringenden Handlungsbedarf sehen. Ein endgültiger Bericht der Arbeitsgruppe soll voraussichtlich im Oktober 2025 in das gemeinsame Landesgremium nach § 90a SGB V eingespeist und dort beraten werden.
    Eine mögliche Einsparung durch ein flächendeckendes Angebot der Soziotherapie für den LWV Hessen beziffern mit rund 3,5 Mio. € jährlich.
    Evaluationsbericht und Kostenausgleich des hessischen Städtetags : Situation der besonderen Wohnformen in der Eingliederungshilfe und Kennzahlenvergleich (BAGÜS)

    Frage 30:
    a) Wie beurteilt der Verwaltungsausschuss, dass durch das Gesamtplanverfahren die Aufwendungen für planerisches Personal von 2,35 Mio. Euro im Jahr 2016 auf 27,9 Mio. Euro im Jahr 2023 gestiegen (+1.090%) sind ?
    b) Trifft die Aussage zu, dass der Anwuchs zwischen örtlichen und überörtlichen Träger ungefähr gleich war (48,2 Mio. Euro auf die örtlichen Träger und 46,2 Mio. Euro auf den LWV) und wie verhält sich das zum Kennzahlenvergleich BAGÜS ?
    c) Trifft es zu , dass Hessen zu den 5 Bundesländern gehört, die einen Kommunalen Finanzierungsanteil von 100 % haben und wie kommt diese Zahl zustande? (Siehe Bericht hess. Städtetag S.135 ) Welche Schlussfolgerungen zieht der Verwaltungsausschuss daraus ?
    d) In dem Eckpunktepapier zur Finanzierung des LWV Hessen gibt es verschiedene Stellungnahmen des Landeswohlfahrtsverband: Hessen. Auf welche Beschlüsse der Verbandsversammlung bezieht man sich bei den folgenden Forderungen:
    i) Die Steuerung der Gesamtplanung muss beim Eingliederungshilfeträger angesiedelt sein.
    ii) Kommunale Spitzenverbände und LWV Hessen vereinbaren, dass der LWV Hessen eine Pauschalierung der Vergütung im Rahmen der Möglichkeiten der Landesrahmenverträge oder außerhalb prüft.
    iii) Kommunale Spitzenverbände und LWV Hessen vereinbaren eine Evaluation der Landesrahmenverträge – auch im Hinblick auf eine mögliche inklusive Kinder- und Jugendhilfe 2028 – im Laufe des Jahres 2026, sowie die Forderung des LWV Hessen sich für eine Verschiebung des Gesetzes zur Ausgestaltung der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe einzusetzen. Sollte – aus Sicht des Verwaltungsausschuss – die Zuständigkeit der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche oder Teile der Eingliederungshilfe wieder zurück auf den überörtlichen Träger übertragen werden ?
    e) Wie beurteilt der Verwaltungsausschuss die folgende Beschreibung zur Situation der Eingliederungshilfe ?
    „Die aktuelle Situation im Bereich der Eingliederungshilfe, Lebensabschnitte 2 und 3 – gerade bei besonderen Wohnformen – stellt sich als äußerst schwierig da. Die gravierenden Problemlagen nicht zuletzt aufgrund des Fachkraftmangels führen laut der Meldung aus einigen kreisfreien Städten insbesondere dazu, dass es zu Kürzungen der Angebote kommt, die damit im Missverhältnis zu den Bedarfslagen der Leistungsberechtigten stehen, der fachliche Anspruch der Eingliederungshilfe zur Personenzentriertheit zunehmend der Realität der Leistungserbringung entgegensteht, es zu einem hohen Aufwand zur Sicherung der Arbeitskräfte kommt (sich verstärkende Abwärtsbewegung) und der Aufwand für Fachkräfte zur Aufrechterhaltung des Systems massiv ansteigt. Dies führt zu Überlastungen und Arbeitsunfähigkeiten, die wiederum das System belasten.“
    f) Wie lassen sich vor diesem Hintergrund Kürzungen/Optimierungen der Steuerungen in der Eingliederungshilfe vertreten und in welchen Bereichen sind diese vorgesehen?

    Zu Frage 30:
    a) Hierzu liegen uns keine entsprechenden Daten vor.
    b) Zu den Kosten örtlicher Träger kann der Verwaltungsausschuss keine Aussage treffen, so dass diese Frage nicht beantwortet werden kann.
    c) Der LWV Hessen finanziert sich im Wesentlichen über die Verbandsumlage durch die hessischen Landkreise und kreisfreien Städte. Die Zuweisung vom Land Hessen erfolgt ausschließlich aus FAG-Mitteln in Höhe von derzeit 175 Mio. €.
    Die Punkte d, i, ii, iii, e, f werden wie folgt zusammengefasst beantwortet:
    Das Eckpunktepapier wurde zusammen mit den Kommunale Spitzenverbänden auch aufgrund des Beschlusses der VV vom 10.06.2025 V70 -A- / 2025 / XVII gemäß der Ergänzungsvorlage zur Eckwerteplanung 2026: Stabilisierungspakt für die Eingliederungshilfe in Hessen – Umlagereduzierung und Zukunftssicherungsbeitrag auf den Weg gebracht.
    Es gibt derzeit keine Überlegungen die Zuständigkeit der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche auf den überörtlichen Träger zu verlagern.
    Uns sind keine Kürzungen der Angebote von Leistungserbringern aufgrund von Fachkräftemangel bekannt, die inhaltlich z.B. in einer bestehenden Leistungsvereinbarung mit uns geändert wurden.
    Wie bereits mehrfach erwähnt, laufen derzeit die Gespräche mit den Verbandsvertretungen der Leistungserbringer. Ergebnisse werden voraussichtlich Ende Oktober 2025 erwartet.
    Der Verwaltungsausschuss wird wie zugesagt informieren.