Beschlussvorschlag
Der Verwaltungsausschuss wird beauftragt,
- sich gegenüber dem Landtag und der Landesregierung dafür einzusetzen, dass der LWV nach Einführung des Bundesteilhabegesetzes für volljährige behinderte Menschen nicht nur maßgeblicher zuständiger Träger für die Eingliederungshilfe bleibt, sondern im Sinne einer Leistungs-erbringung aus einer Hand umfassend für alle Eingliederungsleistungen für diese Personengruppe zuständig wird.
- allen kommunalen Trägern des Landeswohlverbandes gegenüber die Vorteile einer dezentral ausgerichteten Trägerschaft aus einer Hand des LWV für die Eingliederungshilfe für erwachsene Menschen aufzuzeigen, die darin liegen, dass behinderte Menschen überall in Hessen gleichwertige Leistungen erhalten, eine einheitliche personenzentrierte und auch wirtschaftliche Leistungserbringung, ein hohes fachliches Know-how und vor allem eine solidarische Finanzierung der Eingliederungshilfe in Hessen gewährleistet werden kann.