Linke im LWV beantragt eine Stellungnahme der Verbandsversammlung
Beschlussvorschlag:
Die Verbandsversammlung lehnt die Mehrheit der Vorschläge der Arbeitsgruppe aus Bund, Ländern und Kommunen mit dem Titel „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“ über Kürzungsvorschläge in der Eingliederungshilfe und Kinder- und Jugendhilfe sowie die „Empfehlungen des Dialogprozesses Eingliederungshilfe“ ab.
Die Verbandsversammlung erklärt: Sowohl bei dem Arbeitspapier als auch bei den Empfehlungen aus dem Dialogprozess Eingliederungshilfe handelt es sich nicht um ein verwaltungstechnisches Optimierungsprogramm im Sinne von Menschen mit Behinderungen und Kindern und Jugendlichen. Vielmehr stellen sie eine Verschlechterung von Leistungen und einen Angriff auf Errungenschaften der Eingliederungs- und Kinder und Jugendhilfe dar, für die Betroffene, Verbände und Fachleute jahrzehntelang gekämpft haben.
Individuelle Rechtsansprüche, das Wunsch- und Wahlrecht bei der Hilfeauswahl, der Anspruch auf bedarfsgerechte Universitätsbegleitung und Fahrdienste, die Nachbetreuung junger Erwachsener sowie die Gleichbehandlung deutscher und ausländischer Staatsbürger im Sozialrecht sind unverhandelbare Grundsätze eines Sozialstaats.
Weder im Dialogprozess Eingliederungshilfe noch im Rahmen des Austauschformats „Effizienz in den Leistungsgesetzen“ werden die föderalen Unterschiede und Zuständigkeiten noch die fachliche Ebene berücksichtigt, noch wird das Finanzierungsproblem der Eingliederungshilfe gelöst.
Die Verbandsversammlung fordert daher die Bundesregierung auf, den Einbezug der fachlichen Ebene, das heißt der überörtlichen Träger der Eingliederungshilfe – unter anderem der Landschaftsverbände Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL), des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen, des Kommunalen Sozialverbandes Mecklenburg-Vorpommern, des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden-Württemberg, des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen, der zuständigen Landesämter und Senatsverwaltungen, der kommunalen Sozialämter sowie der zuständigen Fachdienste und Fachbereiche auf kommunaler Ebene – in die Diskussion um Reformideen der Eingliederungshilfe sowie der Kinder- und Jugendhilfe zu gewährleisten, sie in bestehende Arbeitsgruppen einzuladen und ihre Expertise zu nutzen. Ebenso ist das Wissen der Wohlfahrtsverbände, Träger und Gewerkschaften, der Angehörigen und Betroffenen zu nutzen und sie in die entsprechenden Kommissionen und Arbeitsgruppen einzubeziehen.
Der Verwaltungsausschuss wird gebeten, eine eigene Stellungnahme und Einordnung des Arbeitspapiers „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“ über Kürzungsvorschläge in der Eingliederungshilfe und Kinder- und Jugendhilfe sowie zu den „Empfehlungen des Dialogprozesses Eingliederungshilfe“ zu verfassen, die Folgendes einbeziehen soll:
1. die Verbesserung der Finanzierungsbasis der Eingliederungshilfe durch Wiedereinführung der Vermögensteuer, Erhöhung des Spitzensteuersatzes und eine Weiterentwicklung der Gewerbesteuer zu einer Gemeindewirtschaftsteuer;
2.die Entlastung der Kommunen, indem eine stärkere Kostenbeteiligung an der Eingliederungshilfe deutschlandweit vereinheitlicht und die Bundes- sowie die Landesebenen dazu verpflichtet werden, über eine Umlage mindestens 50 Prozent der Kosten der Eingliederungshilfe und der Kinder- und Jugendhilfe zu tragen;
3. die Überprüfung der Reformvorschläge hinsichtlich fachlicher Plausibilität und Folgekosten sowie gegebenenfalls die Einbringung von Gegenvorschlägen;
4. die Erweiterung der Debatte um die Grundsatzfrage, was Eingliederungshilfe und Kinder und Jugendhilfe in einem Sozialstaat leisten muss und wie eine menschenwürdige und selbstbestimmte Behindertenhilfe mit Personen- und Sozialraumorientierung in Hessen und deutschlandweit aussehen sollte.
Begründung:
Mit dem Empfehlungspapier „Dialogprozess Eingliederungshilfe“ und dem parallel dazu stattfindenden Austauschformat „Effizienz in den Leistungsgesetzen“, das nahezu zeitgleich zum Dialogprozess beim Bundeskanzleramt durchgeführt wird, kursieren zahlreiche Kürzungsvorschläge zur Eingliederungshilfe.
Im Herbst wird mit einem Gesetzesverfahren gerechnet.
Mittlerweile werden alle geplanten Sozialkürzungen in Expertenkommissionen und Arbeitsgruppen in Hinterzimmer verlegt, ohne die Zivilgesellschaft, Verbände, Träger und Gewerkschaften, die Angehörigen und Betroffenen einzubeziehen und ihr Wissen zu nutzen.
Die Vorschläge kursieren schon seit Monaten:
Menschen mit Behinderungen sollen in der Schule oder, wenn sie zusammen wohnen, Assistenz verstärkt gemeinsam in Anspruch nehmen. Die Kostenträger der Eingliederungshilfe sollen einseitig Vergütungen kürzen können, gleichzeitig sollen sie mit Belegungsrechten ausgestattet werden.
Diese und weitere Vorschläge hat das BMAS nun als Empfehlungen des sogenannten Dialogprozesses Eingliederungshilfe veröffentlicht. Im Rahmen dieses Prozesses haben sich Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände intern darauf verständigt, auf welche Weise Leistungen der Eingliederungshilfe effizienter erbracht werden können. Dies geschah ausdrücklich vor dem Hintergrund der steigenden Ausgaben der Träger der Eingliederungshilfe. Länder und Kommunen forderten neben Vereinfachungen wirksame Steuerungsinstrumente und eine tragfähige Finanzierung.
Die in diesem Papier gemachten Vorschläge erfüllen diese Forderungen nicht. Der Landeswohlfahrtsverband Hessen hat sich zusammen mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Höhere Kommunalverbände für eine Versachlichung der Debatte eingesetzt. Diese müsste jedoch neben der Forderung nach einer besseren Finanzausstattung auch weitere Punkte umfassen. Dazu gehört, die Errungenschaften der Eingliederungshilfe zu erhalten. Zudem muss die Entlastung der Kommunen gewährleistet werden, indem eine stärkere Kostenbeteiligung an der Eingliederungshilfe deutschlandweit vereinheitlicht wird.
Die Bundes- sowie die Landesebenen sind dazu zu verpflichten, über eine Umlage mindestens 50 Prozent der Kosten der Eingliederungshilfe und der Kinder- und Jugendhilfe zu tragen. Des Weiteren sind die Reformvorschläge hinsichtlich ihrer fachlichen Plausibilität und der Folgekosten zu überprüfen sowie gegebenenfalls Gegenvorschläge einzubringen. Schließlich muss die Debatte um die Grundsatzfrage erweitert werden, was Eingliederungshilfe und Kinder- und Jugendhilfe in einem Sozialstaat leisten müssen und wie eine menschenwürdige und selbstbestimmte Behindertenhilfe mit Personen- und Sozialraumorientierung in Hessen und deutschlandweit aussehen sollte.
Ebenso hält es Die Linke weiterhin für notwendig, dass der Verwaltungsausschuss eine Stellungnahme des LWV Hessen zu den Kürzungsvorschlägen im Papier des Austauschformats „Effizienz in den Leistungsgesetzen“ verfasst.
Das verwaltungstechnische Optimierungsprogramm entpuppt sich bei näherer Betrachtung als sozialpolitischer Kahlschlag, und was unter dem Deckmantel der Effizienzsteigerung im Verborgenen verhandelt wird, sind drastische Leistungseinschränkungen, deren Umsetzung grundlegend in bestehende Rechte von Menschen mit Behinderungen, von Kindern und Jugendlichen sowie ihren Familien eingreifen würde. Betroffen wären Millionen Menschen unmittelbar: Menschen mit Behinderungen, die ohne individuelle Assistenz nicht am gesellschaftlichen Leben teilhaben können, und Einrichtungen, deren Existenz an den gesetzlichen Ansprüchen hängt, die hier zur Disposition gestellt werden.
Was dieses Papier von einer normalen Spardebatte unterscheidet, ist das vollständige Fehlen jeder Abwägung: Kein einziger Vorschlag fragt danach, was die vorgeschlagenen Einschnitte für die betroffenen Menschen bedeuten, und kein einziger erwägt, ob die Einsparung den verursachten Schaden rechtfertigt. Das Dokument behandelt Sozialleistungen wie bloße Haushaltsposten, während die Menschen, die auf sie angewiesen sind, darin nicht vorkommen. Die Vorschläge haben ein finanzielles Volumen von mindestens 8,6 Milliarden Euro – das ist die Summe derjenigen Vorschläge, die überhaupt mit Zahlen unterlegt sind. Da knapp zwei Drittel aller Vorschläge keine Kostenschätzung enthalten, liegt das tatsächliche Kürzungsvolumen erheblich höher. Teure individuelle Hilfen sollen durch billigere kollektive Angebote ersetzt werden, gleichgültig, ob diese Angebote überhaupt existieren oder den Bedarf decken können – zum Beispiel, bei Menschen mit Behinderungen die Fahrdienste zugunsten des ÖPNV zu streichen, obwohl dieser oft nicht barrierefrei nutzbar ist und auch nicht alle Menschen mit Behinderungen den ÖPNV selbstständig nutzen können.
Während das Einsparpotenzial beziffert wird, bleiben die Folgekosten völlig unerwähnt: Dass gestrichene Assistenz langfristig Mehrkosten produziert, dass junge Erwachsene ohne Nachbetreuung auf der Straße landen, dass befristete Hilfen mehr Bürokratie erzeugen, als sie einsparen, und dass Armut, Gewalt und psychische Erkrankungen die eigentlichen Treiber steigender Fallzahlen sind – all das ist kein Thema. Es stimmt zwar, dass die Ausgaben gestiegen sind – doch sie sind gestiegen, weil die Gesellschaft politische Entscheidungen getroffen hat, die richtig waren: mehr und bessere individuelle Assistenzleistungen, weniger Kostenbeteiligung der Angehörigen, ein besserer Vermögensschutz sowie eine stärkere Personenzentrierung in der Eingliederungshilfe.
Hinzu kommt, dass allein zwischen 2006 und 2023 mindestens 43 Prozent des nominalen Ausgabenanstiegs in der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Eingliederungshilfe durch die Inflation ausgeglichen wurden – diese Zusammenhänge kommen im Vorschlagspapier nicht vor. Die Fraktion Die Linke im LWV Hessen fordert daher von der Verbandsversammlung eine klare Stellungnahme im Sinne der Menschen mit Behinderungen sowie eine Einbeziehung der fachlichen Ebene, der Menschen mit Behinderungen, der Angehörigen und der Betroffenen.
Die Verbandsversammlung muss klarstellen, dass Schutz und Unterstützung von Menschen mit Behinderungen und von Kindern und Jugendlichen mit Hilfebedarf ein unteilbares Menschenrecht sind, und sie muss an der Personen- und Sozialraumorientierung der Eingliederungshilfe festhalten.