Evaluation der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes seit Einführung der Personenzentrierung durchführen und das Projekt Gesamtsteuerung Teilhabe fortsetzen

Antrag DIE LINKE zur Verbandsversammlung am 18. Juni 2025

Beschlussvorschlag:

Die Verbandsversammlung möge beschließen:
1.Das Projekt „Gesamtsteuerung Teilhabe“ fortzusetzen / zu überarbeiten und ein Feinkonzept für die Pläne der Neuausgestaltung der Personenzentrierung und der geplanten veränderten Finanzierungssystematik anzufertigen.
2.Alle Fraktionen der Verbandsversammlung, die Träger der Eingliederungshilfe, Interessensverbände und Organisationen an diesem Konzept zu beteiligen.
3.Die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes weiter wissenschaftlich zu evaluieren und zu begleiten und die Untersuchung der Wirkung und Wirksamkeit, um die organisatorischen Umstellungen, veränderte Aufbauorganisation, Auflösung der Zielgrupensystematik, Zuständigkeitsänderungen zwischen örtlicher und überörtlicher Ebene im Hessischen Ausführungsgesetz, der neuen Finanzierungsystematik und die Bedarfsermittlung zu ergänzen.
4.Ein wissenschaftliches Institut zu beauftragen, wie der personenzentrierte integrierte Teilhabeplan (PiT) als Instrument des LWV Hessen zur Bedarfsermittlung und Teilhabeplanung schrittweise vereinfacht und weiterentwickelt werden kann, sodass er für alle Zielgruppen in der Eingliederungshilfe, Träger und den LWV Hessen verständlich, nutzbar und bearbeitbar ist.

Begründung:

Durch die Ausgestaltung der Personenzentrierung im BTHG und die umfangreichen Zuständigkeitsänderungen zwischen örtlicher und überörtlicher Ebene im Hessischen Ausführungsgesetz wurden viele Kernbereich der Leistungsverwaltung des LWV umgestellt und eine neue Aufbauorganisation der überörtlichen Eingliederungshilfe und Sozialhilfe im LWV Hessen auf den Weg gebracht.

Das Projekt „Gesamtsteuerung Teilhabe“ (GSTH) hatte dabei – mit der Unterstützung durch die Firma gfa/public – den Auftrag zur Weiterentwicklung und Stärkung der operativen und strategischen Steuerung auf Basis kennzahlenbasierter Steuerungsprozesse diesen Prozess zu begleiten. In einem mehrjähriger Arbeit wurde ein umfangreiches integriertes Steuerungskonzept entwickelt, das die neuen Anforderungen des BTHG und organisatorischen Voraussetzungen im Sinne einer bereichsübergreifenden Steuerungslogik berücksichtigen sollte.

Diese umfangreichen Änderungen sollten auch nach Auslaufen des Projekts evaluiert und weiterentwickelt werden, da es schon zahlreiche Änderungen und Anpassungen (u.a. Rücknahme des dritten Lebensabschnitts) gab und auf der letzten Verbandsversammlung in einem Grobkonzept festgelegt wurde, dass die Finanzierungssystematik wieder angepasst werden soll.
Ebenso gibt es Pläne den PIT zu vereinfachen. An all diesen Prozessen sollte die Verbandsversammlung beteiligt werden.