Resolution zur finanziellen Mehrbelastung des LWV Hessen wegen systemwidriger Leistungen (§ 43a SGB XI)

Wir dokumentieren den CDU-Antrag zum wichtigen Thema der systemwidrigen Leistungen an die Verbandsversammlung am 14. Dezember 2022

Beschlussvorschlag:

Die Verbandsversammlung appelliert an die Bundes- und Landesregierung, hinsichtlich der so genannten „systemwidrigen Leistungen“ (§ 43a SGB XI) eine Neuregelung zu treffen und unterstützt alle hessischen Initiativen, welche die bisherige Ungleichbehandlung bei den Pflegeleistungen zwischen Menschen, die zum einen in Einrichtungen der Eingliederungshilfe und zum anderen in anderen Wohnformen wohnen, beseitigt.

Begründung:

Die derzeitige Regelung des § 43a SGB XI ist nicht nur eine eklatante Benachteiligung von Menschen mit Behinderung, die in besonderen Wohnformen leben, gegenüber Menschen in Pflegeheimen oder häuslicher Pflege, sie stellt zudem für die kommunale Seite eine nicht zumutbare Mehrbelastung dar.
Allein für den LWV Hessen verursachen diese „systemwidrigen Leistungen“ Mehrbe-lastungen von ca. 100 Mio. € pro Jahr und bedeuten damit auch für unsere Landkreise und Städte eine millionenschwere Mehrbelastung im Zuge der Verbandsumlage.
Bereits mit der Einführung der Pflegeversicherung entstand eine Regelung, die für viele behinderte Menschen in besonderen Wohnformen eklatant ungerecht ist. Behinderte Menschen, die Eingliederungshilfe in besonderen Wohnformen (früher: stationäre Einrichtung) erhalten, haben nach § 43a SGB XI allenfalls Anspruch auf eine Pauschale in Höhe von 266,00 € monatlich aus der Pflegeversicherung.
Der Gesetzgeber begrenzt somit die Pflegeleistungen für behinderte Menschen in den genannten Einrichtungen gegenüber anderen Wohnsituationen (bis zu 2.005,00 € monatlich im Pflegeheim nach § 43 SGB XI, bis zu 2.095,00 € monatlich bei häuslicher Pflege nach § 36 SGB XI).

Das bedeutet nach Berechnungen des LWV Hessen eine finanzielle Mehrbelastung von über 100 Mio. € pro Jahr allein für den LWV Hessen; die Tendenz ist vermutlich deutlich steigend. Die finanzielle Hauptlast des LWV Hessen tragen die Landkreise und kreisfreien Städte über die Verbandsumlage, die durch eine Neuregelung finanziell entlastet werden können.