Mohnblume
(Foto: Gabi Faulhaber)

Anträge

Einrichtung von Widerspruchsausschüssen für Leistungsbescheide des LWV außerhalb des Integrationsamtes

Diesen Antrag haben wir zurückgezogen, da Widerspruchsausschüsse nicht in der Verfasstheit des LWV verankert sind. Am 19. Dezember wurde von der Verbandsversammlung ein zentrales Beschwerdemanagement beschlossen.

 

Antrag der Fraktion DIE LINKE im LWV Hessen an die Verbandsversammlung des LWV-Hessen

Hier Einrichtung von Widerspruchsausschüssen für Leistungsbescheide des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen außerhalb des Integrationsamtes.

Die Verbandsversammlung des LWV Hessen beauftragt den Verwaltungsausschuss Widerspruchsauschüsse für Leistungsbescheide analog der Verfahrensweise des Integrationsamtes einzurichten.
Der Verwaltungsausschuss wird beauftragt dazu eine Satzung zu erarbeiten mit dem Ziel, das diese Widerspruchausschüsse mit Vertreten von Verbände der Behinderten als auch mit Vertretern der Leistungserbringer besetzt werden.
Ziel der Satzung für die Widerspruchsausschüsse ist die Arbeit in den Widerspruchsausschüssen zu regeln. Dabei ist das Prinzip der bürgerfreundlichen leistungsbescheide anzuwenden.
Es muss bei der Aufstellung der Satzung von dem Grundsatz ausgegangen werden, dass die Sachbearbeitung zur Erstellung von Leistungsbescheiden nicht Beteiligte sind in den Widerspruchsausschüssen.


Begründung:
Widerspruchsausschüsse sind zum Ersten Einrichtungen der Recht-und Zweckmäßigkeitskontrolle (§ 78 Abs. 1 Satz 1 SGG) im Sozialrechtsystem. Sie entscheiden über die Zulässigkeit und Begründetheit von Widersprüchen der Menschen, die Leistungen aus dem SGB erhalten und gegen Bescheide der Sozialversicherungsträger. Sie haben damit unter den rechtsstaatlichen Anforderungen an richtige Rechtsanwendung und faire Verfahren eine verantwortungsvolle Prüffunktion.
Zum Zweiten Bei den Sozialversicherungsträgern trägt der Widerspruchsauschuss zur Qualitätssicherung bei. Diese Wirkung erwarten wir nach einer Einrichtung der Widerspruchsausschüsse beim Landeswohlfahrtsverband auch. Sie sind nach ihrer Funktion Entdeckungsstellen für eine problematische oder auch fehlerhafte Bescheid Praxis aber auch für verändertes Rechtsverhalten und veränderte Erwartungen von Versicherten. Auf der Grundlage gesammelter Wahrnehmung von Sozialverwaltungsbescheiden sind sie grundsätzlich in der Lage, Entwicklungen und Problemlagen zu erkennen, die in die Sachbearbeitung zurückgemeldet werden könnten.
Zum Dritten haben Widerspruchsausschüsse mit ihrer Stellung im Verfahrensablauf zwischen dem Verwaltungsakt und der sozialgerichtlichen Klage eine wichtige Filterfunktion auf dem möglichen Weg zum Sozialgericht, die sowohl dem individuellen Rechtsschutz als auch der Entlastung der Gerichte dient.
Zum Vierten wird durch Widerspruchsausschüsse die Transparenz in der Entscheidung des Leistungsgewährenden LWV ermöglicht, sowohl für die Leistungsberechtigten als auch für die Leistungserbringer.
Zum Fünften wird den betroffenen die Möglichkeit gegeben, im Rahmen des Widerspruches gegen Leistungsbescheide des LWV ihre Rechtsstellung zu festigen und demokratische Teilhabe mit rechtsstaatlichen Mitteln zu ermöglichen.

Wir trauern:

... um unseren Fraktionsvoritzenden
Wolfgang Schrank

250 Wolfgang Schrank 

Der überraschende Tod unseres Fraktionsvorsitzenden Wolfgang Schrank macht uns sehr traurig. Seine Kompetenz, sein Optimismus und sein Einsatz für soziale Gerechtigkeit motivierte uns in unserer Arbeit im Landeswohlfahrtsverband. Wolfgang Schrank wird uns sehr fehlen!

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