Mohnblume
(Foto: Gabi Faulhaber)

Presse

Keine Verlagerung des Vitos-Klinikums Weilmünster

Die Fraktion DIE LINKE. im Landeswohlfahrtsverband brachte in die Verbandsversammlung des LWV einen Antrag gegen die Verlagerung des Vitos-Klinikums von Weilmünster nach Weilburg ein.

Die Vitos GmbH, die eine Beteiligungsgesellschaft des LWV ist, will Mittel aus dem Krankenhausstrukturfonds des Landes Hessen bekommen. Doch das Land Hessen vergibt Investitionsmittel fast ausschließlich an große Klinikkonzerne und Zusammenschlüsse. Deshalb müsste eine Modernisierung des Klinikums Weilmünster vom LWV bezahlt werden, während ein Zusammenschluss mit dem Kreiskrankenhaus Weilburg (das schon mit den Dahn-Dill-Kliniken fusioniert hat) und ein Umzug mit Neubau vom Land bezuschusst würde.

DIE LINKE. sieht in dieser Gesundheitpolitik der Landesregierung keine nachhaltige Strategie zur Versorgung der Bevölkerung. Im Gegenteil: Der Zusammenschluss von Kliniken unter kommunaler Regie wird sozusagen erzwungen! Krankenhäuser werden in erster Linie als Wirtschaftsbetriebe gesehen und hübsch gemacht für Privatisierung.

Vitos sagt, der Neubau in Weilburg sei günstiger als die Sanierung. Dabei wird verschwiegen, dass bisher nur die Verlagerung der lukrativeren Bereiche nach Weilburg angedacht ist: Neurologie und Psychosomatik. Und die Kosten für einen Parkplatz sind auch nicht eingerechnet. Über die Zukunft der weniger lukrativen Bereiche - Psychiatrie und Pflegezentrum -  wird keine Auskunft erteilt. 

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Haushaltsklausur der Linksfraktion in Hadamar

Die Fraktion DIE LINKE. in der Verbandsversammlung des LWV traf sich vom 15. bis 16. Februar 1019 in Hadamar zur Haushaltsklausur. Neben der Bewertung des Haushalts und der Diskussion über Haushaltanträge stand auch ein Besuch der Gedenkstätte Hadamar auf dem Klausurprogramm.

Die Gedenkstätte Hadamar wird vom LWV betrieben. Während des Faschismus wurden dort Menschen mit Behinderung vergast oder mit Medikamenten getötet. 

Die "Vernichtung lebensunwerten Lebens" wurde unter anderem mit den Kosten begründet, die für Betreuung und Pflege aufgewendet werden müssen. Es wurde die Gefahr beschworen, dass der "gesunde Volkskörper" verloren ginge, wenn sich die "erbkranken" und "asozialen" Personen ungehindert vermehren könnten. 

In einer Zeit, in der Sarazins Bücher Bestseller werden können, ist es dringend notwendig an diese Greuel des Faschismus zu erinnern!

16 2 2019 lwv klausur Hadamar 006b

Hessischer Landtag belässt Eingliederungshilfe beim LWV

DIE LINKE. Fraktion im LWV möchte Ihnen/euch einige kritische Gedanken zum hessischen Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes unterbreiten.

Den vollständigen Gesetzestext finden Sie / findet ihr unter diesem link:

http://starweb.hessen.de/cache/DRS/19/3/06413.pdf#search=%22%22

Grundsätzlich begrüßt die Fraktion DIE LINKE. im LWV Hessen, dass nun ein hessisches Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes vorliegt. Mit Erleichterung nehmen wir zur Kenntnis, dass der LWV Hessen weiterhin Träger für die Eingliederungshilfe erwachsener Menschen mit Behinderungen bleibt. Dies garantiert am ehesten, dass alle Menschen mit Behinderung in Hessen gleichwertige Lebensverhältnisse vorfinden.

Kritische Anmerklungen der Fraktion DIE LINKE im LWV
zum Hessischen Gesetz zur Umsertzung des BTHG
Dennoch bleiben zahlreiche kritische Punkte, betrachtet man das Gesetz als Ganzes.
Zunächst ist durch die sehr späte Festlegung auf den Träger der Eingliederungshilfe viel Zeit für eine sorgfältige Vorbereitung zur Umstellung auf das BTHG verloren gegangen.
Dann weist der vorliegende Gesetzesentwurf Lücken und Fehler auf. Man spürt deutlich, dass hier auf den allerletzten Drücker noch Fakten geschaffen werden sollten, bevor im Oktober eine neue Hessische Landesregierung gewählt wird. Das Eilverfahren, mit dem das Gesetz durchgedrückt wurde, erscheint uns eher befremdlich und dem Sachverhalt nicht angemessen. Statt als Regierungsvorlage wurde das Gesetz als Fraktionsvorlage eingebracht, was die Zeit für Anhörungen und den inhaltlichen Diskurs verkürzte.

Vielen Betroffenen und vielen Beschäftigten in der Eingliederungshilfe war lange nicht bewusst, dass mit dem Bundesteilhabegesetz eine radikale Systemumstellung verbunden ist.
Die Leistungen der Eingliederungshilfe werden ab 2020 von den existenzsichernden Leistungen getrennt und das System „ambulant, teilstationär und stationär“ wird es in der bisherigen Form nicht mehr geben.
Diese Umstellung birgt Gefahren für den betroffenen Personenkreis. Denn man erhofft sich nicht nur bessere Teilhabechancen für Menschen mit Behinderung, sondern auch Einsparmöglichkeiten – und zwar vor allem mit der Personenzentrierung. Der Sozialraum wird vernachlässigt.
Das Bundesteilhabegesetz ist vor allem ein Spargesetz, das sich am wirtschaftlich günstigsten Anbieter orientiert und nicht die Qualität der Dienstleistungen in der Behindertenhilfe in den Mittelpunkt stellt.

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Landeswohlfahrtsverband knickt vor rechtsradikalen Positionen der AfD ein.

Mit Entsetzen stellt die Fraktion DIE LINKE in der Verbandsversammlung des Landeswohlfahrtsverbandes fest, dass mit allen Stimmen der Fraktionen in der Verbandsversammlung außer der Fraktion DIE LINKE ein Antrag der Fraktion DIE LINKE von der Tagesordnung der Verbandsversammlung gestrichen wurde, der sich gegen die Anfrage der AfD im Bundestag richtet, die behinderte Menschen in bösartiger Weise in Zusammenhang von Inzucht und Migration bringt.
Die Fraktion DIE LINKE hat von der Verbandsversammlung gefordert, sich an die Seite der Sozialverbände zu stellen, denn die Anfrage der AfD erinnert an die dunkelste Zeit unserer Geschichte.
Gerade vor dem Hintergrund der Geschichte von Hadamar wäre es nach Auffassung der Fraktion DIE LINKE in der Verbandsversammlung wichtig und notwendig gewesen, gegen solche rechtsradikalen Positionen und gegen eine Ideologie der Ungleichwertigkeit menschlichen Lebens Stellung zu beziehen
Dass die Koalition aus SPD, Grüne, FDP und Freie Wähler die Absetzung des Antrages beantragt hat, ist eine Flucht, sich der Verantwortung der Geschichte von Hadamar zu stellen und ein Zurückweichen vor der Auseinandersetzung mit den rechtsradikalen Gedanken der AfD.
Wenn alle Sozialverbände in der Lage sind, eine eindeutige Position gegen die widerwärtige Anfrage der AfD zu formulieren, ist es ein absolutes Armutszeugnis, dass der Landeswohlfahrtsverband sich nicht einmal damit inhaltlich befassen möchte.
Es wäre wünschenswert, dass sie Verbandsversammlung diesen Antrag der Fraktion DIE LINKE erneut berät und sich den Positionen der Sozialverbände anschließt.

DIE LINKE in der Verbandsversammlung
des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen

DIE LINKE beantragte eine Anhörung im Landtag zur Zukunft des LWV

DIE LINKE. Fraktion im LWV hatte schon in der Verbandsversammlung des Landeswohlfahrtsverbands eine Anhörung vorgeschlagen. Es geht dabei besonders um die Behauptung, die Eingliederungshilfe sei kommunal besser und kostensparender zu realisieren. In Baden-Würtemberg gibt es die kommunale Eingliederunghilfe und wir denken: Bevor der LWV zerschlagen wird, sollten die Erfahrungen von dort ausgewertet werden.
Unterstützung fanden wir bei der LINKEN im Hessischen Landtag.
Leider lehnte die CDU in beiden Gremien diesen Antrag ab. Die kritischen Meldungen aus Baden-Würtemberg wollen sie nicht zur Kenntnis nehmen. 


Antrag

der Fraktion DIE LINKE

betreffend der Zukunft des Landeswohlfahrtsverbandes als Träger der Eingliederungshilfe

Der Landtag wolle beschließen:

Der Landtag führt eine schriftliche und mündliche Anhörung im Sozial- und Integrationspolitischen Ausschuss zur Zukunft des Landeswohlfahrtsverbandes als Träger der Eingliederungshilfe durch. In die Beratung sollen die unterschiedliche Konzepte, Modelle und Sichtweisen der hessischen Institutionen, Trägern der Eingliederungshilfe wie Betroffenenorganisationen einbezogen werden. Außerdem soll über die unterschiedliche Praxis der Eingliederungshilfe in anderen Bundesländern informiert werden.

Begründung:

Zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes auf Landesebene ist die Diskussion um die Zukunft des LWV als Trägers der Eingliederungshilfe entbrannt. Um sich unabhängig von anderen zu klärenden Sachverhalten, die das Hessische Ausführungsgesetz betreffen, mit der Praxis und der künftigen Rolle des LWV beschäftigen zu können, soll eine Anhörung im SIA stattfinden. Diese bietet den geeigneten Rahmen für die Fachpolitiker*innen sich im Ausschuss sach- und fachorientiert mit der Organisation der Eingliederungshilfe in Hessen zu beschäftigen und ihre Meinung zu bilden.

Wir trauern:

... um unseren Fraktionsvoritzenden
Wolfgang Schrank

250 Wolfgang Schrank 

Der überraschende Tod unseres Fraktionsvorsitzenden Wolfgang Schrank macht uns sehr traurig. Seine Kompetenz, sein Optimismus und sein Einsatz für soziale Gerechtigkeit motivierte uns in unserer Arbeit im Landeswohlfahrtsverband. Wolfgang Schrank wird uns sehr fehlen!

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