Presserklärung der Linken Hessen am 9. Dezember 2025
Nach einer Kommunalwahl wird auch der Landeswohklfahrtsverband neu gewählt. Wahlberechtigt sind die Abgeordneten der kreisfreien Städte und Landkreise.
Die Wahlen fanden im Oktober 2021 statt.
DIE LINMKE. ist wieder in Fraktionsstärke in der Verbandsversammlung des Landeswohlfahrtsverbands vertreten.
Der Landeswohlfahrtsverband Hessen ist ein Zusammenschluss der Landkreise und kreisfreien Städte. Schon in der 1950-er Jahren wurden ihm hessenweit soziale Aufgaben in der Behindertenhilfe übertragen. Der LWV unterstützt behinderte, psychisch kranke und sozial benachteiligte Menschen in ihrem Alltag und im Beruf.
Der Landeswohlfahrtsverband wird über ein Umlagesystem finanziert. Alle Kreise und kreisfreien Städte zahlen je nach ihrer Steuerkraft den gleichen Prozentsatz in die Kasse des Landeswohlfahrtsverbandes ein. Durch das Umlagesystem findet ein solidarischer Ausgleich statt. In allen Regionen Hessens – ob finanzstark oder strukturschwach – sind die erbrachten Leistungen für die betroffenen Menschen dadurch gleich.

Foto: (von links nach rechts): Dorothee Jünemann, Dominik Kohlmaier, Anna Hofmann, Gabi Faulhaber (linkes Mitglied im Verwaltungsausschuss), Gizem Enrinc-Ciftci
Die Fraktion DIE LINKE. im Landeswohlfahrtsverband brachte in die Verbandsversammlung des LWV einen Antrag gegen die Verlagerung des Vitos-Klinikums von Weilmünster nach Weilburg ein.
Die Vitos GmbH, die eine Beteiligungsgesellschaft des LWV ist, will Mittel aus dem Krankenhausstrukturfonds des Landes Hessen bekommen. Doch das Land Hessen vergibt Investitionsmittel fast ausschließlich an große Klinikkonzerne und Zusammenschlüsse. Deshalb müsste eine Modernisierung des Klinikums Weilmünster vom LWV bezahlt werden, während ein Zusammenschluss mit dem Kreiskrankenhaus Weilburg (das schon mit den Dahn-Dill-Kliniken fusioniert hat) und ein Umzug mit Neubau vom Land bezuschusst würde.
DIE LINKE. sieht in dieser Gesundheitpolitik der Landesregierung keine nachhaltige Strategie zur Versorgung der Bevölkerung. Im Gegenteil: Der Zusammenschluss von Kliniken unter kommunaler Regie wird sozusagen erzwungen! Krankenhäuser werden in erster Linie als Wirtschaftsbetriebe gesehen und hübsch gemacht für Privatisierung.
Vitos sagt, der Neubau in Weilburg sei günstiger als die Sanierung. Dabei wird verschwiegen, dass bisher nur die Verlagerung der lukrativeren Bereiche nach Weilburg angedacht ist: Neurologie und Psychosomatik. Und die Kosten für einen Parkplatz sind auch nicht eingerechnet. Über die Zukunft der weniger lukrativen Bereiche - Psychiatrie und Pflegezentrum - wird keine Auskunft erteilt.
Die Fraktion DIE LINKE. in der Verbandsversammlung des LWV traf sich vom 15. bis 16. Februar 1019 in Hadamar zur Haushaltsklausur. Neben der Bewertung des Haushalts und der Diskussion über Haushaltanträge stand auch ein Besuch der Gedenkstätte Hadamar auf dem Klausurprogramm.
Die Gedenkstätte Hadamar wird vom LWV betrieben. Während des Faschismus wurden dort Menschen mit Behinderung vergast oder mit Medikamenten getötet.
Die "Vernichtung lebensunwerten Lebens" wurde unter anderem mit den Kosten begründet, die für Betreuung und Pflege aufgewendet werden müssen. Es wurde die Gefahr beschworen, dass der "gesunde Volkskörper" verloren ginge, wenn sich die "erbkranken" und "asozialen" Personen ungehindert vermehren könnten.
In einer Zeit, in der Sarazins Bücher Bestseller werden können, ist es dringend notwendig an diese Greuel des Faschismus zu erinnern!

DIE LINKE. Fraktion im LWV möchte Ihnen/euch einige kritische Gedanken zum hessischen Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes unterbreiten.
Den vollständigen Gesetzestext finden Sie / findet ihr unter diesem link:
http://starweb.hessen.de/cache/DRS/19/3/06413.pdf#search=%22%22
Grundsätzlich begrüßt die Fraktion DIE LINKE. im LWV Hessen, dass nun ein hessisches Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes vorliegt. Mit Erleichterung nehmen wir zur Kenntnis, dass der LWV Hessen weiterhin Träger für die Eingliederungshilfe erwachsener Menschen mit Behinderungen bleibt. Dies garantiert am ehesten, dass alle Menschen mit Behinderung in Hessen gleichwertige Lebensverhältnisse vorfinden.
Kritische Anmerklungen der Fraktion DIE LINKE im LWV
zum Hessischen Gesetz zur Umsertzung des BTHG
Dennoch bleiben zahlreiche kritische Punkte, betrachtet man das Gesetz als Ganzes.
Zunächst ist durch die sehr späte Festlegung auf den Träger der Eingliederungshilfe viel Zeit für eine sorgfältige Vorbereitung zur Umstellung auf das BTHG verloren gegangen.
Dann weist der vorliegende Gesetzesentwurf Lücken und Fehler auf. Man spürt deutlich, dass hier auf den allerletzten Drücker noch Fakten geschaffen werden sollten, bevor im Oktober eine neue Hessische Landesregierung gewählt wird. Das Eilverfahren, mit dem das Gesetz durchgedrückt wurde, erscheint uns eher befremdlich und dem Sachverhalt nicht angemessen. Statt als Regierungsvorlage wurde das Gesetz als Fraktionsvorlage eingebracht, was die Zeit für Anhörungen und den inhaltlichen Diskurs verkürzte.
Vielen Betroffenen und vielen Beschäftigten in der Eingliederungshilfe war lange nicht bewusst, dass mit dem Bundesteilhabegesetz eine radikale Systemumstellung verbunden ist.
Die Leistungen der Eingliederungshilfe werden ab 2020 von den existenzsichernden Leistungen getrennt und das System „ambulant, teilstationär und stationär“ wird es in der bisherigen Form nicht mehr geben.
Diese Umstellung birgt Gefahren für den betroffenen Personenkreis. Denn man erhofft sich nicht nur bessere Teilhabechancen für Menschen mit Behinderung, sondern auch Einsparmöglichkeiten – und zwar vor allem mit der Personenzentrierung. Der Sozialraum wird vernachlässigt.
Das Bundesteilhabegesetz ist vor allem ein Spargesetz, das sich am wirtschaftlich günstigsten Anbieter orientiert und nicht die Qualität der Dienstleistungen in der Behindertenhilfe in den Mittelpunkt stellt.