Rede auf der Verbandsversammlung am 19. Dezember 2018 zum Antrag:
Abgrenzung zwischen mittelbarer Beteiligung von größerer Bedeutung und solchen ohne größere Bedeutung
Herr Präsident meine Damen und Herren Abgeordneten der Landesverbandsversammlung,
als Fraktion DIE LINKE haben wir erhebliche Zweifel ob die dem Antrag dargestellten Inhalte mit dem Gesetz über den Landeswohlfahrtsverband Hessen in der Fassung vom 20. Dezember 2015 in Übereinstimmung zu bringen ist.
In Paragraf 9 des Gesetzes über den Landeswohlfahrtsverband wird unter Ziffer 3 formuliert, dass die Verbandsversammlung insbesondere darüber beschließt: die Einrichtung, Übernahme, Schließung, Veräußerung oder sonstige wesentliche Veränderungen von öffentlichen Einrichtungen und wirtschaftlichen Unternehmen des Landeswohlfahrtsverbandes sowie eine unmittelbare Beteiligung oder mittelbare Beteiligung von größerer Bedeutung.
Und unter Ziffer 7 des Paragrafen 9 wird ausdrücklich dargestellt, dass die Verbandsversammlung die Entscheidung über die in Abs. 3 genannten Angelegenheiten nicht übertragen kann.
Ich will an dieser Stelle deutlich machen, dass ich hier die gesamten aktuellen Inhalte des Gesetzes über den Landeswohlfahrtsverbandes zitiert habe und dass auch aus dem Ministerium keine neuen Kenntnisse darüber vorliegen, dass das Gesetz in seiner Fassung vom 20. Dezember 2015 geändert wurde.
Deshalb hegen wir an dieser Stelle erhebliche rechtliche Zweifel, dass ein solcher Vorgang mit dem Gesetz über den Landeswohlfahrtsverband in Übereinstimmung zu bringen ist.
Im Übrigen haben wir die Vermutung, dass hier der Versuch unternommen wird, mit einer Interpretation der "mittelbaren Beteiligungen von größerer Bedeutung" als unbestimmter Rechtsbegriff. eine Aufweichung der Zustimmung der Verbandsversammlung zu Veränderungen von Beteiligungen zu erreichen. Schon in der Begründung wird deutlich, dass man mit Begriffen wie "Minderung des Zeitdrucks" oder "Entscheidungsabläufe flexibilisieren" die Verbandsversammlung angeblich entlassen will - aber ihr auch die Entscheidungen abnimmt.
Wenn dann auch noch in der Begründung eine Beschlussfassung der Verbandsversammlung als ein unverhältnismäßiges Verwaltungserfordernis dargestellt wird, wird deutlich, dass man hier der Verbandsversammlung die Einflussnahme auf die Struktur der Beteiligung und ihrer Veränderung entziehen will.
Wir als Fraktion DIE LINKE sehen in diesem Antrag den Versuch, die Entscheidung über mittelbare Beteiligungen der Verbandsversammlung zu entziehen. Mehr noch: Der Verbadsversammlung die demokratische Legitimation zu entziehen.
Der Grund sind wohl wirtschaftlichen Erwägungen, insbesondere der Druck in liberalisierten Märkten schnelle Entscheidung zu treffen.
Deshalb werden wir diesem Antrag unsere Zustimmung nicht erteilen