Behindertenfeindlicher Zeitgeist

Am 11. Februar 2026 beschloss das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetz. Leider passt diese „Reform“ zu einem Zeitgeist, in dem Minderheitenrechte nicht gestärkt, sondern geschreddert werden. Behindertenrechte kosten Geld. Und das braucht man ja, um kriegstüchtig zu werden…

Großer Kritikpunkt an der Gesetzes“reform“: Unternehmen müssen nicht mehr vor Diskriminierung schützen. Sie sind nicht zu angemessenen Vorkehrungen für Barrierefreiheit verpflichtet. Menschen mit Behinderungen haben kaum noch Rechtsmittel.
„Das ist eine Verschlechterung gegenüber der derzeit geltenden Gesetzeslage. Man hat den Eindruck, dass nicht Menschen mit Behinderungen vor der Willkür von privaten Unternehmen, sondern dass private Unternehmen vor den rechtlich verbrieften Ansprüchen behinderter Menschen geschützt werden sollen“, bringt es Prof. Dr. Sigrid Arnade, Sprecherin der LIGA-Selbstvertretung auf den Punkt.

Im §7 des Gesetzentwurfs heißt es in Absatz 3, dass eine Benachteiligung vorliegt, wenn „einem Menschen mit Behinderungen angemessene Vorkehrungen, die für den Verpflichteten keine unverhältnismäßige und unbillige Belastung darstellen, versagt werden.“ Soweit so gut, gäbe es da nicht den Zusatz: „für Unternehmer im Sinne des Absatzes 2 gelten alle baulichen Veränderungen sowie Änderungen an Gütern und Dienstleistungen als unverhältnismäßige und unbillige Belastung.“ Unternehmen müssen also nichts tun, lässt sich dies einfach übersetzen.

Die Beschränkung auf die Feststellungsklage ist ein weiterer Kritikpunkt der Sprecherin der LIGA Selbstvertretung: „Selbst, wenn es gelingen sollte, einem privaten Unternehmen einen Gesetzesverstoß nachzuweisen, bleibt das folgenlos: kein Schadensersatz, kein Beseitigungsanspruch. Also: Unternehmen müssen nichts oder weniger als nichts tun.“