Beschlussvorschlag zur Verbandsversammlung am 25. Juni 2026
Die Verbandsversammlung lehnt die Mehrheit der Vorschläge der Arbeitsgruppe aus Bund, Ländern und Kommunen mit dem Titel „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“ über Kürzungsvorschläge in der Eingliederungshilfe und Kinder- und Jugendhilfe ab (Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat am 16. April 2026 dieses Arbeitspapier veröffentlicht).
Die Verbandsversammlung erklärt:
Es handelt sich bei dem Arbeitspapier um kein verwaltungstechnisches Optimierungsprogramm, sondern um einen Angriff auf Errungenschaften der Behindertenhilfe, für die Betroffene, Verbände und Fachleute jahrzehntelang gekämpft haben. Individuelle Rechtsansprüche, das Wunsch- und Wahlrecht bei der Hilfeauswahl, der Anspruch auf bedarfsgerechte Universitätsbegleitung und Fahrdienste, die Nachbetreuung junger Erwachsener sowie die Gleichbehandlung deutscher und ausländischer Staatsbürger im Sozialrecht sind unverhandelbare Grundsätze eines Sozialstaats.
Das Papier berücksichtigt außerdem weder die föderalen Unterschiede und Zuständigkeiten noch die fachliche Ebene.
Die Verbandsversammlung fordert daher die Bundesregierung auf, den Einbezug der fachlichen Ebene, das heißt der überörtlichen Träger der Eingliederungshilfe – unter anderem der Landschaftsverbände Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL), des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen, des Kommunalen Sozialverbandes Mecklenburg-Vorpommern, des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden-Württemberg, des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen, der zuständigen Landesämter und Senatsverwaltungen, der kommunalen Sozialämter sowie der zuständigen Fachdienste und Fachbereiche auf kommunaler Ebene – in die Diskussion um Reformideen der Eingliederungshilfe sowie der Kinder- und Jugendhilfe zu gewährleisten, sie in bestehende Arbeitsgruppen einzuladen und ihre Expertise zu nutzen.
Der Verwaltungsausschuss wird gebeten, eine eigene Stellungnahme zum Arbeitspapier zu verfassen, die Folgendes einbeziehen soll:
- die Verbesserung der Finanzierungsbasis der Eingliederungshilfe durch Wiedereinführung der
Vermögensteuer, Erhöhung des Spitzensteuersatzes und eine Weiterentwicklung der Gewerbe-steuer zu einer Gemeindewirtschaftsteuer; - die Entlastung der Kommunen, indem eine stärkere Kostenbeteiligung an der Eingliederungs-
hilfe deutschlandweit vereinheitlicht und die Bundes- sowie die Landesebenen dazu verpflichtet
werden, über eine Umlage mindestens 50 Prozent der Kosten der Eingliederungshilfe und der Kinder- und Jugendhilfe zu tragen; - die Überprüfung der Reformvorschläge hinsichtlich fachlicher Plausibilität und Folgekosten so-
wie gegebenenfalls die Einbringung von Gegenvorschlägen; - die Erweiterung der Debatte um die Grundsatzfrage, was Eingliederungshilfe in einem Sozialstaat leisten muss und wie eine menschenwürdige und selbstbestimmte Behindertenhilfe mit Personen- und Sozialraumorientierung in Hessen und deutschlandweit aussehen sollte.
Begründung:
Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat ein internes Arbeitspapier der Bundesregierung mit dem Titel „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“ veröffentlicht.
Das Dokument enthält ausschließlich Vorschläge zur Kostenreduzierung in der Eingliederungshilfe sowie in der Kinder- und Jugendhilfe.
Fragen nach der Zumutbarkeit der vorgeschlagenen Einschnitte für die betroffenen Menschen, nach möglichem politischem Widerstand oder nach verfassungsrechtlichen Grenzen sucht man darin vergeblich.
Enthalten sind 25 Vorschläge zur Kinder- und Jugendhilfe sowie 24 zur Eingliederungshilfe, eingebracht von den Bundesministerien für Arbeit und Soziales sowie für Familie, den kommunalen Spitzenverbänden (Städtetag, Landkreistag, Städte- und Gemeindebund) sowie den Ländern Bayern, Nordrhein-Westfalen und Sachsen.
Bei der gesamten Debatte fehlen jedoch die fachlichen Einschätzungen der überörtlichen Träger
der Eingliederungshilfe, der zuständigen Landesämter und Verwaltungen, der kommunalen Sozialämter sowie der Fachdienste und Fachbereiche auf kommunaler Ebene.
Das verwaltungstechnische Optimierungsprogramm entpuppt sich bei näherer Betrachtung als sozialpolitischer Kahlschlag, und was unter dem Deckmantel der Effizienzsteigerung im Verborgenen verhandelt wird, sind drastische Leistungseinschränkungen, deren Umsetzung grundlegend in bestehende Rechte von Menschen mit Behinderungen, von Kindern und Jugendlichen sowie ihren Familien eingreifen würde.
Betroffen wären Millionen Menschen unmittelbar: Menschen mit Behinderungen, die ohne individuelle Assistenz nicht am gesellschaftlichen Leben teilhaben können; und Einrichtungen, deren Existenz an den gesetzlichen Ansprüchen hängt, die hier zur Disposition gestellt werden.
Was dieses Papier von einer normalen Spardebatte unterscheidet, ist das vollständige Fehlen jeder Abwägung: Kein einziger Vorschlag fragt danach, was die vorgeschlagenen Einschnitte für die
betroffenen Menschen bedeuten, und kein einziger erwägt, ob die Einsparung den verursachten
Schaden rechtfertigt. Das Dokument behandelt Sozialleistungen wie bloße Haushaltsposten, während die Menschen, die auf sie angewiesen sind, darin nicht vorkommen. Die Vorschläge haben ein finanzielles Volumen von mindestens 8,6 Milliarden Euro – das ist die Summe derjenigen Vorschläge, die überhaupt mit Zahlen unterlegt sind. Da knapp zwei Drittel aller Vorschläge keine Kostenschätzung enthalten, liegt das tatsächliche Kürzungsvolumen erheblich höher. Teure individuelle Hilfen sollen durch billigere kollektive Angebote ersetzt werden, gleichgültig, ob diese Angebote überhaupt existieren oder den Bedarf decken können – zum Beispiel bei Menschen mit Behinderungen die Fahrdienste zugunsten des ÖPNV zu streichen, obwohl dieser oft nicht barrierefrei nutzbar ist und auch nicht alle Menschen mit Behinderungen den ÖPNV selbstständig nutzen können.
Während das Einsparpotenzial beziffert wird, bleiben die Folgekosten völlig unerwähnt: Dass gestrichene Assistenz langfristig Mehrkosten produziert, dass junge Erwachsene ohne Nachbetreuung auf der Straße landen, dass befristete Hilfen mehr Bürokratie erzeugen, als sie einsparen, und dass Armut, Gewalt und psychische Erkrankungen die eigentlichen Treiber steigender Fallzahlen sind – all das ist kein Thema.
Es stimmt zwar, dass die Ausgaben gestiegen sind – doch sie sind gestiegen, weil die Gesellschaft
politische Entscheidungen getroffen hat, die richtig waren: mehr und bessere individuelle Assistenzleistungen, weniger Kostenbeteiligung der Angehörigen, ein besserer Vermögensschutz sowie eine stärkere Personenzentrierung in der Eingliederungshilfe. Hinzu kommt, dass allein zwischen 2006 und 2023 mindestens 43 Prozent des nominalen Ausgabenanstiegs in der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Eingliederungshilfe durch die Inflation ausgeglichen wurden – diese Zusammenhänge kommen im Vorschlagsbuch nicht vor.
Die Fraktion Die Linke im LWV Hessen fordert daher von der Verbandsversammlung eine klare
Stellungnahme im Sinne der Menschen mit Behinderungen und eine Einbeziehung der fachlichen
Ebene. Die Verbandsversammlung muss klarstellen, dass Schutz und Unterstützung von Menschen mit Behinderungen und Kindern und Jugendlichen mit Hilfebedarf unteilbares Menschenrecht ist und sie muss an der Personen- und Sozialraumorientierung der Eingliederungshilfe festhalten.