Rede zum Antrag A6 A 2026 für eine teilhabeorientierten Eingliederungshilfe
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
die Debatte, die uns heute bewegt, ist keine verwaltungstechnische Feinjustierung. Es geht um nichts Geringeres als um die Frage, ob wir als Gesellschaft zu unserem Wort stehen – zu dem Versprechen, dass jeder Mensch, ungeachtet seiner individuellen Voraussetzungen, ein Recht auf ein selbstbestimmtes und würdevolles Leben hat.
Die aktuellen Vorschläge, die unter Titeln wie „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“ oder im „Dialogprozess Eingliederungshilfe“ kursieren, sind Ausdruck eines politischen Geistes, der diesen Grundsatz gefährdet. Wir erleben einen Reformherbst, der nicht der Verbesserung dient, sondern der Kürzung – und das im Stillen, fernab der Fachebene und der Betroffenen, die es am meisten angeht.
Diese Papiere, die derzeit in den Hinterzimmern von Bund, Ländern und Kommunen verhandelt werden, sind geprägt von einer erschreckenden Sprachlosigkeit gegenüber den Menschen, um die es geht. Menschen mit Behinderungen werden darin auf eine fiskalische Größe reduziert, auf einen Posten im Haushalt, den es zu optimieren gilt. Die Rede ist von Einsparpotenzialen in Milliardenhöhe, von Pauschalierungen und von einer Effizienz, die sich am Ende des Tages gegen die Schwächsten unserer Gesellschaft richtet. Was bleibt, ist ein Kahlschlag, der die Errungenschaften von Jahrzehnten – erkämpft von Betroffenen, Verbänden und Fachleuten – infrage stellt.
Mit Blick auf die Eingliederungshilfe für Erwachsene, für die wir als Landeswohlfahrtsverband Hessen die Verantwortung tragen, sind die Vorschläge besonders verheerend. Die Idee, individuelle Hilfen wie Fahrdienste oder persönliche Assistenz durch kollektive, vermeintlich günstigere Angebote zu ersetzen, ignoriert die schlichte Tatsache, dass ein inklusiver öffentlicher Nahverkehr oder ein Gruppenangebot nicht den spezifischen, individuellen Bedarf eines jeden Menschen decken kann. Die Forderung, das Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten einzuschränken oder Belegungsrechte für Einrichtungen einzuführen, ist ein massiver Angriff auf das Selbstbestimmungsrecht, wie es in der UN-Behindertenrechtskonvention verankert ist. Es ist eine Bankrotterklärung für eine inklusive Gesellschaft.
Die sogenannte Kostendynamik, die wir in der Eingliederungshilfe erleben, wird von den Kürzungsbefürwortern zitiert, doch ihre Ursachen werden geflissentlich übersehen. Vierzig Prozent der Kosten sind inflationsbedingt: gestiegene Löhne, Energiekosten und ähnliche Faktoren.
Die übrigen Ausgaben sind nicht gestiegen, weil die Leistungen zu gut wären, sondern weil wir als Gesellschaft endlich begonnen haben, die Bedarfe der Menschen ernst zu nehmen. Die Entwicklung der Personalkosten und der Anstieg der Personalstellen bei den Leistungsträgern, um eine qualifizierte Bedarfsermittlung zu gewährleisten, sind die Folge einer menschenrechtlichen Wende, die längst überfällig war. Wir müssen uns fragen: Ist ein Mensch mit einer schweren Behinderung, der auf Assistenz angewiesen ist, um am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können, eine „Kostendynamik“? Oder ist er nicht vielmehr der Grund, warum wir diesen Sozialstaat haben?
Ein weiterer Punkt ist die unerträgliche Bürokratie, die in diesen Reformvorschlägen nicht abgebaut, sondern durch neue, ungeprüfte Steuerungsinstrumente sogar noch verschärft würde – etwa durch die bereits praktizierten anlasslosen Qualitätskontrollen bei Trägern, die nun nicht nur in Hessen, sondern deutschlandweit zur Regel werden sollen.
Die Vorschläge, die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Dialogprozess Eingliederungshilfe vorgelegt hat und die heute im Kanzleramt beraten und im Herbst in ein Gesetzesverfahren überführt werden sollen, stellen zwar keine komplette Systemumkehr dar, sind aber ein erster Schritt dahin und könnten je nach Auslegung zu drastischen Einschnitten führen. So sollen Menschen mit Behinderungen in der Schule oder in gemeinsamen Wohnformen Assistenzleistungen verstärkt kollektiv in Anspruch nehmen; die Kostenträger der Eingliederungshilfe sollen einseitig Vergütungen kürzen können, zugleich aber mit Belegungsrechten ausgestattet werden. Diese und weitere Vorschläge hat das BMAS nun als Empfehlungen des sogenannten Dialogprozesses Eingliederungshilfe veröffentlicht.
Der Landeswohlfahrtsverband Hessen hat sich zusammen mit der Bundesarbeitsgemeinschaft der Höheren Kommunalverbände für eine Versachlichung der Debatte eingesetzt. Diese müsste jedoch neben der Forderung nach einer besseren Finanzausstattung weitere Punkte umfassen: Zum einen gilt es, die Errungenschaften der Eingliederungshilfe zu bewahren. Zum anderen muss die Entlastung der Kommunen gewährleistet werden, indem eine stärkere Kostenbeteiligung an der Eingliederungshilfe deutschlandweit vereinheitlicht wird. Die Bundes- sowie die Landesebenen sollten dazu verpflichtet werden, über eine Umlage mindestens 50 Prozent der Kosten der Eingliederungshilfe und der Kinder- und Jugendhilfe zu tragen.
Des Weiteren sind die Reformvorschläge hinsichtlich ihrer fachlichen Plausibilität und der Folgekosten zu überprüfen sowie gegebenenfalls Gegenvorschläge einzubringen. Schließlich muss die Debatte um die Grundsatzfrage erweitert werden, was Eingliederungshilfe und Kinder- und Jugendhilfe in einem Sozialstaat leisten müssen und wie eine menschenwürdige und selbstbestimmte Behindertenhilfe mit Personen- und Sozialraumorientierung in Hessen und deutschlandweit aussehen sollte. Ebenso sollte sich der LWV zu dem Arbeitspapier „Effizienz bei Leistungsgesetzen“ äußern. Das von der Arbeitsgruppe vorgelegte Papier enthält über 70 Vorschläge, von denen viele unbeziffert sind – das tatsächliche Kürzungsvolumen dürfte weit höher liegen als die genannten 8,6 Milliarden Euro. Anstatt endlich für eine gerechte und nachhaltige Finanzierung zu sorgen, etwa durch eine stärkere Beteiligung von Bund und Ländern, wird der Rotstift bei den Menschen angesetzt.
Doch dieser Angriff auf den sozialen Zusammenhalt hört nicht bei den Menschen mit Behinderungen auf. Er ist Teil eines umfassenderen Programms, das die gesamte Gesellschaft erfassen soll. Dieselbe Politik, die die Eingliederungshilfe kürzen will, plant, den gesetzlichen Acht-Stunden-Tag abzuschaffen – wir sollen länger arbeiten für das gleiche Geld oder sogar für noch weniger. Zusätzlich wird die sogenannte Rente mit 70 vorbereitet. Wir sollen arbeiten, bis wir sterben – das ist die Botschaft, die aus den Ministerien und Kanzleramtsrunden dringt. Das Bürgergeld wird zur sogenannten Grundsicherung umfunktioniert, zu einem Instrument des Zwangs, das uns zwingt, auch die letzte mies bezahlte Stelle anzutreten, wenn die Bosse unseren Job vernichtet haben. Arbeitslosigkeit wird nicht als gesellschaftliches Problem begriffen, sondern als individuelles Versagen – und die Sanktionen sind das Mittel der Wahl, um diesen vermeintlichen Ungehorsam zu brechen. Dies richtet sich in besonderem Maße gegen psychisch kranke Menschen.
Parallel dazu wird das Gesundheitssystem systematisch kaputtgespart. Die medizinische Versorgung, einst ein Grundpfeiler des Sozialstaats, wird zunehmend zu einem Privileg für Wohlhabende, während diejenigen, die auf das System angewiesen sind, immer längere Wartezeiten in Kauf nehmen müssen und immer weniger Leistungen erhalten. Das ist kein Sparen, das ist eine soziale Enteignung. Das Geld aber, das durch diese Sparmaßnahmen in den Sozialkassen fehlt, fließt nicht etwa in die Taschen der Bürgerinnen und Bürger, sondern in die Aufrüstung – während die Mittel für Pflege, Bildung und Teilhabe gekürzt werden.
Gleichzeitig geht die Schere zwischen Arm und Reich immer weiter auseinander. Eine Untersuchung der Deutschen Bundesbank zeigt, dass die reichsten zehn Prozent der deutschen Haushalte etwa 60 Prozent des Gesamtvermögens besitzen, während die ärmere Hälfte der Bevölkerung nur ein Prozent des Vermögens hält.
Wir als Landeswohlfahrtsverband Hessen müssen hier eine klare Position beziehen. Es geht um die Umverteilung der Vermögen und den Erhalt des Sozialstaats. Wir dürfen nicht länger zulassen, dass Vorschläge, die gegen die Interessen behinderter Menschen gerichtet sind, ohne die Expertise der überörtlichen Träger, der Verbände, der Gewerkschaften und vor allem der Betroffenen selbst ausgearbeitet werden. Wir müssen uns gegen eine Politik zur Wehr setzen, die den sozialen Zusammenhalt auf dem Altar vermeintlicher Sparzwänge opfert und gleichzeitig die Kassen für Militärausgaben öffnet.
Die Diskussion über die Eingliederungshilfe muss endlich wieder auf die richtige Grundlage gestellt werden: nicht auf die Frage, wie wir sparen können, sondern was diese Hilfe in einem Sozialstaat leisten muss. Es braucht eine menschenwürdige, personenzentrierte Behindertenhilfe, die den Menschen in den Mittelpunkt stellt und nicht den Haushalt. Die Verantwortung für die Kinder- und Jugendhilfe, die nun unter dem Dach der Kommunen fragmentiert ist, muss gestärkt werden – und wir fordern hier klar, dass die stationäre Kinder- und Jugendhilfe wieder beim überörtlichen Träger, beim LWV, angesiedelt wird, um eine fachlich qualifizierte und einheitliche Versorgung in Hessen zu gewährleisten. Jugendhilfe sollte nicht vom Wohnort abhängig sein.
Meine Damen und Herren,
„Der moralische Test einer Gesellschaft ist, wie sie mit ihren ältesten, krankesten und hilflosesten Mitgliedern umgeht – mit jenen, die am wenigsten etwas erwidern können.“ ( Hubert H. Humphrey). Inklusion und Anerkennung von Menschen mit Behinderungen sind kein Almosen, sondern ein Gradmesser unserer Zivilisation. Es ist an der Zeit, dass wir uns diesem Maßstab nicht nur bekennen, sondern ihm auch Taten folgen lassen – für eine Gesellschaft, die alle umfasst und keinen zurücklässt.
