Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,
die Corona-Epidemie hat auch die soziale Arbeit voll im Griff. Viele kleine Einrichtungen sind finanziell stark belastet oder gar existenziell bedroht. Dies ist fatal: Gerade jetzt brauchen wir den Einsatz der Kolleginnen und Kollegen im sozialen Bereich! Auch in der Krisenzeit muss es möglich sein, Menschen mit Behinderungen angemessen zu versorgen und Beratungs- und Anlaufstellen aufrechtzuerhalten. Es wird deutlich, dass die Politik versäumt hat, Einrichtungen so auszustatten, dass die personellen, materiellen und hygienischen Kapazitäten solchen Belastungen standhalten können. Selbst Mundschutz und Desinfektionsmittel gibt es ja oft nicht ausreichend... Es muss eine neue Wertschätzung für soziale Berufe geben! Soziale Berufe sind wichtige Stützpfeiler der Gesellschaft. Menschen mit psychischer Erkrankung, körperlicher oder geistiger Behinderung haben das Recht auf eine menschenwürdige Versorgung und auf Selbständigkeit und Wertschätzung – auch in einer Krise. Es kann nicht sein, dass Familien mit behinderten Kindern oder Erwachsenen auf sich gestellt sind. Unsere Fraktion im LWV kämpft seit Jahren für bessere Bedingungen in der sozialen Arbeit und der Eingliederungshilfe. Nicht erst die Corona-Epidemie zeigt, wie unterfinanziert der soziale Bereich ist und dass die Arbeit häufig nicht angemessen bezahlt und anerkannt wird.
Lesen Sie die dritte Ausgabe der "Post" auf der Seite "Verbandsversammlung".
Die Verbandsversammlung möge beschließen
gemeinsam mit den Landkreisen und kreisfreien Städten regionale Veranstaltungen zur Umstellung und Beantragung von Fach- und Existenzsichernden Leistungen durchzuführen.
Der Landeswohlfahrtsverband fordert die Hessische Landesregierung auf,
- ein Budget für die Assistenzleistungen zur Unterstützung der Mitwirkungs-
pflichten einzurichten.
- hessenweit regional geeignete unabhängige Träger zu eruieren, die eine solche
zusätzliche Beratungsleistung flächendeckend durchführen können.
- zu prüfen, wie insbesondere stationäre Träger - die zusätzliche Beratungs- und
Assistenzleistungen durch die Assistenz bei den Mitwirkungspflichten haben - finanziell
entschädigt werden können.
Der Verwaltungsausschuss wird aufgefordert, in der Übergangszeit einen Sozialfonds beim LWV für die Assistenz zur Erfüllung der Mitwirkungspflichten einzurichten, der es geeigneten unabhängigen Trägern der Eingliederungshilfe ermöglicht, ohne einzelfallbezogenes Antragsverfahren Beratungsleistungen und Hilfen anzubieten.
Solidaritätserklärung der Fraktion DIE LINKE im LWV Hessen
Donnerstag, den 28.11.2019
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir haben mit Schrecken erfahren, dass
zwei Betriebsratsmitglieder von Vitos Heppenheim abgemahnt und ihnen ein Teil des Gehaltes abgezogen wurde, nur weil sie ihre Rechte und Pflichten als Betriebsräte wahrgenommen haben.
Laut Aussagen des Betriebsrates fuhren die KollegInnen auf eine ordentlich beschlossene Fortbildung zum Pflegeberufsgesetz. Es erfolgte eine frühzeitige Mitteilung an den Arbeitgeber, der allerdings trotz der Rechtmäßigkeit der Fortbildung, Einwände erhob und die Erforderlichkeit der Schulung in Zweifel zog. Der Betriebsrat bestand auf sein verbrieftes Recht, an Fortbildungen teilzunehmen.
Die beiden KollegInnen gaben den Schulungstermin in ihrer Abteilung bekannt und meldeten sich für die Schulungstage ordnungsgemäß zur Betriebsratsarbeit ab.
Im Anschluss an die Fortbildung erhielten sie jeweils eine Abmahnung wegen Fehlen im Dienst und das Gehalt wurde um die Fortbildungstage gekürzt.
Die Fraktion DIE LINKE im LWV Hessen findet dieses Vorgehen, das nicht im Einklang mit dem Betriebsverfassungsgesetz steht, ungeheuerlich:
Am 13. November wird beim Staatsgerichtshof über die Klage der hessischen Linksfraktion gegen die Beschränkungen der Versammlungsfreiheit durch das hessische Versammlungsfreiheitsgesetz verhandelt.
Axel Gerntke, Liquidator und ehemaliger parlamentarischer Geschäftsführer der Hessischen Linksfraktion erklärt: “Ein Gesetz, dass das Grundrecht der Versammlungsfreiheit massiv beschränkt, als „Versammlungsfreiheitsgesetz“ zu titulieren, zeugt zwar von Humor, zugleich aber von wenig Fingerspitzengefühl für demokratische Grundrechte!“ Dies müssten sich CDU und Grüne, die das Gesetz verabschiedet hatten, vorhalten lassen, aber auch von der jetzigen Landesregierung aus CDU und SPD sei eine grundrechtskonforme Reform nicht zu erwarten.
„Die Linke Hessen unterstützt die Petition, das Bürgerbegehren in Hessen vor den Angriffen der Landesregierung zu schützen, erklärt Jakob Migenda, Landesvorsitzender der Partei Die Linke Hessen. „Die Pläne der CDU-SPD-Regierung in Hessen, das kommunale Bürgerbegehren und den Bürgerentscheid empfindlich einzuschränken, sind eine massive Schwächung der Demokratie vor Ort. Schon heute sind die Hürden für ein erfolgreiches Bürgerbegehren viel zu hoch.
In Hessen können wir uns über ein starkes zivilgesellschaftliches
Engagement für Demokratie und Zusammenhalt freuen. Und damit das
auch so bleibt, hat das Bundesfamilienministerium 2015 das
Bundesprogramm „Demokratie leben!“ in Gang gesetzt. Anknüpfend an
vorige Programme sollen Projekte finanziell unterstützt werden, die sich
für Extremismusprävention und Demokratieförderung einsetzen.
Gemeinwohlorientierte Vereine und Initiativen konnten lange Zeit von
dieser Förderung, die allen voran Jugendliche und junge Menschen
adressiert, profitieren – doch damit ist jetzt in einigen hessischen
Kommunen wohl erstmal Schluss. 14 lokale Partnerschaften für
Demokratie fallen aus der Förderung heraus.