2017 wurde ein neues Gesetz für die Menschen mit Behinderung beschlossen. Es heißt Bundes-Teilhabe-Gesetz. Es wird BTHG abgekürzt.
Das neue Gesetz soll eigentlich das Leben und die Arbeit von Menschen mit Behinderungen in der Gemeinschaft mit den anderen Menschen verbessern. Die Politik nennt dies Inklusion. Doch leider wird mit dem BTHG vieles sehr kompliziert: zum Beispiel sollen alle Hilfen ganz genau abgerechnet und kontrolliert werden.
Dieses Gesetz gilt auch in Hessen. Es wird Schritt für Schritt bis 2020 eingeführt. Zur Einschätzung und Kontrolle hat der Landeswohlfahrtsverband (LWV) ein neues Verfahren entwickelt. Es heißt „Personenzentrierte Steuerung der Eingliederungs-Hilfe“. Die markierten Buchstaben ergeben die Abkürzung PerSEH.