Haushalt 2021: Auch unter Pandemiebedingungen müssen Mindeststandards gelten

Haushaltsrede der Fraktion DIE LINKE. im LWV 
Verbandsversammlung am 10. März 2021

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren,

das Jahr 2020 mit der Corona-Pandemie war für alle eine große Herausforderung.
Ganz besonders auch in der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen.
Viele soziale Dienstleister haben flexibel und mit großem Engagement auf die Anforderungen reagiert und versucht, ein möglichst gutes Angebot für die behinderten Menschen aufrecht zu erhalten.
In diesem Zusammenhang haben wir es auch sehr begrüßt, dass der Landeswohlfahrts-verband an einer vollständigen Refinanzierung der Träger festgehalten und unbürokratische Wege gefunden hat.

Es ist aber festzustellen, dass soziale Dienstleister von der Corona-Krise sehr unterschiedlich betroffen waren und sind.
Einige Einrichtungen kämpfen mit großen Mehrbelastungen und übernehmen freiwillig Aufgaben, die anderswo nicht mehr geleistet werden (können). Andere sind minder-ausgelastet bis zum Ruhen des Angebots.
Werkstätten arbeiten zum Beispiel im Schichtbetrieb. Es ist sehr unterschiedlich, wie mit der Teilnahme am Werkstattangebot verfahren wird. Teilweise werden Menschen mit Behinderungen, die keine Hygienerichtlinien einhalten können, vom Angebot völlig ausgeschlossen und sind seit einem Jahr ohne Tagesstruktur.
Daher ist es erst mal verständlich, dass der LWV für 2021 ein anderes Verfahren wählen will.

Jetzt will er nur noch zahlen, wenn Leistungen auch erbracht werden. Die Leistungserbringung muss gegenüber dem LWV dokumentiert werden.
Gegebenenfalls kann der Minderaufwand, der vom LWV nicht mehr bezahlt wird, beim Corona-Teilhabefond geltend gemacht werden.
Wenn glaubhaft Mehraufwand nachgewiesen wird, werden bilateral Ausgleichszahlungen befristet bewilligt, ohne dass wie in 2020 zuvor Rücklagen eingebracht werden müssen.

Zu dieser Vorgehensweise stehen wir kritisch: Auf die Träger kommt ein hoher Verwaltungsaufwand zu.

Jetzt ist die Frage, wie man darauf reagiert.
Wichtig wäre es, Mindeststandards festzulegen: Kleinere Gruppen und dementsprechend einen höheren Personaleinsatz. Mindestens 6 Stunden am Tag muss es eine Tagesstruktur geben. So lassen sich Hygienebedingungen schaffen und einhalten. Das wird natürlich auch Mehrkosten nach sich ziehen, die vom LWV getragen werden sollten.
Keinesfalls kann es sein, dass dauerhaft Menschen mit Behinderungen sich selbst und ihren Familien überlassen und ohne Tagesstruktur sind.
Hier braucht es verbindliche Pandemiepläne.
Unter Pandemiebedingungen müssten wir uns darüber verständigen, welche Mindeststandards in den Einrichtung einzuhalten sind.

Wenn der LWV jetzt von seiner Refinanzierung von 2020 abweicht und nur noch die Leistungen erstatten will, die tatsächlich erbracht und nachgewiesen werden, stellt sich doch die Frage: Was hat sich denn Wesentliches im Vergleich zu 2020 an den Gegebenheiten mit Corona verändert? Ist es jetzt 2021 besser geworden?

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Grobkonzept zur organisatorischen Entwicklung des LWV

Der Verbandsversammlung lag ein Grobkonzept zur organisatorischen Entwicklung des LWV vor. Es wurde mehrheitlich angenommen. Leider liegt der Text noch nicht öffentlich vor. 

Das war unsere Rede:

Herr Präsident, meine Damen und Herren!

Die Fraktion die LINKE kann dem vorliegenden Grobkonzept zu einer neuen Organisations-struktur grundsätzlich zustimmen, da wichtige von uns geforderte Eckpunkte aufgegriffen wurden.
Die Fraktion DIE LINKE hatte in mehreren Anträgen gefordert, die Sozialraumorientierung zu stärken und sich für einen zentralen Fachbereich Sozialplanung eingesetzt. Wir begrüßen, dass der Landeswohlfahrtsverband diese Idee aufgegriffen hat und sowohl auf der zentralen Ebene der Steuerung als auch auf der regionalen Ebene eine Struktur- und Sozialplanung verorten will. Damit sind die Grundvoraussetzungen geschaffen, dass sich der überörtliche Träger für vergleichbare Versorgungsstandards in Hessen einsetzt und eingreifen kann, wenn bestimmte Hilfen und Angebote in Landkreisen und Städten fehlen.
Es darf nicht sein, dass Menschen mit Behinderungen gezwungen werden umzuziehen und aus ihrem familiären Umfeld herausgerissen werden, weil es keine Hilfen für spezielle Erkrankungsbilder vor Ort gibt. Wir können dies bereits in der Kinder- und Jugendhilfe beobachten. Hessen unterhält keine Intensivgruppen und Landkreise und Städte bringen Kinder und Jugendliche teilweise in den neuen Bundesländern unter – auch um Geld zu sparen, da dies kostengünstiger als in den alten Bundesländern ist. Die LINKE hatte sich gerade aufgrund dessen klar gegen das Lebensabschnittsmodell ausgesprochen. Wir sehen die Versorgungssituation der Kinder und Jugendlichen mit Besorgnis.
Die Stärkung der Sozialplanung von Seiten des Landeswohlfahrtsverbandes ist daher eindeutig zu begrüßen.

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Rede zum Antrag der Linken Gemeinwohlökonomie Oktober 2020

Verbandsversammlung am 28. Oktober 2020

Meine Damen und Herren,
In dem vorliegenden Antrag spricht sich meine Fraktion für eine Neubewertung und Neuausrichtung des Landeswohlfahrtsverbands am obersten Ziel des Gemeinwohls aus.
Die Koalition wird unseren Antrag heute ablehnen, weil sie argumentiert, der Landeswohlfahrtsverband diene bereits dem Gemeinwohl und sei nicht an dem erwirtschaften einer Rendite ausgelegt. Allerdings wenn wir uns die Kriterien des Projektes Gesamtsteuerung-Teilhabe ansehen und an was es ausgerichtet ist, dann steht an oberster Stelle Wirtschaftlichkeit. In der neuen Organisationsstruktur taucht nicht die Frage nach der besten Qualität der Versorgung und Zufriedenheit der Mitarbeiterinnen und Menschen mit Behinderungen auf, sondern vor allem die Kosteneffizienz.
Gerade im sozialen Bereich haben extreme Arbeitsverdichtungen stattgefunden und durchdringen auch die Beziehungen zu den Menschen mit Behinderungen. Alles wird so aufgeteilt, dass viele Akteure an der Finanzierung und verschiedene
Kostenträger beteiligt sind. Nicht immer macht das Sinn. Z.B. Wenn ein Pflegedienst in therapeutischen Wohngruppen die Tabletten zwei Mal am Tag verteilt. Gerade hier sind kontinuierliche und einheitliche Bezugspersonen die Voraussetzungen und Wechsel für Bewohner/innen mit Ängsten besetzt.

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Reden: Änderungsantrag: ”Verbesserung der ambulanten psychiatrischen bzw. psychotherapeutischen Versorgung in Hessen”

Rede am 28. Oktober 2020 zum Änderungsantrag der Linken 
bezüglich des Antrags der Fraktionen SPD, FDP, FW und Bündnis 90/Die Grünen:

”Verbesserung der ambulanten psychiatrischen bzw. psychotherapeutischen Versorgung in Hessen” 

Die Fraktion DIE LINKE begrüßt es sehr, dass sich der LWV um dieses Thema bemüht und es weiter entwicklen will. Dafür gibt es auch gute Möglichkeiten mit vitos an seiner Seite. Und von vitos werden ja auch schon länger Versorgungsprobleme benannt, die dringend angegangen werden müssten! 
Die CDU sagte zu diesem Antrag, das wären freiwillige Leistungen und sie lehnte ihn deswegen ab. Ja, das wären freiwillige Leistungen – aber eine notwendige! Und sie sollten zu einem festen Bestandteil der Arbeit des LWV werden.

Eine Debatte über eine ausreichende psychotherapeutische und sozialpsychiatrische Versorgung ist in Hessen überfällig. Therapeutische Angebote müssen verbessert und angepasst und die Wartezeiten auf Therapieplätze reduziert werden.
Häufig verzögert sich der Behandlungsbeginn einer psychischen Erkrankung so lange, dass eine Chronifizierung eintritt. Dabei ist ein Defizit im psychotherapeutischen Angebot nicht nur bei Geflüchteten zu erkennen, sondern auch allgemein. Insbesondere im ländlichen Raum. 
Für spezifische Zielgruppen ( zum Beispiel schwere Persönlichkeitsstörungen/Kinder und Jugendliche mit Störungen aus dem Autismusspektrum) sind selbst Einzeltherapieplätze kaum ausreichend. Hier müssten neue Angebote geschaffen werden, die auch den Sozialraum der Menschen mit einbeziehen. Prävention, Früherkennung sowie eine zielgruppengemäße und möglichst frühe Behandlung von psychischen Erkrankungen und posttraumatischen Belastungsstörungen ist eine Voraussetzung für den Erfolg einer Behandlung. Und bei Flüchtlingen die Vorraussetzung, sich in Deutschland gut integrieren zu können.
Eine Durchlässigkeit und der Wechsel zwischen stationären, teilstationären, stationären und ambulanten Angeboten funktioniert – auch nach der Einführung des Bundesteilhabegesetzes – häufig nicht ausreichend. Versorgungslücken bei den Nahtstellen (niedergelassener Arzt/Psychotherapeut/ Psychiatrie/sozialpsychiatrische Angebote) führen nicht nur zu einer Beeinträchtigung der Qualität der psychiatrischen Versorgung, sondern verursachen auch zusätzliche Kosten.
Dabei wäre eine Vernetzung der einzelnen Hilfsangebote ausgesprochen wichtig.
Es ist nicht zielführend, wenn Behandlungsprozesse an den Nahtstellen unterbrochen werden. Oder sogar die Informationsweitergabe nicht richtig funktioniert. Es gibt nur wenige integriere Versorgungsmodelle, die eine Vernetzung aller Akteure schaffen. ( Z.B. versa GmbH Frankfurt).
Daneben ist ein Problem, dass es für Kinder und Jugendliche lange Wartelisten auf stationäre Behandlung in der Psychiatrie gibt und im ländlichen Raum ambulante Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten fehlen. Ebenso ist zu beobachten, dass bei Kindern und Jugendlichen die Diagnose ‘Autismus’ zunehmend gestellt wird, ohne dass Angebote gestärkt werden. Spezialisierte Wohngruppen und Therapieangebote, die sich nur auf diese Zielgruppe richten, sollten deshalb geschaffen werden.
Häufig sind es Kinder und Jugendliche mit der Diagnose Autismus, die zu den sogenannten “Systemsprengern” gezählt werden und an jeder Massnahme scheitern. Die Folge sind Langzeitunterbringungen in Kinder- und Jugendpsychiatrien, in Einzelfällen über mehrere Jahre.
Ebenso schlecht versorgt sind Erwachsene mit schweren Persönlichkeitsstörungen, die hochfrequente gurppen- und einzeltherapeutische Angebote bräuchten, um überhaupt von den therapeutischen Angeboten profitieren zu können.
Vereinzelt gibt es solche Angebote, aber insbesondere im ländlichen Raum ist selbst die Versorgung mit Einzeltherapien unzureichend. Sozialpsychiatrische Anlaufstellen und integrierte Versorgungsansätze müssten hessenweit ausgebaut werden, um eine wohnortnahe Versorgung zu gewährleisten.

 

2. Juli 2020: Rede zum Änderungsantrag des Antrags der Fraktionen SPD-, FDP, FW und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

”Verbesserung der ambulanten psychiatrischen bzw. psychotherapeutischen Versorgung in Hessen”

DIE LINKE. hält einen Antrag zur Verbesserung der ambulanten psychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung in Hessen für sehr wichtig.
Wir haben bei unseren Besuchen bei Einrichtungen und bei Vitos erfahren, welche Schwierigkeiten es gibt, zeitnah Hilfen zu finden oder Anlaufstellen, wenn die stationäre Hilfe endet aber ambulant fortgesetzt werden müsste.
Deshalb begrüßen wir grundsätzlich diesen Antrag.

Wir haben uns zu einem Änderungsantrag entschlossen:
Im Antragstext wird sehr richtig verwiesen auf Menschen mit psychiatrischem bzw. psychotherapeutischem Hilfebedarf, insbesondere auf Kinder und Jugendliche an der Schnittstelle zur Jugendhilfe sowie auf Menschen mit geistiger Behinderung.
In Ihrer Begründung, meine Damen und Herren, beziehen Sie sich dann aber ausschließlich auf Geflüchtete.
Nun, wir wissen, dass es für Geflüchtete besonders schwer ist, Hilfe bei psychischen Problemen bzw. Traumata zu finden und dass die vorhandenen Anlaufstellen gar nicht ausreichen.
Aber eine Verbesserung der ambulanten Versorgung ist tatsächlich – wie in Ihrer Überschrift formuliert – für ein breiteres Spektrum von Betroffenen nötig.

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