Durchführung einer Fachtagung zur Umsetzung und Weiterentwicklung des Bundesteilhabegesetzes: Forderungen und Anwendungshinweise der Fachverbände ernst nehmen und in die Diskussion um eine Reform der Eingliederungshilfe einbringen

Antrag DIE LINKE zur Verbandsversammlung am 17. Dezember 2025

Beschlussvorschlag:

Die Verbandsversammlung möge beschließen:Die Verbandsversammlung unterstützt die Forderungen und Anwendungshinweise der fünf größten Fachverbände für Menschen mit Behinderungen zur Umsetzung und Weiterentwicklung des Bundesteilhabegesetzes von März 2025 und führt auf dieser Grundlage eine Fachtagung im Frühjahr 2026 in Hessen durch.
Die Fachtagung dient dazu, einen kurzen Rückblick auf die bisherige Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) zu werfen, bestehende Herausforderungen zu identifizieren sowie Lösungsansätze zu erarbeiten.

Die Verbandsversammlung teilt das Bekenntnis zur Menschenwürde sowie zum Recht auf Selbstbestimmung und auf eine volle, wirksame sowie gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft. Als überörtlicher Träger der Eingliederungshilfe fühlt sich der Landeswohlfahrtsverband der Wahrung der Rechte und Interessen von Menschen mit geistiger, seelischer, körperlicher oder mehrfacher Behinderung in einer sich ständig verändernden Gesellschaft verpflichtet.

Eine Weiterentwicklung der Strukturen der Eingliederungshilfe im Rahmen des Erfahrungsaustauschs nach § 94 Abs. 5 SGB IX soll gemeinsam mit den Verbänden behinderter Menschen, den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege, den Verbänden der Leistungserbringer, den Arbeitnehmer*innenvertretungen und Gewerkschafter*innen in der Eingliederungshilfe, Angehörigenverbänden, Selbsthilfegruppen sowie von Betroffenenvertretungen (z. B. Werkstatträte) und sonstigen Interessensvertretungen mit Bezug zur Eingliederungshilfe erfolgen.

Der Verwaltungsausschuss wird gebeten, ein Konzept vorzulegen, wie die Fachtagung inhaltlich ausgestaltet werden kann und welche Fachleute, überörtlichen Träger und Interessenvertretungen über den oben genannten Personenkreis hinaus hinzugezogen werden sollten.

Der Verwaltungsausschuss wird gebeten, Best-Practice-Beispiele aus der Praxis in Hessen und anderen Bundesländern zu identifizieren und vorzustellen. Diese sollten innovative Konzepte in den Bereichen Sozialraumorientierung, personenzentrierte Leistungserbringung, Begleitung von Menschen mit Behinderungen im Alter sowie Fachkräftegewinnung und -bindung erfolgreich umsetzen.

Auf dieser Grundlage soll im gemeinsamen Diskurs erörtert werden, welche Strategien notwendig sind, um diese positiven Impulse zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe auch in die Reformpläne der Eingliederungshilfe auf Bundesebene einfließen zu lassen.

Begründung:

Vor dem Hintergrund angespannter kommunaler Haushalte wird die Diskussion über die Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen zunehmend kontrovers geführt – bis hin zu Forderungen nach einer kompletten Systemumkehr.

Dabei war die 2020 in Kraft getretene Reform als großer Wurf angelegt:
Die Eingliederungshilfe wurde aus der Sozialhilfe herausgelöst und in ein eigenständiges Leistungsgesetz überführt. Aus dem Fürsorgeprinzip sollte ein modernes Teilhaberecht werden, das die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen durch mehr gesellschaftliche Teilhabe, Mitbestimmung und individuelle Lebensführung verbessert.

Der Kern dieser Vision: Personenzentrierung.
Der einzelne Mensch sollte fortan im Mittelpunkt stehen – bei der Wahl seiner Wohnform ebenso wie bei der Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben.

Doch dieser Anspruch traf auf eine harte Realität: Die Reform wurde als „budgetneutral“ deklariert, ohne die notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen sicherzustellen. Während die Politik Fortschritte beschwor, offenbarte sich in den Einrichtungen (besondere Wohnformen) bald ein anderes Bild: eine Flut von Dokumentationspflichten, weniger Zeit für die eigentliche Arbeit und ständige Unsicherheiten in der Finanzierung.

Was als Revolution der Eingliederungshilfe gedacht war, entpuppte sich als Bürokratie-Chaos mit unklaren Finanzierungsstrukturen – zur Verzweiflung der Leistungserbringer und Menschen in den Einrichtungen.

Die versprochene größere Selbstbestimmung scheitert in der Praxis oft an zu wenig Geld, nicht ausreichend vorhandenen Fachkräften, die mehr Zeit mit Formularen als mit Menschen verbringen.

Besonders absurd zeigt sich dies bei der Trennung von Fachleistungen und existenzsichernden Leistungen: Statt mehr Autonomie zu erfahren, sehen sich Betroffene mit Mietzahlungen, Grundsicherungsanträgen und einem bürokratischen Mehraufwand konfrontiert, der die versprochene Selbstbestimmung ad absurdum führt. Und bei örtlichen und überörtlichen Trägern zu Doppelstrukturen und mehrfachen Bearbeitungen beiträgt.

Für die Kosten der Unterkunft bis zur Höhe von 125 % ist im Regelfall das Sozialamt am Ort der besonderen Wohnform zuständig. Übersteigt die tatsächliche Miete die Grenze von 125 %, übernimmt der Träger der Eingliederungshilfe den überschießenden Betrag.
Hinzu kommt der eklatante Fachkräftemangel, der die Umsetzung der Reformen zusätzlich erschwert.

Die gestiegenen Anforderungen an Beratung und Dokumentation treffen auf Einrichtungen, die bereits am Limit arbeiten – und unter diesen Bedingungen kaum neue Fachkräfte gewinnen können.In dieser prekären Lage offenbart sich ein fundamentaler Systemkonflikt: Zwischen individuellen Rechten und budgetären Restriktionen, zwischen föderaler Vielfalt und einheitlichen Standards.

Während die aktuelle Reformdiskussion von Bestrebungen geprägt ist, zentrale Elemente des BTHG zurückzudrehen, gilt es, einen anderen Weg zu gehen:
Das Bundesteilhabegesetz im Sinne der Betroffenen zu entbürokratisieren, ohne die Prinzipien der Personen- und Sozialraumorientierung preiszugeben. Denn echte Teilhabe gibt es nicht zum Nulltarif – sie erfordert den politischen Willen, die nötigen Ressourcen bereitzustellen.