Mohnblume
(Foto: Gabi Faulhaber)

Ein neues Gesetz für Menschen mit Behinderung und was das in Hessen für die Menschen bedeutet

2017 wurde ein neues Gesetz für die Menschen mit Behinderung beschlossen. Es heißt Bundes-Teilhabe-Gesetz. Es wird BTHG abgekürzt.

Das neue Gesetz soll eigentlich das Leben und die Arbeit von Menschen mit Behinderungen in der Gemeinschaft mit den anderen Menschen verbessern. Die Politik nennt dies Inklusion. Doch leider wird mit dem BTHG vieles sehr kompliziert: zum Beispiel sollen alle Hilfen ganz genau abgerechnet und kontrolliert werden.

Dieses Gesetz gilt auch in Hessen. Es wird Schritt für Schritt bis 2020 eingeführt. Zur Einschätzung und Kontrolle hat der Landeswohlfahrtsverband (LWV) ein neues Verfahren entwickelt. Es heißt „Personenzentrierte Steuerung der Eingliederungs-Hilfe“. Die markierten Buchstaben ergeben die Abkürzung PerSEH.

2017 wurde ein neues Gesetz für die Menschen mit Behinderung beschlossen. Es heißt Bundes-Teilhabe-Gesetz. Es wird BTHG abgekürzt.

Das neue Gesetz soll eigentlich das Leben und die Arbeit von Menschen mit Behinderungen in der Gemeinschaft mit den anderen Menschen verbessern. Die Politik nennt dies Inklusion. Doch leider wird mit dem BTHG vieles sehr kompliziert: zum Beispiel sollen alle Hilfen ganz genau abgerechnet und kontrolliert werden.

Dieses Gesetz gilt auch in Hessen. Es wird Schritt für Schritt bis 2020 eingeführt. Zur Einschätzung und Kontrolle hat der Landeswohlfahrtsverband (LWV) ein neues Verfahren entwickelt. Es heißt „Personenzentrierte Steuerung der Eingliederungs-Hilfe“. Die markierten Buchstaben ergeben die Abkürzung PerSEH.

PerSEH bedeutet: es findet in Zukunft ein Gespräch mit dem Menschen mit Behinderung statt. Dabei wird festgestellt:

  • was dieser Mensch alles kann,
  • wo er Hilfe braucht
  • welche Wünsche er hat
  • was er in der nächsten Zeit lernen möchte (Ziel)

In einer Konferenz mit Begutachter, den Hilfeleistern und dem Menschen mit Behinderung wird dann alles aufgeschrieben. Mit ihrer Unterschrift zeigen alle Beteiligten, dass sie mit dem Ergebnis einverstanden sind.

Die Hilfe wird dann in Minuten und in Geld (Euro) ausgerechnet. Mit diesem Geld kann der Mensch mit Behinderung dann einen Assistenten einstellen, oder eine Werkstatt für behinderte Menschen besuchen, ein Wohnheim bezahlen oder in eine Wohngruppe ziehen. Das ist insgesamt viel Schreibarbeit und wird auch alle 2 Jahre neu kontrolliert.

Trotzdem klingt es gut, dass der Mensch mit Behinderung sein Geld erhält und damit seine Hilfen einkaufen kann. Einige Menschen mit Behinderung werden das auch tun und sich ihre Hilfe sehr gut organisieren können.

Für viele Menschen ist das aber zu schwer. Sie wissen nicht, wie sie das Geld so einsetzen können, dass alles gut klappt.

Und wenn zum Beispiel die Werkstätten oder Wohnheime für Menschen mit Behinderungen nicht mehr genug Geld bekommen, müssen sie schließen. Wer dann gerne eine solche Werkstatt oder ein Wohnheim besuchen möchte, kann das nicht mehr, weil es keine Plätze mehr gibt. Dann kann sich der Mensch viel wünschen, aber es geht nicht.

DIE LINKE möchte, dass Menschen mit Behinderungen alle Hilfen erhalten, die sie brauchen. Auch Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen müssen das nötige Geld bekommen. Es darf bei Menschen mit Behinderungen nicht gespart werden.

Wir trauern:

... um unseren Fraktionsvoritzenden
Wolfgang Schrank

250 Wolfgang Schrank 

Der überraschende Tod unseres Fraktionsvorsitzenden Wolfgang Schrank macht uns sehr traurig. Seine Kompetenz, sein Optimismus und sein Einsatz für soziale Gerechtigkeit motivierte uns in unserer Arbeit im Landeswohlfahrtsverband. Wolfgang Schrank wird uns sehr fehlen!

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