- Der LWV schafft hessenweit gleiche Bedingungen für Menschen mit Behinderung.
- Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LWV haben Erfahrung und hohe fachliche Kompetenzen.
- Der LWV kann auf eine jahrzehntelange Praxis bei der Eingliederung von Menschen mit Behinderung zurückgreifen. Damit kann er auch die Anforderungen meistern, die das neue Bundesteilhabegesetz (BTHG) stellt.
- Der LWV hat erprobte Strukturen. Sollte das Solidarpaket aufgelöst werden, müssten die Kommunen erst tragfähige Arbeitsformen schaffen.
- Der LWV ist ausschließlich für Menschen mit Behinderung zuständig. Er braucht sich nicht zwischen wichtigen kommunalen Aufgaben entscheiden: Wenn das Geld knapp wird, müssen Kommunalpar-lamente abwägen, was ihnen wichtiger ist: die Ausstattung eines Wohnheims für Menschen mit Behinderung, der Erhalt des Freibads oder die Sanierung des Kindergartens.
- Der LWV ist für die gesamte Struktur des Hilfesystems in Hessen verantwortlich. Bei den Kommunen besteht eher die Gefahr, dass Einrichtungen privatisiert werden.