In der Vollversammlung am 7. März wurde der Haushalt des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen für 2018 mit großer Mehrheit beschlossen. Damit verfügt der LWV über einen Gesamtbetrag von über zwei Milliarden Euro, welchen er hauptsächlich für die überregionalen Hilfen zu selbstbestimmtem Leben in betreuten Wohnmöglichkeiten, für die Werkstätten für behinderte Menschen und für Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ausgeben wird. Dabei wurde die erfreuliche Steigerung betont, wie auch, dass der Hebesatz knapp unter die 11% gesunken sei. Gelobt wurde von der CDU, dass der LWV 140 Millionen Euro vom Land erhält, was aber die SPD mit recht als viel zu wenig kritisierte. Erwähnt wurde, dass die Fallzahlen von Menschen, die vom LWV betreut werden, nur noch langsam ansteigen, dass mit dem persönlichen Budget 1000 Menschen mit Behinderungen Arbeit in der freien Wirtschaft finden sollen und dass immer mehr Menschen ambulant betreut werden und nicht mehr stationär.
Doch warum hat die Fraktion Die Linke im LWV nicht zugestimmt? Dieser Haushalt unterscheidet sich nicht vom Haushalt vergangener Jahre. Antworten auf die vielen Fragen, die den Erhalt und damit eine Erneuerung des LWV zum Inhalt haben, fehlen. Und dabei geht es um den Erhalt dieser Solidargemeinschaft. Der hessische Städtetag, allen voran Frankfurt, hat den Antrag gestellt, die Leistungen zum selbstbestimmten Leben, die Eingliederungshilfe, selber zu übernehmen und somit aus der Solidargemeinschaft auszutreten. Die Fraktion Die Linke kämpft um den Erhalt des LWV will ihn aber auch erneuern und vor allem demokratischer gestalten. Sie möchte, dass die Leistungserbringer und Leistungsbezieher in diesen Erneuerungsprozess mit eingebunden werden, dass sie gemeinsam mit dem LWV Möglichkeiten diskutieren, wie das Bundes-Teilhabe-Gesetz (BTHG) am besten umzusetzen sei, wie Fachkompetenzen, regionale Strukturen, individuelle Selbstbestimmung und ein gut ausgestatteter Sozialraum umzusetzen sei. Dieser Wille zur Demokratisierung fehlt uns im Haushalt, in den Begründungen für den Haushalt. Es kann beim LWV doch nicht nur um Wirtschaftlichkeit gehen, es muss doch um die Menschen mit Behinderungen um ihre Bedürfnisse, Wünsche und Möglichkeiten gehen. Inklusion ist doch keine reine Rechenaufgabe! Dabei muss ambulante Betreuung nicht immer besser sein als stationäre, nicht die Zahlen sind das wichtigste, sondern die Inklusion von Menschen mit Behinderungen.
Unsere Haushaltsrede finden sie unter "Reden".