Die anderen Parteien in der Verbandsversammlung haben uns angesprochen, ob wir diesem unten abgedruckten Antrag beitreten möchten. Wir haben versucht zwei Änderungen zu erreichen:
1. Bei Vermietungen, Verpachtung, Erbpacht oder dem Verkauf von Grundstücken muss verbindlich eine Zweckbindung vorgegeben werden.
2. Eine sozialverträgliche Mietpreisgestaltung muss vorgesehen sein: mindestens 30% bezahlbarer Wohnraum (lt. Definition des Mieterbundes).
Leider waren sie nicht bereit, diese beiden Änderungen in ihren Antrag aufzunehmen. Im Sozialausschuss wurde bereits lebhaft über die Möglichkeiten eines Verkaufs an private Investoen und die Gewinnchancen diskutiert. Deshalb haben wir diesen Antrag abgelehnt.
Unsere Rede dazu ist unter "Verbandsversammlung / Reden" eingestellt.