Rede Konzept Öffentlichkeitsarbeit / Demokratisierung
Verbandsversammlung 19. Dezember 2018
Die linke Fraktion begrüßt, dass ein Konzeptentwurf für die Öffentlichkeitsarbeit des LWV erstellt wurde.
Wir sehen auch den Änderungsantrag der CDU positiv.
Ich will aber dennoch darstellen, warum wir noch keine finale Umsetzung unseres Antrags sehen:
Die Linke Fraktion stellte ihren Antrag, um mehr Transparenz und mehr Möglichkeiten der öffentlichen Beteiligung an der Arbeit des LWV zu eröffnen.
Es geht uns nicht nur darum, die Arbeit des LWV darzustellen und über seine Unterstützungsleistungen zu informieren
oder die Veränderungen bekannt zu machen, die durch das Bundesteilhabegesetz nötig sein werden.
Diese Aspekte greifen das Öffentlichkeitskonzept und auch der CDU-Änderungsantrag auf.
Unser Ziel ist, auch politisch interessierte Menschen mehr an den Diskussionsprozessen des LWV zu beteiligen. Zum Beispiel auch mit ihnen gemeinsam zu überlegen, wie das Bundesteilhabegesetz vor Ort umgesetzt werden kann. Oder welche Vorschläge und Konzepte zum Beispiel die Leistungserbringer haben und wie sie die Überlegungen des LWV bereichern könnten.
Wir wünschen uns also über die Informations- und öffentlichkeitsarbeit hinaus Möglichkeiten der demokratischen Beteiligung.
Die vergangene Debatte zur Daseinsberechtigung des LWV zeigte die Notwendigkeit für mehr Kommunikation.
Aber das darf nicht als Einbahnstraße begriffen werden – so etwa: der LWV erklärt sich und seine Ideen.
Es sollten Partizipation und Ausstausch ermöglicht werden.
Das unterscheidet den CDU Antrag noch von unserem Antrag.
Der Vorschlag der Koalition zur Öffentlichkeitsarbeit bleibt auch noch etwas zu unkonkret, denn er ist weder mit einer Zeitleiste für die Umsetzung versehen, noch wurde ein Kostenrahmen für die Vorhaben benannt.
Auch hier geht es vor allem darum, über die Angebote und die Arbeit des LWV zu informieren.
Der Vorschlag der Linken zielt darüber hinaus auf mehr demokratische Beteiligung.
Zu Tagungsterminen des LWV sollten Medien eingeladen werden aber auch Träger und Betroffene.
Inhaltliche Überlegungen oder Konzepte zu den anstehenden Aufgaben (z. B. Umsetzung des BTHG) sollten auch sichtbar dargestellt werden. Es kann keinesfalls schaden, wenn in den Ausschüssen und der Verbandsversammlung mehr inhaltlich, politisch debattiert wird. Gern auch mal kontrovers. Das wäre demokratischer, als mit inhaltlichen Abspachen in die Sitzungen zu gehen. Dann würde die Arbeit transparenter und sicher für die Öffentlichkeit interessanter.
Ein neues Öffentlichkeitskonzept ist ein guter Anfang. Es darf jedoch nicht nur eine Art Marketingkonzept sein.