Antrag DIE LINKE zur Verbandsversammlung am 2. Oktober 2024
Beschlussvorschlag:
Die Verbandsversammlung möge beschließen:
Die Verbandsversammlung spricht sich für eine auskömmliche Ausstattung der Jobcenter aus und fordert die Bundesregierung auf sicherzustellen, dass vulnerable Zielgruppen aus der Arbeitsmarktförderung nicht ausgeschlossen werden und Eingliederungsleistungen und berufliche Qualifizierung ausgebaut und nicht eingeschränkt werden.
Die Verbandsversammlung bittet die Bundesregierung insbesondere zu prüfen, ob die Kürzungen bzw. die Verschiebung von 900 Millionen Euro im Bereich der Förderung beruflicher Weiterbildung sowie Reha-Leistungen vom SGB II zum SGB III sinnvoll ist.
Die Verbandsversammlung spricht sich für ein auskömmliches und weitgehend sanktionsfreies Bürgergeld aus und bittet die Bundesregierung, die Kommunen u.a. bei den Kosten der Unterkunft weiter zu entlasten und den möglichen Entlastungsspielraum von 74.9% vollständig auszuschöpfen.
Begründung:
Im August hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf zum Bundeshaushalt 2025 im Bundestag vorgestellt. Im Etat des BMAS ist weiterhin eine drastische Reduzierung der Mittelausstattung des Eingliederungstitels im SGB II vorgesehen.
Diese Kürzungen werden langfristig zu einer Verschiebung der Kosten zu Lasten des überörtlichen Trägers, zu Lasten der Verbandsumlage gehen, da die Fallzahlen der Eingliederungshilfe weiter steigen werden.
Im aktuell vorliegenden Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum Bundeshaushalt 2025 sind weiterhin Kürzungen bei den Mitteln für die Eingliederung im SGB II in Höhe von knapp elf Prozent im Vergleich zum Jahr 2024 vorgesehen. Für Fördermaßnahmen und Verwaltung stehen in den Jobcentern voraussichtlich 1,250 Mrd. Euro weniger zur Verfügung als im Jahr 2024. Diese Summe umfasst die bereits beschlossene Kürzung um 900 Mio. Euro wegen des Übergangs der Aufgaben für berufliche Weiterbildung (FbW) und für Rehabilitanden vom SGB II in das SGB III sowie eine neue Kürzung um weitere 350 Mio. Euro.
Die Summe von 900 Millionen sollen die Jobcenter durch die Verlagerung von Aufgaben für die beruflichen Weiterbildungen und die Rehabilitation auf die Arbeitsagenturen einsparen. Damit wird die Arbeitslosenversicherung für die Finanzierung dieser Aufgaben zuständig. Dies ist bereits mit dem Zweiten Haushaltsbegleitgesetz rechtlich geregelt.
Ob allerdings die Jobcenter tatsächlich in dem geplanten Umfang Einsparungen realisieren können, bleibt offen. Wenn darüber hinaus Mittel aus dem Eingliederungstitel umgeschichtet werden, müssen für die Finanzierung der Verwaltung, also Personal und laufende Kosten, dann verbleiben kaum noch Ressourcen für die Arbeitsförderung.
Es ist bereits heute absehbar, dass insbesondere für öffentlich geförderte Beschäftigung kaum noch Geld zur Verfügung gestellt werden kann. Damit gehen die Kürzungen zu Lasten der besonders benachteiligten Gruppen auf dem Arbeitsmarkt. Auch der sozialen Infrastruktur, die u.a. mit öffentlich geförderter Beschäftigung organisiert wird, droht nachhaltiger Schaden.
Gerade die öffentlich geförderte Beschäftigung galt lange Jahre als eine wichtige Form der arbeitsmarktnahen Qualifizierung und als besonders geeignet zur Heranführung vulnerabler Zielgruppen an den allgemeinen Arbeitsmarkt. Die Kürzung von Eingliederungsleistungen hat faktisch die Ausgrenzung von als „arbeitsmarktfern“ geltenden Menschen zur Folge. Sie ist eine wichtige Grundlage auch für weiterführende, darauf aufbauende Förderungen wie z. B. die der beruflichen Qualifizierung.
Ziel muss es sein, einer individuellen Manifestierung von Arbeitslosigkeit entgegenzuwir-ken. Forschungsergebnisse weisen u. a. auf das wachsende Risiko der Dequalifizierung, d. h. einer Verringerung von beruflichen Fähigkeiten durch Arbeitslosigkeit hin.
Der Wegfall stabilisierender und tagesstrukturierender Beschäftigung von Menschen ohne direkte Arbeitsmarktperspektive führt erfahrungsgemäß zu einer massiven Kostenverschiebung zulastender Eingliederungshilfe, und kommunaler Pflichtleistungen wie Schuldnerberatung, Wohnungslosenhilfe, Kriminalitätsbekämpfung.
Gerade Kürzungen bei der öffentlich geförderten Beschäftigung wie Arbeitsgelegenheiten oder auch nach § 16 i reduzieren die Anschlussfähigkeit und damit die Integrations- und Teilhabechancen besonders bedürftiger Menschen.
Die Spitzenverbände der Weiterbildung bag arbeit, BBB, EFAS und VDP sehen diese geplanten Kürzungen – gerade auch vor dem Hintergrund des akuten Fachkräftemangels – kritisch und weisen auf die langfristigen Folgen für den Arbeitsmarkt hin.
Mittelkürzungen im Bereich der aktiven Arbeitsmarktförderung erzielen allein kurzfristige Kosteneinsparungen und Effekte. Diese stehen dem politischen Ziel entgegen, dem Fach- und Arbeitskräftemangel nachhaltig entgegenzuwirken, Menschen eine erfolgreiche Erwerbsbiographie zu ermöglichen und letztlich u.a. das soziale Sicherungssystem zu entlasten bzw. zu stärken.
Es muss ausreichend Geld für Eingliederung zur Verfügung gestellt werden, um Personen mit hohem Beratungsbedarf, wie arbeitsmarktferne oder geflüchtete Menschen mit noch geringen Sprachkenntnis-sen, erfolgreich zu beraten und in Arbeit sowie Gesellschaft zu integrieren. Nur eine angemessene zukunftsorientierte und verlässliche Mittelausstattung kann aus Sicht der Verbände zu einer zielgerichteten und nachhaltigen Integration in den Arbeitsmarkt führen.
Im Umgang mit Arbeitslosen wird derzeit von den meisten Parteien vor allem auf mehr Druck gesetzt. Neben strengeren Sanktionen und kompletten Streichungen bei der Verweigerung von Arbeitsstellen wird Druck auf den Bürgergeldempfänger ausgeübt. Gleichzeitig werden Förderprogramme für die Integration von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt in der Praxis immer weniger eingesetzt.
Bereits jetzt gehen die geförderten Stellen – insbesondere für Langzeitarbeitslose – im Bürgergeld, zurück. Dies ging aus einer Antwort der Bundesregierung auf einer Linken-Anfrage vom August hervor. Demnach ist die Zahl der über Arbeitgeberzuschüsse geförderten Stellen von etwa 10.000 auf lediglich 4737 Bestandsförderungen im Juli 2024 zurückgegangen. Auch die Zahl der Förderungen für seit mindestens sechs Jahren arbeitslose Bürgergeld-Empfängerinnen und -Empfänger ist die Zahl von maximal 43.000 2021 auf 34.000 im März 2024 gesunken.
Schon für 2024 sind laut Antwort des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales lediglich 5500 Eintritte in das Programm geplant. Angesichts der geplanten Kürzungen rund ums Bürgergeld im Haushaltsentwurf dürfte die Zahl 2025 noch geringer ausfallen. Deswegen sollte sich die Ver-bandsversammlung hierfür dafür einsetzen: Eingliederungsleistungen und berufliche Qualifizierung auch im SGB II weiter auszubauen.