Sicherstellung des Betreuungsbedarfs von Menschen in besonderen Wohnformen in Zeiten von Insolvenzen: Auswirkungen der Dorea-Insolvenz und Maßnahmen des Verwaltungsausschusses des LWV Hessen

Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 7. August 2023

Inhalt des Berichtes
Vorbemerkungen
Die zur Dorea-Gruppe gehörende Margarethenhof GmbH betreibt am Standort Bad Nauheim drei
besondere Wohnformen, für die der LWV Hessen Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen abge-
schlossen hatte.
Es handelt sich im Einzelnen um die folgenden besonderen Wohnformen, die Leistungen insbeson-
dere für Menschen mit seelischen Behinderungen anbieten:

  • Haus Am Sprudelhof; Vereinbarung über 76 Plätze; z.Zt. 62 Bewohner:innen in Leis-
    tungsträgerschaft des LWV Hessen
  • Haus Christa; Vereinbarung über 24 Plätze; z.Zt. 21 Bewohner:innen in Leistungsträger-
    schaft des LWV Hessen
  • Haus Regina; Vereinbarung über 42 Plätze; z.Zt. 37 Bewohner:innen in Leistungsträger-
    schaft des LWV Hessen
    Von einer Schließung bedroht sind die Häuser Christa und Regina sowie das Pflegeheim Haus Würt-
    temberg I. Mit der letztgenannten Einrichtung hat der LWV Hessen keine Leistungs-/Vergütungsver-
    einbarung abgeschlossen.
    Der Schließungsbeschluss der Margarethenhof GmbH/Dorea-Gruppe sieht eine Schließung zum
    31.10.2023 und nicht wie bisher angenommen zum 31.08.2023 vor.
  1. Welche Maßnahmen werden von dem Verwaltungsausschuss ergriffen, bis zum 31.08.2023 einen neuen Betreiber bzw. eine Übergangslösung für die 68 Menschen in der Eingliederungshilfe und die Bewohner:innen des Pflegeheims mit psychischen Erkrankungen zu finden?
    Aktuell wohnen in den Häusern Christa und Regina 62 Personen, davon 60 Personen in Leistungsträgerschaft des LWV Hessen. Die Betreuungs- und Pflegeaufsicht hat die Margarethenhof GmbH mit Schreiben vom 20.07.2023 aufgefordert unverzüglich mit der Verlegung der Bewohner:innen zu beginnen und für die ordnungsgemäße Versorgung, Betreuung und Pflege der in den Einrichtungen noch verbleibenden Personen zu sorgen.
    Gleichzeitig wurde nachdrücklich darauf hingewiesen, dass die ordnungsgemäße Versorgung, Betreuung und Pflege, aber auch die Verlegung der Bewohner:innen in der alleinigen Verantwortung des Einrichtungsbetreibers liegt.
    Außerdem wurde der Betreiber aufgefordert, die Kostenträger über den weiteren Verlauf zu informieren.
    Der regional zuständige Fachbereich Teilhabe Mitte ist seit Bekanntwerden der Schließungsabsicht in laufendem Austausch mit der Betreuungs- und Pflegeaufsicht, um Informationen zu den Perspektivplanungen für die Bewohner:innen der Einrichtungen zu erhalten. Die im FB Teilhabe Mitte für den Wetteraukreis zuständigen Teams und Mitarbeiter:innen der Einzelfallsachbearbeitung, der Bedarfsermittlung/Teilhabeplanung und der Sozialplanung bearbeiten aktuell vorrangig die Angelegenheiten der Einrichtungen der Margarethenhof GmbH und deren Bewohner:innen.
    Nachdem über Wochen weder bei der Dorea Gruppe, noch bei der Margarethenhof GmbH verantwortliche Personen aus der Geschäftsführung erreichbar waren, besteht seit dem 10.08.2023 ein Kontakt zu dem für den Wetteraukreis regional zuständigen Geschäftsführer und dem Insolvenzverwalter.
    Von dort wurde mitgeteilt, dass für 33 Bewohner:innen bereits verbindliche Planungen zur Verlegung in andere besondere Wohnformen bzw. zum Wechsel in das Wohnen in eigener Häuslichkeit gibt.
    Die Fachbereichsleitung hat in den letzten Tagen und Wochen mit drei an einer Nachfolge interessierten Leistungserbringern Sondierungsgespräche geführt. Mit einem Interessenten wurden die Gespräche zuletzt am 15.08.2023 fortgesetzt und konkretisiert. Hier scheint sich eine seriöse Übernahmeperspektive für die beiden Häuser zu entwickeln.
  2. Ab welchem Zeitpunkt war dem LWV Hessen bekannt, dass sich die Dorea-Familie unter einem Schutzschirm befindet und die besonderen Wohnformen in Bad Nauheim und das Pflegeheim geschlossen werden sollen und wie wurde darauf reagiert?
    Die Margarethenhof GmbH hat den LWV Hessen am 21.04.2023 unter der Überschrift „DOREAFamilie stellt sich neu auf“ darüber informiert, dass beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg ein sogenanntes Schutzschirmverfahren sowie für zusätzliche Gesellschaften der DOREAFAMILIE weitere nachgelagerte Restrukturierungsverfahren beantragt wurden. Es wurde versichert, dass die Verfahren auf den Geschäftsbetrieb keine Auswirkungen hätten. Alle stationären und ambulanten Pflege- und Betreuungsleistungen der Standorte und Unternehmen würden in vollem Umfang weiter erbracht. Über den Fortgang der Restrukturierung sollte der LWV Hessen auf dem Laufenden gehalten werden. Dieses war die bisher einzige Information seitens der Margarethenhof GmbH/der DOREA-Gruppe.
    Der Leistungserbringer hat die Betreuungs- und Pflegeaufsicht am 19.07.2023 darüber informiert,
    dass die Pachtverträge für die Häuser Christa, Regina und Württemberg I zum 31.10.2023 gekündigt wurden. Eine gleichlautende Information hat der LWV Hessen vom Betreiber nicht erhalten.
    Von der beabsichtigten Schließung der Häuser Christa, Regina und Württemberg I hat der LWV Hessen am 19.07.2023 durch die von der Betreuungs- und Pflegeaufsicht an uns weitergeleitete Schließungsankündigung erfahren.
    In der Folge wurde seitens des LWV Hessen der Kontakt und der Austausch mit der Betreuungs- und Pflegeaufsicht intensiviert. Kontaktaufnahmeversuche mit dem Betreiber der Einrichtungen blieben bis zum 10.08.2023 erfolglos. Kontaktaufnahmen und Gespräche mit dem Insolvenzverwalter und den Vermietern der betroffenen Immobilien erfolgten.
    In kurzer Zeit gingen Interessenbekundungen verschiedener Leistungserbringer ein, denen zunächst telefonisch und in der Folge mit persönlichen Gesprächen begegnet wurde, um aktiv in die Perspektivplanung einzusteigen.
  3. Finden derzeit Gespräche mit der hessischen Betreuungs- und Pflegeaufsicht und dem Sozialministerium in Hessen statt bzw. wurde diesbezüglich ein Krisenstab gebildet und gibt es ein koordiniertes Vorgehen aller involvierter Behörden?
    Aufgrund der Unzuverlässigkeit der Margarethenhof GmbH, den Informationsfluss zur Betreuungs- und Pflegeaufsicht und zum LWV Hessen gleichermaßen sicherzustellen, wurde ein intensiver Informationsaustausch zwischen LWV Hessen und Betreuungs- und Pflegeaufsicht verabredet. Dies wird auch von beiden Seiten eingehalten. So wird die Betreuungs- und Pflegeaufsicht beispielsweise an Gesprächen mit Übernahmeinteressenten beteiligt.
  4. Welche Kosten-/Preissteigerungen führten zur Insolvenz der Margarethenhof GmbH und sind es im Wesentlichen Mieterhöhungen und Energiekosten, die zu einer Schließung dieser Einrichtungen führen? Finden diesbezüglich noch Verhandlungen mit dem Vermieter statt und könnte eine Lösung für die Einrichtung gefunden werden?
    Eine Mietpreiserhöhung für die Häuser Christa und Regina wurde vermieterseitig nicht durchgeführt.
    Nach Bekunden des Leistungserbringers hat sich der Vermieter dieser Immobilien im Hinblick auf
    Mietminderungen jedoch unkooperativ gegenüber der Margarethenhof GmbH gezeigt, was schlussendlich zur Kündigung der Mietverträge zum 31.10.2023 durch den Leistungserbringer führte.
    Gegenüber dem LWV Hessen zeigte sich der Vermieter kooperativ. Außerdem sei er bestrebt, die Häuser auch weiterhin der Eingliederungshilfe zur Verfügung zu stellen.
  5. Wie könnte ein Nachfolgemodell aussehen und soll dies alle drei Häuser umfassen oder
    könnte es zwei unterschiedliche Träger für das Pflegeheim und die beiden besonderen Wohnformen geben?

    Nach übereinstimmenden Aussagen eines Geschäftsführers der Margarethenhof GmbH und des Insolvenzverwalters gibt es für das Haus Württemberg I bereits einen nachfolgenden Betreiber. Die entsprechenden Verträge seien bereist unterschriftsreif und mit der Unterzeichnung sei in den nächsten Tagen zu rechnen.
    Für die Betreiber-Nachfolge der Häuser Christa und Regina interessiert sich ein anderer Leistungserbringer. Hier wurden/werden bereits Gespräche geführt.
  6. Wurde von Seiten der Margarethenhof GmbH bzw. der Dorea-Familie von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, wegen unvorhersehbarer wesentlicher Veränderungen der Annahmen (§ 127 Absatz 3 SGB 9) eine Einzelvereinbarung mit dem LWV zu erzielen?
    Ein Antrag Seitens des LE wurde bei uns nicht gestellt. Im Übrigen ist unklar, ob solche unvorhersehbaren wesentlichen Veränderungen gegenüber dem Zeitpunkt des Abschlusses der letzten Vergütungsvereinbarung überhaupt vorliegen. Die Insolvenz selbst ist kein entsprechender Grund, andere Gründe wurden uns nicht vorgetragen.
  7. Kann der Verwaltungsausschuss die komplexe Unternehmensstruktur der Dorea-Familie erläutern und mit wem er alles über ein Nachfolgemodell verhandeln muss? Laut Presseberichten ist die Dorea-Familie in 2018 als mittelständiger Betreiber von Pflege- und Senioreneinrichtungen, an die französische Investmentgesellschaft der Mulliez-Familie „Groupe Maisons de Famille (MdF)“ verkauft worden, die in 35 Ländern weltweit Unternehmen in verschiedenen Dienstleistungsbranchen besitzt. Sind die anderen hessischen Dorea Standorte in Idstein, Frankfurt und Schwarzenborn auch von Schließungen bedroht?
    Die Unternehmensstruktur der Dorea-Familie war bisher nicht Gegenstand von Recherchen des LWV Hessen. Die Mitarbeitenden des zuständigen Fachbereichs stehen inzwischen im Austausch mit einem Geschäftsführer der Margarethenhof GmbH und dem Insolvenzverwalter und haben somit die zuständigen Ansprechpartner für die Verhandlung von Nachfolgemodellen.
    Nach Aussage des Betreibers gibt es einen Schließungsbeschluss nur für die drei genannten Häuser Christa, Regina und Württemberg I.
  8. Gibt es grundsätzliche Überlegungen wie man zukünftig von Seiten des LWV’s mit Unternehmensinsolvenzen im Bereich der Eingliederungshilfe umgehen wird und drohen weitere Schließungen in diesem Bereich? Wie viele Einrichtungen der Eingliederungshilfe sieht der Verwaltungsausschuss als gefährdet an?
    Konkret bevorstehende Insolvenzen sind uns derzeit nicht bekannt. Grundsätzlich besteht das Angebot, im Falle drohender Schieflagen rechtzeitig auf den LWV Hessen zuzugehen um nach möglichen Lösungen / Unterstützungsmöglichkeiten zu suchen. Hierbei spielt der Grund einer möglichen Insolvenz sicherlich eine mitentscheidende Rolle. Leider erhalten wir, wie in diesem Fall, nicht immer rechtzeitig Informationen über drohende Problemlagen, so dass wir nur im Nachgang tätig werden können.
  9. Sieht der Verwaltungsausschuss Möglichkeiten gewinnorientierte Investmentgruppen als Mehrheitseigner von Eingliederungshilfeeinrichtungen auszuschließen bzw. zukünftig diesbezüglich eine landesgesetzliche Regelung dazu zu finden und gibt es Gespräche diesbezüglich? Bzw. welche Möglichkeiten hat der Verwaltungsausschuss bestimmte Einrichtungen als Träger der Eingliederungshilfe auszuschließen und wird davon Gebrauch gemacht?
    Den Ausschluss von bestimmten Gruppen als mögliche Leistungserbringer sieht das Gesetz derzeit nicht vor. Die Möglichkeiten, den Abschluss von entsprechenden Vereinbarungen zu verweigern, bestehen nur in den Fällen, in denen eine Leistungsfähigkeit der Antragstellerin nicht gegeben ist.
    Dies kann sowohl fachliche als auch persönliche als auch finanzielle Gründe haben. Diese Hürde ist aufgrund der auch im Grundgesetz verankerten Grundsätze, insbesondere der Gleichbehandlung und der Gewerbefreiheit, aber relativ hoch.
    In der Regel werden Neuplanungen, konzeptionelle und räumliche Weiterentwicklungen von den Teams der operativen Sozialplanung engmaschig begleitet. Im Falle von neuen Projekten bleibt es zunächst bei einer theoretischen Ausarbeitung. Erst die folgende Praxisphase lässt erste Erkenntnisse zu, ob sich das Projekt gut entwickelt. Es ist daher im Vorfeld nur bedingt möglich, grundlegende Aussagen über die Erfolgschancen zu tätigen. Lediglich wenn Faktoren vorliegen, die vermuten lassen, dass ein reibungsloser Ablauf des Alltagsgeschäfts nicht zu erwarten ist, kann der Abschluss einer Leistungsvereinbarung-/Vergütungsvereinbarung verweigert werden. Dies stellt sich in der Praxis als schwierig bis aussichtslos dar. Es bleibt dann nur eine engmaschige Begleitung des Leistungserbringers durch die Sozialplanung im LWV Hessen, den Einsatz des Instrumentes der Qualitätsprüfungen sowie eine enge Zusammenarbeit mit der Hessischen Betreuung- und Pflegeaufsicht im Falle von besonderen Wohnformen.
  10. Welche Maßnahmen werden vom Verwaltungsausschuss ergriffen, dass es nicht zukünftig zu mehr Insolvenzen in der Eingliederungshilfe kommt?
    Die bestehenden Möglichkeiten hat der Verwaltungsausschuss bereits mit diversen Schreiben und Beschlüssen in der Vergangenheit ergriffen, in dem wir angeboten haben, im Falle von z. B. Ukraine-Krieg-bedingten Mehraufwendungen und Liquiditätsproblematiken gesprächsbereit und lösungsorientiert zu sein.
    Häufig entstehen Insolvenzen aber durch Misswirtschaft bzw. auch Fehlern von handelnden Personen. Hier sind Maßnahmen durch den Verwaltungsausschuss nicht oder nur sehr bedingt möglich, da diese Problemlagen allenfalls im Rahmen von zufälligen Prüfungen oder ähnlichem rechtzeitig deutlich werden. Selbst dann kann aber nur bedingt Einfluss auf das Handeln der Leistungserbringer genommen werden, da diese organisatorisch selbstständig sind und eigenverantwortlich handeln.
    Aus sozialplanerischer Sicht hat sich eine offene, wertschätzende, von Respekt getragene Kommunikation und Zusammenarbeit mit den Leistungserbringern bewährt. Sie bildet die Vertrauensbasis für die gemeinsame Erarbeitung von Lösungswegen. Insbesondere in krisen- und/ oder konfliktbehafteten Situationen ermöglicht diese ein frühzeitiges Ansprechen der Problemlage und ein schnelles sowie konstruktiv lösungsorientiertes Handeln. Bei finanziellen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen kann der Funktionsbereich der Wirtschaftlichkeitsprüfung des LWV Hessen auch beratend tätig werden. Werden all diese Möglichkeiten konsequent und präventiv genutzt, könnte das Risiko von Insolvenzen möglicherweise gemindert werden. Hier ist es von Vorteil, wenn Leistungserbringer erreichbar vor Ort sind. Bundesweit oder über Europa agierende Firmengruppen sind mit einzelnen Standorten in der Regel weniger verbunden, so dass diese eher geneigt sind, Standorte zu schließen, als sich auf einen länger dauernden Prozess einer Neuausrichtung einzulassen.