„Corona-Krise und Maßnahmen des Landeswohlfahrtsverbands –
Eine ausreichende soziale Infrastruktur für Menschen mit Behinderungen weiter aufrechterhalten“
Frage 1:
Welche Einrichtungen und Träger, die maßgeblich vom LWV Hessen getragen werden, sind momentan geschlossen (wie z. B. Werkstätten/Tagesförderstätten etc.) teilweise geöffnet oder weiterhin offen?
Antwort: Mit der zweiten Verordnung zur Anpassung der Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 23. 3. 2020 hat die Hessische Landesregierung für die in § 4 der in der Anlage beigefügten Verordnung beschriebenen Personenkreise ein Betretungsverbot ausgesprochen. lnsofern wurden die in der Frage angeführten Einrichtungen weder teilweise noch vollständig geschlossen.