Haushaltsrede zum Haushalt 2019
Verbandsversammlung am 20. März 2019
Herr Präsindent, meine Damen und Herren,
Die Fraktion DIE LINKE wird dem diesjährigen Haushalt nicht zustimmen.
Wir sehen in diesem Haushalt kaum inhaltliche Ziele oder Schwerpunkte für die zukünftige Eingliederungshilfe.
Dabei wäre es gerade jetzt, da mit dem Bundesteilhabegesetz eine historische Reform ansteht, dringend erforderlich, dass der LWV aktiv Ziele benennt und den Einführungsprozess des Bundesteilhabegesetzes selbst gestaltet.
Nötig wäre eine inhaltliche Debatte im LWV und seinen Gremien, welche Anforderungen sich aus dem Bundesteilhabegesetz ergeben und wie sich der LWV die Umsetzung in Hessen vorstellt.
Das hätte eigentlich frühzeitig begonnen werden müssen. Dann hätte der LWV mit eigenen Vorschlägen an die Landesregierung herangetreten können. Stattdessen wurde vornehmlich abwartend reagiert.
Die Debatte um die Auflösung des Solidarprinzips, die von den wohlhabenden Städten des Rhein-Main-Gebiets in den vergangenen zwei Jahren betrieben wurde, ließ den LWV in eine Art Schockstarre verfallen.
Diese Debatte war sehr schädlich, meine Damen und Herren!
Die Entscheidung über die Eingliederungshilfe wurde auch von der Landesregierung immer wieder verschoben, weil man das Kräfteverhältnis – insbesondere beim Städtetag und Landkreistag – ausloten und abwarten wollte.
Das hessische Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes wurde sozusagen auf den letzten Drücker als Fraktionsvorlage der Grünen eingebracht.
Durch die sehr späte Festlegung auf den LWV als überörtlichen Träger der Eingliederungshilfe für erwachsene Menschen mit Behinderung, ist viel Zeit für eine sorgfältige Vorbereitung zur Umstellung auf das Bundesteilhabegesetz verloren gegangen.
Wir sagen es hier nochmal ganz deutlich, meine Damen und Herren:
Wir wollen gleiche Bedingungen für Menschen mit Behinderung – egal ob sie in einer Stadt leben oder in einem struktur- oder finanzschwachen Landkreis!
Wir stehen zum Prinzip einer Solidargemeinschaft!
Wir sehen im LWV einen erfahrenen überörtlichen Träger der Eingliederungshilfe für Hessen und wir halten den LWV für kompetent, die Umstellungen auf das Bundesteilhabegesetz zu realisieren.
Aber wir sagen auch:
Der LWV muss dafür eigene Ziele und Vorstellungen entwickeln und diese in die Debatte aktiv einbringen und nicht abwarten, was sich andere politische Akteure so ausdenken.
Die langjährige Erfahrung in der überörtlichen Eingliederungshilfe ist ein Pfund mit dem der LWV selbsbewußt wuchern kann.
Er muss sich nicht unter Druck setzen lassen und den Kräften nachgeben, die bei der Eingliederungshilfe gerne die Einsparpotentiale an erster Stelle sehen!
Bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes kommt es aktuell zunehmend darauf an, Prozesse verbindlich und transparent zu gestalten.
Das gibt den Menschen mit Behinderungen Sicherheit. Das gibt den Trägern bzw. Leistungserbringern Sicherheit und erleichtert die Zusammenarbeit mit den Kommunen.
Unserer Ansicht nach hat der LWV mit seinen unfangreichen Erfahrungen hier eine wichtige Intitiativfunktion.
Besonders bei der Sozialplanung sollte und könnte der LWV Vorreiter werden!
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