Dieser Änderungsantrag ergänzt einen Antrag von SPD, Grünen, FW und FDP.
Unsere Änderungen sind kursiv eingefügt.
A N T R A G
Fraktion DIE LINKE
an die Verbandsversammlung
Konzept Schulentwicklungsplanung „Unsere Zukunftsschulen“
Die Verbandsversammlung möge beschließen:
Mit dem Schulentwicklungsplan (SEP), der bis 2021 turnusgemäß fortgeschrieben werden soll,
besteht ein Planungsinstrument, dessen Fokus auf dem räumlich-organisatorischen Bereich liegt. Der LWV beauftragt die Verbandsversammlung und den Verwaltungsausschuss mit der Erarbeitung eines Konzepts „Unsere Zukunftsschulen“.
In diesem Konzept müssen auch die inhaltlich-pädagogischen Aspekte in den Blick
genommen werden, die nicht Bestandteil des SEP sind und sein können, aber unmittelbare Auswirkungen auf den SEP und die räumliche Ausstattung der Schulen haben.
Bei der Neukonzeption und Ausgestaltung der LWV „Zukunftsschulen“ sollen die
nachfolgenden Punkte berücksichtigt werden:
1. Konzept für „Unsere Zukunftsschulen“ entwickeln: Status definieren und strategische Ausrichtung entwickeln
2. Interdisziplinäre Frühberatungsstellen ausbauen
3. Beratungs- und Förderzentren stärken
4. Schulgemeinschaften und Vereine in die Planungen mit einbeziehen
5. Schulbauplanungen auf lange Sicht darstellen
6. Inklusive Lernorte durch Kooperationen mit Regelschulen schaffen. Schulcampus öffnen und inklusiv gestalten. Kontakt zu Regelschulen ausbauen und fördern
7. Chancen der Digitalisierung nutzen
8. Schulische Angebote für die Oberstufe prüfen
9. Übergang zwischen Schule, Beruf und Studium stärken
10. Rechtsanspruch auf Ganztagsplatz frühst möglich umsetzen
Der Landeswohlfahrtsverband Hessen unterhält als Schulträger Liegenschaften in ganz Hessen mit unterschiedlichen Förderschwerpunkten, damit Schülerinnen und Schüler für sie optimale Lernbedingungen vorfinden. Für die Kinder und Jugendlichen sind unsere Förderschulen und angeschlossenen Internate oft ein noch stärkerer Bezugspunkt als Regelschulen – sie sind Lern-und Lebensumfeld.
Die sich permanent verändernde Schülerschaft, der gesellschaftliche Wandel, die fortschreitende Inklusion, die Anforderungen an die Lehrerschaft, die Wünsche der Eltern und vor allem der einzelnen Schülerinnen und Schüler stellen uns als Schulträger vor neue Herausforderungen.
Die Fortschritte in der medizinischen Entwicklung führen dazu, dass sich Verschiebungen bei den Behinderungsformen ergeben, die in die Schulplanung mit einbezogen werden müssen.
Zum Beispiel führt die Versorgung mit Cochlear-Implantaten zu einem deutlichen Rückgang im Förderbereich „hören“. Vielen gehörlos geborenen Kindern sowie hochgradig hörgeschädigten beziehungsweise völlig ertaubten Kindern und Erwachsenen eröffnet dies neue Lebensperspektiven und einen ganz anderen Umgang mit der Lautsprache. Dennoch zeigen Studien, dass es trotzdem sinnvoll ist, Kindern mit hochgradiger Hörbehinderung /und oder Cochlear-Implantat zusätzlich Gebärdensprache beizubringen und eine spezielle pädagogische Förderung in dem Bereich erhalten bleiben muss. Daneben werden auch verstärkt schwere auditive Wahrnehmungsstörungen festgestellt, die best möglichst nur an einer speziellen Förderschule für hören beschult werden können.
Die Neonatologie und Pädiatrische Intensivmedizin ist in der Lage immer mehr Frühgeborene/Kinder zu retten, allerdings mit der Folge, dass Mehrfachbehinderungen weiter zunehmen. Eine zunehmende inklusive Beschulung von Kindern mit leichtgradigen Behinderungen an Regelschulen darf nicht dazu führen, dass Förderschulen nur noch Kinder mit schwersten Mehrfachbehinderungen betreuen. Damit würde diese Gruppe von Schüler/innen weiter ausgegrenzt.
Auch der Entwicklung der ansteigenden Zahlen psychisch erkrankter Kinder und Jugendlicher sollte in einem Konzept für unsere Zukunftsschulen Rechnung getragen werden.
Schon in 2014 ergab sich, an den 5 Schulen für psychisch Kranke die Notwendigkeit einer quantitativen Ausweitung des Schulangebots und den Hinweis, dass es nicht immer möglich ist, geeignete Schulmaßnahmen für die Zeit nach der Klinikentlassung zu finden.
Es ist die Frage, ob die Schulplätze an den Schulen für Kranke erhöht werden müssen und eine Langzeitbeschulung für Kinder mit schweren psychischen Erkrankungen ermöglicht werden sollte.
Das Ziel des LWVs muss es sein, die Förderschulen mit einer Förderpädagogik mit speziellen Schwerpunkten zu erhalten und weiterzuentwickeln. Um einer verstärkten Inklusion und Teilhabe an der Gesellschaft Rechnung zu tragen, sollten Förderschulen aber gesellschaftlich geöffnet werden. Zum Beispiel durch kooperationen/Schulbündnissen mit Regelschulen. Gemeinsam mit den Schülern, Eltern und Lehrern sollten mit den Förderschulen Modelle entwickelt werden, die eine verstärkte Teilhabe an der Gesellschaft möglich machen, aber die besondere Kultur und Förderungsschwerpunkte der Schulen erhalten.
Der LWV fordert das Hessische Kultusministerium auf, mittelfristig den förder-pädagogischen Lehrkräftemangel zu beseitigen und den Förderschwerpunkt „hören“ und „sehen“ im Studienfach Sonderpädagogik an hessischen Hochschulen auszubilden.
Nur unter diesen Voraussetzungen kann der LWV das Ziel erreichen, den „Lebensraum und das Lernumfeld“ für Kinder mit Behinderungen bestmöglich zu gestalten und die Voraussetzungen für die individuell beste Bildungsmöglichkeit zu schaffen.
Dazu gehören Schulgebäude und die technische Ausstattung.
Der LWV Hessen will ein innovativer, inklusiver Schulträger sein, der den Kindern ein (bauliches) Umfeld schafft, in dem sie das beste Lernumfeld vorfinden. Gleichzeitig sollen mit der Überarbeitung der gesamten Lerninfrastruktur finanziell verantwortlich die Lernräume der nächsten Jahrzehnte gestaltet werden. Frei werdende Flächen und Liegenschaften sollen sinnvoll für alternative Nutzungen entwickelt werden.
In diesen Prozess sollen sich neben den Fachleuten von Liegenschafts- und Bauverwaltung insbesondere das pädagogische Personal und die Eltern sowie die lokalen Akteure einbringen, um zu gewährleisten, dass wir modern am Selbstverständnis und den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler ausgerichtet sind. Frei werdende Mittel könnten wir so im Sinne der Kinder direkt in den Schulbau reinvestieren.
Zu diesem Zweck sollen folgende Felder erarbeitet werden: