Wohnraumstrategie 2030 – Antrag von CDU, SPD, Grünen, FDP und Freien Wählern

Beschlussvorschlag
Die Verbandsversammlung beauftragt den Verwaltungsausschuss, für den LWV Hessen eine Wohnflächen- bzw. Wohnraumstrategie 2030 auf den Weg zu bringen und den Gremien zur Entscheidung vorzulegen. Die Strategie sollte zum Ziel haben, barrierefreie und inklusive Wohneinheiten für Menschen mit und ohne Behinderung zu schaffen und Mitarbeiterwohnungen zur Verfügung zu stellen, Liegenschaften langfristig zu entwickeln, und die konzeptionelle Fortentwicklung der Flächen zu gewährleisten. Bei Bedarf können auch externe Experten hinzugezogen werden.

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Änderungsantrag zum Haushalt 2020: Zentralen Fachbereich Sozialplanung einrichten!

Änderungsantrag DIE LINKE. zum Haushalt 2020

Einrichtung eines zentralen Fachbereichs Sozialplanung und Sozialraumkoordination

 

 

 

Produkt und Budgetübergreifend:

Ansatz DIE LINKE: 600000,  Ansatz LWV: 0 Euro

 
Die Verbandsversammlung beauftragt den Verwaltungsausschuss
einen zentralen Fachbereich Sozialplanung und Sozialraumkoordination zu errichten, der folgende neun Arbeitsschwerpunkte umfassen soll:

  1. Erstellung und Umsetzung der bereits bestehenden und noch zu vereinbarenden Kooperationsvereinbarungen zwischen Landkreisen, freien Städten und dem LWV als überörtlichen Sozialhilfeträger der Eingliederungshilfe.

  2. Ermittlung von Versorgungsengpässen und Unzulänglichkeiten in der Angebots- und Versorgungsstruktur spezifischer Krankheitsbilder und Behinderungsformen in der Eingliederungshilfe

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Assistenzleistungen zur Unterstützung der Mitwirkungspflichten einrichten

Die Verbandsversammlung möge beschließen

gemeinsam mit den Landkreisen und kreisfreien Städten regionale Veranstaltungen zur Umstellung und Beantragung von Fach- und Existenzsichernden Leistungen durchzuführen.

Der Landeswohlfahrtsverband fordert die Hessische Landesregierung auf, 

– ein Budget für die Assistenzleistungen zur Unterstützung der Mitwirkungs-
  pflichten einzurichten.
– hessenweit regional geeignete unabhängige Träger zu eruieren, die eine solche
  zusätzliche Beratungsleistung flächendeckend durchführen können.
– zu prüfen, wie insbesondere stationäre Träger – die zusätzliche Beratungs- und
  Assistenzleistungen durch die Assistenz bei den Mitwirkungspflichten haben – finanziell
  entschädigt werden können.

Der Verwaltungsausschuss wird aufgefordert, in der Übergangszeit einen Sozialfonds beim LWV für die Assistenz zur Erfüllung der Mitwirkungspflichten einzurichten, der es geeigneten unabhängigen Trägern der Eingliederungshilfe ermöglicht, ohne einzelfallbezogenes Antragsverfahren Beratungsleistungen und Hilfen anzubieten.

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