Beschlussvorschlag
Die Verbandsversammlung beauftragt den Verwaltungsausschuss, für den LWV Hessen eine Wohnflächen- bzw. Wohnraumstrategie 2030 auf den Weg zu bringen und den Gremien zur Entscheidung vorzulegen. Die Strategie sollte zum Ziel haben, barrierefreie und inklusive Wohneinheiten für Menschen mit und ohne Behinderung zu schaffen und Mitarbeiterwohnungen zur Verfügung zu stellen, Liegenschaften langfristig zu entwickeln, und die konzeptionelle Fortentwicklung der Flächen zu gewährleisten. Bei Bedarf können auch externe Experten hinzugezogen werden.
Verbandsversammlung
Änderungsantrag zum Haushalt 2020: Zentralen Fachbereich Sozialplanung einrichten!
Änderungsantrag DIE LINKE. zum Haushalt 2020
Einrichtung eines zentralen Fachbereichs Sozialplanung und Sozialraumkoordination
Produkt und Budgetübergreifend:
Ansatz DIE LINKE: 600000, Ansatz LWV: 0 Euro
einen zentralen Fachbereich Sozialplanung und Sozialraumkoordination zu errichten, der folgende neun Arbeitsschwerpunkte umfassen soll:
Erstellung und Umsetzung der bereits bestehenden und noch zu vereinbarenden Kooperationsvereinbarungen zwischen Landkreisen, freien Städten und dem LWV als überörtlichen Sozialhilfeträger der Eingliederungshilfe.
Ermittlung von Versorgungsengpässen und Unzulänglichkeiten in der Angebots- und Versorgungsstruktur spezifischer Krankheitsbilder und Behinderungsformen in der Eingliederungshilfe
Ein würdiges Gedenkkonzept für den Kalmenhof erarbeiten – Kein Abriss der Turnhalle
Der Landeswohlfahrtsverband bekräftigt seinen Beschluss, für den Kalmenhof ein würdiges Gedenkkonzept zu entwickeln. Der Verwaltungsausschuss wird beauftragt, zusammen mit Vitos … weiterlesen
Assistenzleistungen zur Unterstützung der Mitwirkungspflichten einrichten
Die Verbandsversammlung möge beschließen
gemeinsam mit den Landkreisen und kreisfreien Städten regionale Veranstaltungen zur Umstellung und Beantragung von Fach- und Existenzsichernden Leistungen durchzuführen.
Der Landeswohlfahrtsverband fordert die Hessische Landesregierung auf,
– ein Budget für die Assistenzleistungen zur Unterstützung der Mitwirkungs-
pflichten einzurichten.
– hessenweit regional geeignete unabhängige Träger zu eruieren, die eine solche
zusätzliche Beratungsleistung flächendeckend durchführen können.
– zu prüfen, wie insbesondere stationäre Träger – die zusätzliche Beratungs- und
Assistenzleistungen durch die Assistenz bei den Mitwirkungspflichten haben – finanziell
entschädigt werden können.
Der Verwaltungsausschuss wird aufgefordert, in der Übergangszeit einen Sozialfonds beim LWV für die Assistenz zur Erfüllung der Mitwirkungspflichten einzurichten, der es geeigneten unabhängigen Trägern der Eingliederungshilfe ermöglicht, ohne einzelfallbezogenes Antragsverfahren Beratungsleistungen und Hilfen anzubieten.
Keine Verlagerung des Klinikums Weilmünster
Antrag zur Verbandsversammlung am 16. Oktober 2019Lesen sie auch unsere Rede unter „Verbandsversammlung / Reden“ Die Verbandsversammlung spricht sich gegen … weiterlesen
Antrag zum Haushalt 2019: Einrichtung eines zentralen Fachbereichs „Sozialplanung“
Antrag zur Verbandsversammlung am 20. März 2019.Dieser Antrag wurde abgelehnt. Die Verbandsversammlung soll beschließen: Die Einrichtung eines selbständigen Fachbereichs Sozialplanung und … weiterlesen