Antrag DIE LINKE: Dem Verein „Gemeinwohl-Ökonomie. Ein Wirtschaftsmodell der Zukunft“ beitreten

Im LWV setzt sich DIE LINKE für eine Stärkung demokratischer Strukturen und Mitsprache ein. Wir möchten, dass der LWV das Gemeinwohl in das Zentrum seines politischen Handelns stellt und nicht die Frage der reinen Wirtschaftlichkeit und Effizienz. Leider wurde unser Antrag eine Gemeinwohlbilanz für den Landeswohlfahrtsverband zu erstellen nicht angenommen.
 
Der Verwaltungsausschuss des LWV wird aufgefordert, dem Verein „Gemeinwohl-Ökonomie. Ein Wirtschaftsmodell der Zukunft“ beizutreten.

Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungsausschuss wird aufgefordert, dem Verein „Gemeinwohl Ökonomie. Ein Wirtschaftsmodell mit Zukunft“ beizutreten.
Der Verwaltungsausschuss wird aufgefordert, eine Gemeinwohlbilanz der Verwaltung des Landeswohlfahrtsverbandes und der Vitos GmbH zu erstellen und sukzessiv alle sonstigen Teilbereiche (Forst und Schulen) zu bilanzieren.
Der Verwaltungsausschuss wird aufgefordert, eine Zukunftskonzeption für den Landes-wohlfahrtsverband – organisatorisch und konzeptionell – auf Basis des Gemeinwohl-ökonomie-Modells zu erarbeiten und in den Ausschüssen zu beraten.
Diese Konzeption soll Ziele und Ausrichtung des LWV, die Organisationsstruktur, sozialstrukturelle Planung und Sozialraumorientierung, Auflösung der Zielgruppensystematik und Dezentralisierung, nachhaltige Wirtschaft und ethische Grundsätze ( u.a. bei der Vergabepraxis ) umfassen.

Begründung:
Die Gemeinwohl-Ökonomie (GWÖ)-Bewegung hat ein Instrument entwickelt, das durch Nachhaltigkeitsberichterstattung zu einem ethischen und nachhaltigeren Wirtschafts-system führen soll.
Die Bewegung wurde 2010 ins Leben gerufen. Sie umfasst nach eigenen Angaben weltweit mittlerweile mehr als 11 000 Unterstützer, 100 Regionalgruppen, 30 Fördervereine, 500 bilanzierte Unternehmen und andere Organisationen, knapp 60 Gemeinden und Städte sowie 200 Hochschulen, die die Vision der Gemeinwohl-Ökonomie umsetzen und weiterentwickeln.
Ein politisches Gemeinwesen kann nur dann effektiv funktionieren, wenn es Klarheit über seine Ziele und Ausrichtung hat. Der Landeswohlfahrtsverband hat sich in den letzten Jahren zu wenig mit zukunftsweisenden Themen und einer Neuausrichtung der Wirtschaft auseinandergesetzt.
Das Bruttoninlandsprodukt ,als bislang gängiges Ziel der (Wirtschafts-)Politik, hat aufgrund seiner Eindimensionalität und der Nichterfassung dessen, was ein gutes Leben für alle ausmacht, ausgedient. Alternativen wie der „Better Life Index“ der OECD, die Sustainable Development Goals (SDG) der UNO oder das „Bruttonationalglück“ im Zwergstaat Bhutan wurden bereits auch international anerkannt und aufgegriffen.
Mit der sogenannten Gemeinwohl-Matrix für Kommunen und Unternehmen wurde ein Instrument entwickelt, Gemeinde, Städte und Unternehmen in ihrer Ausrichtung auf Gemeinwohl und Nachhaltigkeit zu untersuchen. Die Gemeinwohl-Ökonomie orientiert sich am eigentlichen Zweck des Wirtschaftens – der Erfüllung unserer menschlichen Bedürfnisse. Dabei geht es vor allem um gelingende Beziehungen: Sie sind die Voraussetzung, um glücklich zu sein – sie sind Voraussetzung für das Gemeinwohl. Dies steht unserem bisherigen – rein betriebswirtschaftlich – ausgerichteten Wirtschaftsmodell diametral entgegen.
Die Wirtschaftsleistung, in Geld gemessen, sagt nichts darüber aus, ob das Gemeinwohl steigt oder sinkt. Um zu messen, ob der Zweck erfüllt wird, sind andere Messgrößen gefragt.

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Änderungsantrag „Unsere Zukunftsschulen“

Dieser Änderungsantrag ergänzt einen Antrag von SPD, Grünen, FW und FDP.
Unsere Änderungen sind kursiv eingefügt.

 

A N T R A G
Fraktion DIE LINKE
an die Verbandsversammlung

Konzept Schulentwicklungsplanung „Unsere Zukunftsschulen“

Die Verbandsversammlung möge beschließen:

Mit dem Schulentwicklungsplan (SEP), der bis 2021 turnusgemäß fortgeschrieben werden soll,
besteht ein Planungsinstrument, dessen Fokus auf dem räumlich-organisatorischen Bereich liegt. Der LWV beauftragt die Verbandsversammlung und den Verwaltungsausschuss mit der Erarbeitung eines Konzepts „Unsere Zukunftsschulen“.

In diesem Konzept müssen auch die inhaltlich-pädagogischen Aspekte in den Blick
genommen werden, die nicht Bestandteil des SEP sind und sein können, aber unmittelbare Auswirkungen auf den SEP und die räumliche Ausstattung der Schulen haben.

Bei der Neukonzeption und Ausgestaltung der LWV „Zukunftsschulen“ sollen die
nachfolgenden Punkte berücksichtigt werden:

1. Konzept für „Unsere Zukunftsschulen“ entwickeln: Status definieren und strategische Ausrichtung entwickeln
2. Interdisziplinäre Frühberatungsstellen ausbauen
3. Beratungs- und Förderzentren stärken
4. Schulgemeinschaften und Vereine in die Planungen mit einbeziehen
5. Schulbauplanungen auf lange Sicht darstellen
6. Inklusive Lernorte durch Kooperationen mit Regelschulen schaffen. Schulcampus öffnen und inklusiv gestalten. Kontakt zu Regelschulen ausbauen und fördern
7. Chancen der Digitalisierung nutzen
8. Schulische Angebote für die Oberstufe prüfen
9. Übergang zwischen Schule, Beruf und Studium stärken
10. Rechtsanspruch auf Ganztagsplatz frühst möglich umsetzen

Der Landeswohlfahrtsverband Hessen unterhält als Schulträger Liegenschaften in ganz Hessen mit unterschiedlichen Förderschwerpunkten, damit Schülerinnen und Schüler für sie optimale Lernbedingungen vorfinden. Für die Kinder und Jugendlichen sind unsere Förderschulen und angeschlossenen Internate oft ein noch stärkerer Bezugspunkt als Regelschulen – sie sind Lern-und Lebensumfeld.
Die sich permanent verändernde Schülerschaft, der gesellschaftliche Wandel, die fortschreitende Inklusion, die Anforderungen an die Lehrerschaft, die Wünsche der Eltern und vor allem der einzelnen Schülerinnen und Schüler stellen uns als Schulträger vor neue Herausforderungen.
Die Fortschritte in der medizinischen Entwicklung führen dazu, dass sich Verschiebungen bei den Behinderungsformen ergeben, die in die Schulplanung mit einbezogen werden müssen.
Zum Beispiel führt die Versorgung mit Cochlear-Implantaten zu einem deutlichen Rückgang im Förderbereich „hören“. Vielen gehörlos geborenen Kindern sowie hochgradig hörgeschädigten beziehungsweise völlig ertaubten Kindern und Erwachsenen eröffnet dies neue Lebensperspektiven und einen ganz anderen Umgang mit der Lautsprache. Dennoch zeigen Studien, dass es trotzdem sinnvoll ist, Kindern mit hochgradiger Hörbehinderung /und oder Cochlear-Implantat zusätzlich Gebärdensprache beizubringen und eine spezielle pädagogische Förderung in dem Bereich erhalten bleiben muss. Daneben werden auch verstärkt schwere auditive Wahrnehmungsstörungen festgestellt, die best möglichst nur an einer speziellen Förderschule für hören beschult werden können.

Die Neonatologie und Pädiatrische Intensivmedizin ist in der Lage immer mehr Frühgeborene/Kinder zu retten, allerdings mit der Folge, dass Mehrfachbehinderungen weiter zunehmen. Eine zunehmende inklusive Beschulung von Kindern mit leichtgradigen Behinderungen an Regelschulen darf nicht dazu führen, dass Förderschulen nur noch Kinder mit schwersten Mehrfachbehinderungen betreuen. Damit würde diese Gruppe von Schüler/innen weiter ausgegrenzt.

Auch der Entwicklung der ansteigenden Zahlen psychisch erkrankter Kinder und Jugendlicher sollte in einem Konzept für unsere Zukunftsschulen Rechnung getragen werden.
Schon in 2014 ergab sich, an den 5 Schulen für psychisch Kranke die Notwendigkeit einer quantitativen Ausweitung des Schulangebots und den Hinweis, dass es nicht immer möglich ist, geeignete Schulmaßnahmen für die Zeit nach der Klinikentlassung zu finden.

Es ist die Frage, ob die Schulplätze an den Schulen für Kranke erhöht werden müssen und eine Langzeitbeschulung für Kinder mit schweren psychischen Erkrankungen ermöglicht werden sollte.

Das Ziel des LWVs muss es sein, die Förderschulen mit einer Förderpädagogik mit speziellen Schwerpunkten zu erhalten und weiterzuentwickeln. Um einer verstärkten Inklusion und Teilhabe an der Gesellschaft Rechnung zu tragen, sollten Förderschulen aber gesellschaftlich geöffnet werden. Zum Beispiel durch kooperationen/Schulbündnissen mit Regelschulen. Gemeinsam mit den Schülern, Eltern und Lehrern sollten mit den Förderschulen Modelle entwickelt werden, die eine verstärkte Teilhabe an der Gesellschaft möglich machen, aber die besondere Kultur und Förderungsschwerpunkte der Schulen erhalten.

Der LWV fordert das Hessische Kultusministerium auf, mittelfristig den förder-pädagogischen Lehrkräftemangel zu beseitigen und den Förderschwerpunkt „hören“ und „sehen“ im Studienfach Sonderpädagogik an hessischen Hochschulen auszubilden.
Nur unter diesen Voraussetzungen kann der LWV das Ziel erreichen, den „Lebensraum und das Lernumfeld“ für Kinder mit Behinderungen bestmöglich zu gestalten und die Voraussetzungen für die individuell beste Bildungsmöglichkeit zu schaffen.

Dazu gehören Schulgebäude und die technische Ausstattung.
Der LWV Hessen will ein innovativer, inklusiver Schulträger sein, der den Kindern ein (bauliches) Umfeld schafft, in dem sie das beste Lernumfeld vorfinden. Gleichzeitig sollen mit der Überarbeitung der gesamten Lerninfrastruktur finanziell verantwortlich die Lernräume der nächsten Jahrzehnte gestaltet werden. Frei werdende Flächen und Liegenschaften sollen sinnvoll für alternative Nutzungen entwickelt werden.
In diesen Prozess sollen sich neben den Fachleuten von Liegenschafts- und Bauverwaltung insbesondere das pädagogische Personal und die Eltern sowie die lokalen Akteure einbringen, um zu gewährleisten, dass wir modern am Selbstverständnis und den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler ausgerichtet sind. Frei werdende Mittel könnten wir so im Sinne der Kinder direkt in den Schulbau reinvestieren.

Zu diesem Zweck sollen folgende Felder erarbeitet werden:

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Änderungsantrag:Verbesserung der ambulanten psychiatrischen bzw. psychotherapeutischen Versorgung in Hessen

Dies ist ein Änderungsantrag der Linken zu einem Antrag der Fraktionen 
SPD, FDP, FW und Bündnis 90 / Die Grünen. Den Antragstext dieser Fraktionen finden Sie unter unserem Änderungsantrag hier auf dieser Seite.

 

Änderungsantrag der Linken:

Der Verwaltungsausschuss möge gemeinsam mit Vitos prüfen, wie eine bessere Versorgung für Menschen mit psychiatrischem bzw. psychotherapeutischem Hilfebedarf, insbesondere von Kindern und Jugendlichen an der Schnittstelle zur Jugendhilfe sowie von Menschen mit geistiger Behinderung, realisiert werden kann.
Hierzu sollte neben den Gebietskörperschaften auch das Hessische Sozialministerium und die Kassenärztliche Vereinigung eingebunden werden. Darüber hinaus solltenTräger der Eingliederungshilfe für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, Angehörigen- und Betroffenengruppen, psychotherapeutische Interessensverbände, ehrenamtliche Gruppierungen in der Flüchtlingshilfe in die Beratungen miteinbezogen werden.
Der Verwaltungsausschuss wird aufgefordert, ein hessenweites Konzept für die Sicherstellung der psychiatrischen, psychotherapeutischen und sozialpsychiatrischen Versorgung – insbesondere in Flächenlandkreisen – zu entwerfen, dass folgende
inhaltliche Schwerpunkte haben soll:

1. Sozialpsychiatrische und integrierte Versorgungsmodelle für Kinder, Jugendliche und Erwachsene – besonders in Flächenlandkreisen – auszubauen und zu entwickeln.

2. Wartezeiten in den Kinder- und Jugendpsychiatrien abzubauen und flächendeckend
sozialpsychiatrische Versorgungsmodelle – auch für Kinder und Jugendliche – zu schaffen.

3. Die stationsäquivalente Versorgung hessenweit zu fördern, auszubauen und personell ausreichend auszustatten.

4. Therapiemöglichkeiten für Menschen mit geistiger Behinderung und psychischen Störungen zu schaffen.

5. Wohnprojekte und besondere Therapieangebote für Menschen mit autistischen Störungen zu schaffen und spezielle Therapieangebote für Kinder und Jugendliche mit Autismus zu entwickeln und auszubauen.

6. Die Versorgung von Menschen mit schweren Persönlichkeitsstörungen zu verbessern, durch spezielle integrierte Versorgungsmodelle und Angebote (z.B. DBT-Programme / Psychodynamischkonfliktorientierte Psychotherapiemodelle).

7. Die psychiatrische Versorgung von Kindern und Jugendlichen und Erwachsenen Flüchtlingen zu verbessern und sicherzustellen, sodass es auch vor und mit einer Duldung die Möglichkeit von Kostenübernahmen gibt.

8. Ein Screening zur Erkennung von psychischen Erkrankungen in Erstaufnahmeeinrichtungen einzuführen und Mitarbeiterinnen, die mit Flüchtlingen arbeiten, besonders zu schulen. Spezielle einzeltherapeutische und gruppentherapeutische Angebote für schwere Traumatisierungen in Erstaufnahmeeinrichtungen einzurichten.

9. Therapieangebote in leichter Sprache anzubieten.

Begründung
Die Fraktion DIE LINKE begrüßt den Antrag der Koalition, sich mit der Thematik der psychotherapeutischen Versorgung in Hessen auseinanderzusetzen. Eine Debatte über eine ausreichende psychotherapeutische und sozialpsychiatrische Versorgung ist in Hessen überfällig.

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Refinanzierungsmodell des Landeswohlfahrtsverbands fortführen und SodEG durch das Land Hessen aufstocken

(Coronabedingt fällt die VV am 1. Juli aus. Der Termin der nächsten VV ist am 28. Oktober 2020)

Besprochen am 2. Juli 2020 in einer gemeinsamen Sitzung des Haushaltsausschusses und des Ausschusse für Soziales & Jugendhilfe. Nach dem Antrag ist die Einlassung des Verwaltungsausschusses zu unserem Antrag zu finden.

 

Antrag zur nächsten Verbandsversammlung des LWV

Die Verbandsversammlung möge beschließen:

Der Landeswohlfahrtsverband Hessen hält an seiner Refinanzierungsvereinbarung fest und beschließt, diese bis zum 31.12. 2020 – auch im Falle eines weiteren/bzw. regionalen Lockdowns fortzuführen.

Der Verwaltungsausschuss wird aufgefordert zu prüfen, inwiefern Zusatzvereinbarungen zu den bestehenden Leistungs- und Vergütungs- bzw. Entgeltvereinbarungen dabei hilfreich sein könnten, die soziale Trägerlandschaft abzusichern. Abweichungen etwa bei Personalschlüsseln, bei der Personalausstattung, bei der Nettoarbeitszeit der Betreuungskräfte (etwa: Ausfälle durch Quarantäne und eingeschränkte Kinderbetreuungsmöglichkeiten), bei der Auslastung oder bei den Sachkosten (z.B. Anschaffung von Schutzmaterial, Konferenztechnik etc.) können nicht immer vollkommen durch SoDeg abgebildet oder refinanziert werden. Diese unvorhersehbaren Veränderungen ermöglichen den Abschluss neuer bzw. ergänzender Vereinbarungen während der Laufzeit der bisherigen Vereinbarungen (§ 78d Abs. 3 SGB VIII bzw. § 127 Abs. 3 SGB IX).

Die Verbandsversammlung fordert die hessische Landesregierung auf zu prüfen, ob das Ausführungsgesetz zum Sozialdienstleister Entlastungsgesetz als Schutzschirm ausreicht, um insbesondere kleine und mittelgroße Träger ausreichend vor der Insolvenz zu schützen.

Die Verbandsversammlung fordert die hessische Landesregierung auf, den maximalen Zuschuss für einen Träger von 75% der Durchschnittszahlungen der letzten 12 Monate auf 100% aufzustocken.

Begründung:

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