Antrag zur Verbandsversammlung am 20. März 2019.
Dieser Antrag wurde abgelehnt.
Die Verbandsversammlung beschließt: Die Verbesserung der Erfolgskontrolle des Haushaltes durch stringente Kommentierung und Dokumentation von Kenn- und Zielzahlen in den einzelnen Produktbeschreibungen im Haushalt.
Begründung
Der Haushalt des LWVs ist äußerst umfangreich und bisher bestand Konsens darüber, die Produktbeschreibungen möglichst kurz zu halten und anstatt dessen großen Wert auf
Kommunikation mit den einzelnen Fraktionen zu legen.
Diese Form der Offenheit und Transparenz dient aber nur zur Unterrichtung der an der
Politik direkt beteiligten Menschen.
Es wäre notwendig, für Abgeordnete des LWVs und interessierte Bürger/Innen die
Produktbeschreibungen so zu gestalten, dass sie an sich aussagekräftig sind. Dazu zählt
eine genaue Produktbeschreibung: Was leistet das Produkt ? Wichtig sind auch genaue
Kennzahlen: Für wie viele Fälle ist das Produkt gültig ? Welche Zielzahlen sollen erreicht
werden und wie entwickeln sich die Fallzahlen /Zielgrößen im Produkt.
Das heißt: Kennzahlen /Produktbeschreibungen und Zielzahlen müssen im Haushalt
ergänzt werden, um ihn transparenter und aussagekräftiger zu machen.
Ebenso muss aus dem Haushalt hervorgehen, welche Zielrichtung der LWV in bestimmten Bereichen eingeht: z.B. ob 500 Menschen im Bezug von Eingliederungshilfe in den ersten Arbeitsmarkt integrieren werden sollen oder 1000 und wie viele Personen dann tatsächlich das Programm abgerufen haben. Es gibt zwar diesbezüglich ergänzende Erläuterungen und ein Controlling, aber keine Tendenz wirklich inhaltliche Ziele festzulegen und sich an diesen zu orientieren. Für die Umgestaltung der haushaltlichen Konzeption veranschlagt die Linke zunächst 60000 Euro.
Antrag zur Verbandsversammlung vom 20. März 2019.
Dieser Antrag wurde abgelehnt.
Die Verbandsversammlung beschließt die Einrichtung eines Notfallfonds als freiwillige Leistung zur Ergänzung der Hilfe zur Überwindung sozialer Schwierigkeiten.
Begründung
Aufgrund des hessischen Ausführungsgesetz zum BTHG und des Lebensabschnittsmodells sind die „Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten“, die bis 2019 in der Verantwortung von den Kreisen und kreisfreien Städten lagen, auf den Landeswohlfahrtsverband übertragen worden. Dabei wird an den Kennzahlen deutlich, dass es zwischen Kreisen und Städten sehr unterschiedliche Fallzahlen gibt, was auf eine unterschiedliche Bewilligungspraxis hinweist. Insbesondere in Zeiten des Übergangs wird es immer wieder Einzelfälle geben, die in kein wirkliches Schema passen, aber wo eine Behörde evtl. in Vorleistung treten muss, um Wartezeiten zu überbrücken oder bei besonderen und gesetzlich nicht festgelegten Bedarfen schnell auszuhelfen.
Nach (§ 2 Abs. 2 BSHG§72DV) bekommen Personen, Geld- und Sachleistungen für spezifische Bedarfe. Aber es gibt immer wieder Fälle, die gesetzlich so nicht vorgesehen sind oder wo dringlich und unbürokratisch geholfen werden muss, ohne die Genehmigung und ein langwieriges Verfahren abzuwarten. Hierfür soll im LWV ein Notfallfonds eingerichtet werden, der schnell und unbürokratisch als Darlehen, Vorleistung oder Spende abgerufen werden kann. Dieser Notfallfonds soll dauerhaft eingerichtet und je nach Bedarf und Abfrage nach oben oder unten angepasst werden.
Antrag zur Verbandsversammlung am 19. Dezember 2018.Der Antrag in den Beteiligungsausschuss verwiesen und am 20. März 2019 mehrheitlich durch einen Antrag der Koalition aus SPD, FDP, FW und Grüne ersetzt.
Kalmenhof Idstein als Ort des Gedenkens
Die Verbandsversammlung fordert den Verwaltungsausschuss auf
1. ein Gutachten über die genaue Lage der Gräberfelder der ermordeten Patienten und über das Ausmaß der vergangenen Verbrechen erstellen zu lassen sowie sich mit der Zukunft dieses Ortes auseinanderzusetzen.
2. zu prüfen, ob es die Möglichkeit gibt, dass der LWV den Kalmenhof als Gedenkstätte übernehmen kann.
3. zu prüfen, welche Förderungsmöglichkeiten von Seiten des Landes bestehen, um den Kalmenhof als Gedenkstätte zu erhalten.
4. die Ergebnisse der Forschung einer breiten Öffentlichkeit zu präsentieren und ein pädagogisches Museumskonzept zu erarbeiten.
Begründung
2016 führte der Versuch des LWV, das ehemalige Kalmenhof-Krankenhaus zu verkaufen, zu Protesten. Stattdessen wurde vor Ort die Forderung erhoben, sich mit der Geschichte des Kalmenhofs auseinanderzusetzen. Von den rund 600 auf dem Kalmenhof ermordeten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen sind etwa 370 Opfer auf einer bis heute nicht klar definierten Fläche nahe des Kalmenhof-Krankenhauses verscharrt worden.
Bisher soll es lediglich eine Probegrabung im Bereich der heutigen Gedenklandschaft gegeben haben, durchgeführt vom Volksbund Kriegsgräberfürsorge, bei der zwei Gräber gefunden wurden. Weitere Untersuchungen zur Ortung der anderen Gräber gab es wohl nicht.
Die Geschichte des Kalmenhofs während des Faschismus gibt Zeugnis von den Folgen einer Ideologie, die Menschen mit Behinderung ein gleichwertiges Leben abspricht - bis hin zur Vernichtung von so genanntem lebensunwertem Leben.
Es wäre an der Zeit den Opfern ihre Würde und ihre Identität zurück zu geben. Dafür sollten zunächst die Gräber gefunden und kenntlich gemacht werden. Das Ausmaß der Verbrechen und das Schicksal der ermordeten Menschen sollten dann an einem Ort des Gedenkens dargestellt und öffentlich zugänglich gemacht werden: Der Kalmenhof sollte als Tatort eines Massenmords nicht aus der Erinnerung gestrichen werden.
Diesen Antrag haben wir zurückgezogen, da Widerspruchsausschüsse nicht in der Verfasstheit des LWV verankert sind. Am 19. Dezember wurde von der Verbandsversammlung ein zentrales Beschwerdemanagement beschlossen.
Antrag der Fraktion DIE LINKE im LWV Hessen an die Verbandsversammlung des LWV-Hessen
Hier Einrichtung von Widerspruchsausschüssen für Leistungsbescheide des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen außerhalb des Integrationsamtes.
Die Verbandsversammlung des LWV Hessen beauftragt den Verwaltungsausschuss Widerspruchsauschüsse für Leistungsbescheide analog der Verfahrensweise des Integrationsamtes einzurichten.
Der Verwaltungsausschuss wird beauftragt dazu eine Satzung zu erarbeiten mit dem Ziel, das diese Widerspruchausschüsse mit Vertreten von Verbände der Behinderten als auch mit Vertretern der Leistungserbringer besetzt werden.
Ziel der Satzung für die Widerspruchsausschüsse ist die Arbeit in den Widerspruchsausschüssen zu regeln. Dabei ist das Prinzip der bürgerfreundlichen leistungsbescheide anzuwenden.
Es muss bei der Aufstellung der Satzung von dem Grundsatz ausgegangen werden, dass die Sachbearbeitung zur Erstellung von Leistungsbescheiden nicht Beteiligte sind in den Widerspruchsausschüssen.
Begründung:
Widerspruchsausschüsse sind zum Ersten Einrichtungen der Recht-und Zweckmäßigkeitskontrolle (§ 78 Abs. 1 Satz 1 SGG) im Sozialrechtsystem. Sie entscheiden über die Zulässigkeit und Begründetheit von Widersprüchen der Menschen, die Leistungen aus dem SGB erhalten und gegen Bescheide der Sozialversicherungsträger. Sie haben damit unter den rechtsstaatlichen Anforderungen an richtige Rechtsanwendung und faire Verfahren eine verantwortungsvolle Prüffunktion.
Zum Zweiten Bei den Sozialversicherungsträgern trägt der Widerspruchsauschuss zur Qualitätssicherung bei. Diese Wirkung erwarten wir nach einer Einrichtung der Widerspruchsausschüsse beim Landeswohlfahrtsverband auch. Sie sind nach ihrer Funktion Entdeckungsstellen für eine problematische oder auch fehlerhafte Bescheid Praxis aber auch für verändertes Rechtsverhalten und veränderte Erwartungen von Versicherten. Auf der Grundlage gesammelter Wahrnehmung von Sozialverwaltungsbescheiden sind sie grundsätzlich in der Lage, Entwicklungen und Problemlagen zu erkennen, die in die Sachbearbeitung zurückgemeldet werden könnten.
Zum Dritten haben Widerspruchsausschüsse mit ihrer Stellung im Verfahrensablauf zwischen dem Verwaltungsakt und der sozialgerichtlichen Klage eine wichtige Filterfunktion auf dem möglichen Weg zum Sozialgericht, die sowohl dem individuellen Rechtsschutz als auch der Entlastung der Gerichte dient.
Zum Vierten wird durch Widerspruchsausschüsse die Transparenz in der Entscheidung des Leistungsgewährenden LWV ermöglicht, sowohl für die Leistungsberechtigten als auch für die Leistungserbringer.
Zum Fünften wird den betroffenen die Möglichkeit gegeben, im Rahmen des Widerspruches gegen Leistungsbescheide des LWV ihre Rechtsstellung zu festigen und demokratische Teilhabe mit rechtsstaatlichen Mitteln zu ermöglichen.
Antrag an den die Verbandsversammlung des LWV Hessen
Die Verbandsversammlung des Landeswohlfahrtsverbandes verurteilt die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion zu schwerbehinderten Menschen in Deutschland.
Darin möchte die AfD unter anderem wissen: „Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Behinderten seit 2012 entwickelt, insbesondere die durch Heirat innerhalb der Familie entstandenen?“ Außerdem fragt die Partei, wie viele Fälle der durch Heirat in der Familie entstandenen Behinderungen einen Migrationshintergrund hätten.
Die Verbandsversammlung des LWV erklärt:
Es liegt auf der Hand, dass die AfD mit solchen Anfragen provozieren und mediale Aufmerksamkeit erzielen will. Damit bereitet sie den Boden für Ausgrenzung und gefährdet gesellschaftliche Solidarität. Menschen mit Behinderung und Menschen mit Migrationshintergrund werden diskriminiert.
Das Heranziehen von Inzest als vermeintliche Hauptursache von Behinderungen in Deutschland sowie die damit verbundene Mutmaßung, dass es sich bei einer Vielzahl der behinderten Personen um Menschen mit Migrationshintergrund handeln könnte, ist völlig abwegig und inakzeptabel. Die steigende Zahl von Menschen mit Behinderung in Deutschland ist darauf zurückzuführen, dass die Lebenserwartung stetig zunimmt und die Menschen im Alter verstärkt von Behinderungen betroffen sind. Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erwerben in ihrem Arbeitsleben eine Behinderung. Die Zahl der angeborenen Behinderungen nimmt dagegen ab. Auch können durch unsere sehr gute medizinische Versorgung viele extreme Frühchen und schwer Unfallverletzte gerettet werden, behalten aber häufig Behinderungen. Das geht auch aus der Antwort des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales auf die AfD-Anfrage hervor.
Die Anfrage weckt Erinnerungen an die dunkelste Zeit in unserer Geschichte. Auch im Nationalsozialismus wurde zuerst von „Vermeidung von Behinderung“ und „lebensunwertem Leben“ gesprochen. Das führte letztlich dazu, dass etwa 300.000 kranke und behinderte Menschen ermordet wurden.
Durch die Anfrage wird deutlich, dass die AfD alle Menschen, die nicht in ihr Weltbild passen, ausgrenzen will. Die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung, für die sich der LWV einsetzt, ist mit den AfD-Positionen unvereinbar.
Die Verbandsversammlung des Landeswohlfahrtsverbandes fordert die AFD-Fraktion in der Verbandsversammlung auf, sich von der Anfrage der AFD im Deutschen Bundestag zu distanzieren.