Fraktionsübertgreifender Antrag: LWV als maßgeblicher Träger in der Eingliederungshilfe

Beschlussvorschlag

Der Verwaltungsausschuss wird beauftragt,

    • sich gegenüber dem Landtag und der Landesregierung dafür einzusetzen, dass der LWV nach Einführung des Bundesteilhabegesetzes für volljährige behinderte Menschen nicht nur maßgeblicher zuständiger Träger für die Eingliederungshilfe bleibt, sondern im Sinne einer Leistungs-erbringung aus einer Hand umfassend für alle Eingliederungsleistungen für diese Personengruppe zuständig wird.
    • allen kommunalen Trägern des Landeswohlverbandes gegenüber die Vorteile einer dezentral ausgerichteten Trägerschaft aus einer Hand des LWV für die Eingliederungshilfe für erwachsene Menschen aufzuzeigen, die darin liegen, dass behinderte Menschen überall in Hessen gleichwertige Leistungen erhalten, eine einheitliche personenzentrierte und auch wirtschaftliche Leistungserbringung, ein hohes fachliches Know-how und vor allem eine solidarische Finanzierung der Eingliederungshilfe in Hessen gewährleistet werden kann.

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    Antrag: Durchführung einer Fachtagung zur zukünftigen Umsetzung der Eingliederungshilfe in Hessen auf Grundlage des BTHG

    Beschlussvorschlag

    Der VA wird beauftragt,

    • zur zukünftigen Gestaltung der Eingliederungshilfe in Hessen eine Fachtagung durchzuführen. An dieser sollten Landkreis- und Städtetag, die Liga der freien Wohlfahrtspflege, Vereine, Betroffene, Angehörigengruppen sowie Experten teilnehmen.
      Ziel der Fachtagung soll es sein, Anregungen und Hinweise zur politischen und organisatorischen Umsetzung des BTHG zu bekommen.
      Insbesondere sollten Ideen und Vorschläge zur Umsetzung der personenzentrierten Hilfen, zur sozialräumlichen Anbindung sowie zur Systematik der Finanzierung einer zukünftigen Organisation der Behindertenhilfe in Hessen gesammelt werden. Die Ergebnisse der Fachtagung sollen in das Projekt „Gesamtsteuerung – Teilhabe“ einfließen.

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    Ein neues Gesetz für Menschen mit Behinderung und was das in Hessen für die Menschen bedeutet

    2017 wurde ein neues Gesetz für die Menschen mit Behinderung beschlossen. Es heißt Bundes-Teilhabe-Gesetz. Es wird BTHG abgekürzt.

    Das neue Gesetz soll eigentlich das Leben und die Arbeit von Menschen mit Behinderungen in der Gemeinschaft mit den anderen Menschen verbessern. Die Politik nennt dies Inklusion. Doch leider wird mit dem BTHG vieles sehr kompliziert: zum Beispiel sollen alle Hilfen ganz genau abgerechnet und kontrolliert werden.

    Dieses Gesetz gilt auch in Hessen. Es wird Schritt für Schritt bis 2020 eingeführt. Zur Einschätzung und Kontrolle hat der Landeswohlfahrtsverband (LWV) ein neues Verfahren entwickelt. Es heißt „Personenzentrierte Steuerung der Eingliederungs-Hilfe“. Die markierten Buchstaben ergeben die Abkürzung PerSEH.

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