Reder zur ersten Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes
Veröffentlicht: 25. Mai 2018
Rede Marjana Schott am 24. Mai 2018 im Hessischen Landtag
Die Aktualisierung des Gesetzentwurfs der Regierungskoalition finden Sie hier:
http://starweb.hessen.de/cache/DRS/19/3/06413.pdf
Sehr geehrte Damen und Herren,
nein, ich hatte nicht mehr damit gerechnet, dass Sie es schaffen, in dieser Wahlperiode einen Gesetzesentwurf für das Bundesteilhabegesetz vorzulegen. Jetzt haben Sie den kürzeren Weg über ein Fraktionsgesetz gewählt, das ganz sicher nicht von den Fraktionen geschrieben wurde. Die Verbände werden Ihnen, wie schon bei den letzten Gesetzen, vorhalten, dass sie nicht vor der Einbringung des Gesetzes einbezogen wurden. Erfahrungsgemäß ändert sich durch die Anhörung im Landtag nicht mehr viel.
Die Klärung zur Eingliederungshilfe ist allerdings unbedingt erforderlich und überfällig. Kostenträger und Anbieter von Leistungen sind seit Monaten schwer verunsichert, welche Richtung gewählt wird. Eine offene Diskussion wollte die Landesregierung nicht führen, deshalb wurde auch unser Antrag abgelehnt, nur zur Frage der Zuständigkeit eine Anhörung durchzuführen, um die Erfahrungen aus anderen Bundesländern herbei zu ziehen und die beste Lösung zu finden. Immerhin hat der Druck der Liga und vieler anderer Verbände jetzt zur Vorlage des Gesetzes geführt.
Klar, wenn man so kurz vor Toresschluss ein Gesetz vorlegt, dann kann man an den Strukturen nicht mehr viel ändern. Vielleicht ist das auch gut so, in diesem Falle, zumindest um das Schlimmste zu verhindern.
Allerdings hat DIE LINKE bereits erhebliche Zweifel an dem Bundesteilhabegesetz. Das Gesetz ist von einer Herauslösung aus dem Fürsorgesystem und von der Schaffung eines modernen Teilhaberechts, welches den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention umfassend entspricht, noch weit entfernt.