LWV tritt Charta der Vielfalt bei

Rede Landeswohlfahrtsverband Hessen 19. Dezember 2018
Antrag Strategien entwickeln, Charta der Vielfalt

Herr Vorsitzender meine Damen und Herren Abgeordnete der Verbandsversammlung!

Wir begrüßen, dass der Verwaltungsausschuss der Charta der Vielfalt für Diversity in der Arbeitswelt beigetreten ist. Wir halten allerdings den Antrag der Fraktionen SPD, Bündnis 90/die Grünen, der FDP und der Freien Wähler Fraktion nicht für ausreichend.
Wir erachten es als wesentlich, dass der Landeswohlfahrtsverband in seinem Wirken jeglichen Formen von rechter Ideologie entgegentritt.
Dazu bedarf es eines aktiven Handelns, wie wir es in unserem Beschlussvorschlag unter Ziffer zwei dargestellt haben. Ausgehend von dem Leitmotiv zur Inklusion des Landeswohlfahrtsverbandes in dem es heißt, dass alle Menschen an einer Gesellschaft gleichberechtigt teilhaben können, unabhängig von ihren persönlichen Merkmalen wie Geschlecht, Alter, ethnischer Herkunft, Beeinträchtigung, sexuelle Identität, religiöse oder weltanschauliche Überzeugung, widerspricht die AFD Anfrage im Bundestag, wie sich die Zahl der Behinderungen seit 2012 entwickelt habe und insbesondere durch die Begründung, Heirat innerhalb der Familie führe zu Behinderungen. Die AfD stellt dann auch noch einen Zusammenhang her mit der Frage, ob diese Behinderungen einen Migrationshintergrund habe.

Herr Vorsitzender meine Damen und Herren,

das Heranziehen von Inzest als vermeintliche Hauptursache von Behinderungen in Deutschland sowie die damit verbundenen Mutmaßungen, dass es sich bei der Mehrzahl der behinderten Personen um Menschen mit Migrationshintergrund handele, weckt Erinnerungen an die dunkelste Zeit unsere Geschichte, in denen Menschen mit Behinderung das Lebensrecht aberkannt und sie zu Hunderttausenden Opfer des Faschismus wurden.

Wir als Fraktion DIE LINKE sind der Auffassung, dass solche Positionen nicht vereinbar sind mit der Arbeit für behinderte Menschen und der Arbeit im Landeswohlfahrtsverband.

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Hessischer Landtag belässt Eingliederungshilfe beim LWV

DIE LINKE. Fraktion im LWV möchte Ihnen/euch einige kritische Gedanken zum hessischen Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes unterbreiten.

Den vollständigen Gesetzestext finden Sie / findet ihr unter diesem link:

http://starweb.hessen.de/cache/DRS/19/3/06413.pdf#search=%22%22

Grundsätzlich begrüßt die Fraktion DIE LINKE. im LWV Hessen, dass nun ein hessisches Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes vorliegt. Mit Erleichterung nehmen wir zur Kenntnis, dass der LWV Hessen weiterhin Träger für die Eingliederungshilfe erwachsener Menschen mit Behinderungen bleibt. Dies garantiert am ehesten, dass alle Menschen mit Behinderung in Hessen gleichwertige Lebensverhältnisse vorfinden.

Kritische Anmerklungen der Fraktion DIE LINKE im LWV
zum Hessischen Gesetz zur Umsertzung des BTHG
Dennoch bleiben zahlreiche kritische Punkte, betrachtet man das Gesetz als Ganzes.
Zunächst ist durch die sehr späte Festlegung auf den Träger der Eingliederungshilfe viel Zeit für eine sorgfältige Vorbereitung zur Umstellung auf das BTHG verloren gegangen.
Dann weist der vorliegende Gesetzesentwurf Lücken und Fehler auf. Man spürt deutlich, dass hier auf den allerletzten Drücker noch Fakten geschaffen werden sollten, bevor im Oktober eine neue Hessische Landesregierung gewählt wird. Das Eilverfahren, mit dem das Gesetz durchgedrückt wurde, erscheint uns eher befremdlich und dem Sachverhalt nicht angemessen. Statt als Regierungsvorlage wurde das Gesetz als Fraktionsvorlage eingebracht, was die Zeit für Anhörungen und den inhaltlichen Diskurs verkürzte.

Vielen Betroffenen und vielen Beschäftigten in der Eingliederungshilfe war lange nicht bewusst, dass mit dem Bundesteilhabegesetz eine radikale Systemumstellung verbunden ist.
Die Leistungen der Eingliederungshilfe werden ab 2020 von den existenzsichernden Leistungen getrennt und das System „ambulant, teilstationär und stationär“ wird es in der bisherigen Form nicht mehr geben.
Diese Umstellung birgt Gefahren für den betroffenen Personenkreis. Denn man erhofft sich nicht nur bessere Teilhabechancen für Menschen mit Behinderung, sondern auch Einsparmöglichkeiten – und zwar vor allem mit der Personenzentrierung. Der Sozialraum wird vernachlässigt.
Das Bundesteilhabegesetz ist vor allem ein Spargesetz, das sich am wirtschaftlich günstigsten Anbieter orientiert und nicht die Qualität der Dienstleistungen in der Behindertenhilfe in den Mittelpunkt stellt.

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Fraktionstagung in Friedberg

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10. Juli 2018: Fraktionssitzung der Linken in der Verbandsversammlung des Landeswohlfahrtsverbands. Nach dem Tod unseres Fraktionsvorsitzenden Wolfgang Schrank haben wir … weiterlesen