Antrag der Fraktion DIE LINKE.: Pflegeleistungen für Menschen in besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe müssen in voller Höhe von den Pflegekassen übernommen werden

Beschlussvorschlag

Die Verbandsversammlung möge beschließen:

1.) Die Landesregierung Hessen wird aufgefordert sich bei der Bundesregierung für eine Überarbeitung der Regelungen des Paragraphen § 43a SGB XI einzusetzen, so dass die Pflegeleistungen für Menschen in besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe in voller Höhe von den Pflegekassen übernommen werden.

2.) Die Landesregierung Hessen wird aufgefordert bis zu einer gesetzlichen Neuregelung auf Bundesebene diese Mehrkosten des LWV Hessen von 111 Millionen Euro (Stand: 2021) aus dem Landeshaushalt zu tragen und die Kommunen bei den Kosten der Eingliederungshilfe zu entlasten.

Die Verbandsversammlung stellt fest:

3.) Die derzeitige Regelung im § 43a SGB XI, die eine Pauschale von 266 Euro bei den Pflegekosten für Menschen in besonderen Wohnformen (früher: stationäre Einrichtungen) vorsieht, ist nicht ausreichend und stellt eine Benachteiligung der besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe gegenüber Seniorenheimen und der häuslichen Pflege dar.

4.) Es ist nicht tragbar, dass hier eine signifikante Ungleichbehandlung erfolgt, die dem Gedanken der Inklusion widerspricht und sogar ggf. dazu führt, dass Menschen mit Behinderungen vorzeitig in Pflegeheimen untergebracht werden, da diese kostengünstiger sind als Einrichtungen der Eingliederungshilfe.

5.) Die Verbandsversammlung des LWV Hessen erachtet es für dringend notwendig, dass hier über Parteigrenzen hinweg eine Initiative ergriffen wird, eine Lösung zu finden, die diese Ungleichbehandlung beendet.

Der Verwaltungsausschuss wird gebeten,

1.) Rechtliche Schritte zu prüfen, welche Klagemöglichkeiten der LWV Hessen diesbezüglich hat.

2.) Ein neues aktualisiertes Gutachten bei Herrn Prof. Welti in Auftrag zu geben, dass die Entwicklungen der letzten 6 Jahre umfasst und das Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Landtags Rheinland-Pfalz hinsichtlich der Vereinbarkeit des § 43a SGB XI mit GG und UNBRK kritisch überprüft.

Begründung:

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Antrag DIE LINKE.: Bei Lockdown auch weiterhin 100% refinanzieren!

Antrag DIE LINKE.: Der LWV soll seine Refinanzierungsvereinbarung zumindest bis 31. Dezember 2020 festhalten. Im Falle eines weiteren Lockdowns bzw. Regionalen Lockdown sollte diese Vereinbarung auch weiterhin gelten.

Beschlussvorschlag:
Der Landeswohlfahrtsverband Hessen hält an seiner Refinanzierungsvereinbarung fest
und beschließt, diese bis zum 31. 12. 2020 – auch im Falle eines weiteren/bzw. regionalen Lockdowns – fortzuführen.
Der Verwaltungsausschuss wird aufgefordert, zu prüfen, inwiefern Zusatzvereinbarungen zu den bestehenden Leistungs- und Vergütungs- bzw. Entgeltvereinbarungen dabei hilfreich sein könnten, die soziale Trägerlandschaft abzusichern. Abweichungen etwa bei Personalschlüsseln, bei der Personalausstattung, bei der Nettoarbeitszeit der Betreuungskräfte (etwa: Ausfälle durch Quarantäne und eingeschränkte Kinderbetreu-ungsmöglichkeiten), bei der Auslastung oder bei den Sachkosten (z.B. Anschaffung von Schutzmaterial, Konferenztechnik etc.) können nicht immer vollkommen durch SoDeg abgebildet oder refinanziert werden. Diese unvorhersehbaren Veränderungen ermöglichen den Abschluss neuer bzw. ergänzender Vereinbarungen während der Laufzeit der bisherigen Vereinbarungen (§ 78d Abs. 3 SGB VIII bzw. § 127 Abs. 3 SGB IX).

Die Verbandsversammlung fordert die hessische Landesregierung auf zu prüfen, ob das
Ausführungsgesetz zum Sozialdienstleister Entlastungsgesetz als Schutzschirm ausreicht, um insbesondere kleine und mittelgroße Träger ausreichend vor der Insolvenz zu schützen.
Die Verbandsversammlung fordert die hessische Landesregierung auf, den maximalen Zuschuss für einen Träger von 75% der Durchschnittszahlungen der letzten 12 Monate auf 100% aufzustocken.

Begründung:

Wir begrüßen, dass der Landeswohlfahrtsverband eine vollständige Refinanzierung
vorgenommen hat und an dieser weiter festhält. Dies unterscheidet sich deutlich von
örtlichen Trägern der Jugendhilfe, bei denen es sehr häufig zu Kurzarbeit kommt.

Soziale Dienstleister sind von der Corona-Krise sehr unterschiedlich betroffen.
Während einige Träger mit erheblicher Mehrbelastung zu kämpfen haben, sind andere mit Minderauslastung bis zum Ruhen der Angebote konfrontiert. Der Landeswohl-fahrtsverband hat auf diese Situation gut reagiert und ermöglicht, dass Werkstatt-mitarbeiter*Innen an besondere Wohnformen ausgeliehen werden konnten.
Dadurch wurde Kurzarbeit weitestgehend vermieden. An dieser Refinanzierung sollte weiterhin festgehalten werden, auch bei einem erneuten generellen oder regionalen Lockdown.

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Antrag DIE LINKE: Dem Verein „Gemeinwohl-Ökonomie. Ein Wirtschaftsmodell der Zukunft“ beitreten

Im LWV setzt sich DIE LINKE für eine Stärkung demokratischer Strukturen und Mitsprache ein. Wir möchten, dass der LWV das Gemeinwohl in das Zentrum seines politischen Handelns stellt und nicht die Frage der reinen Wirtschaftlichkeit und Effizienz. Leider wurde unser Antrag eine Gemeinwohlbilanz für den Landeswohlfahrtsverband zu erstellen nicht angenommen.
 
Der Verwaltungsausschuss des LWV wird aufgefordert, dem Verein „Gemeinwohl-Ökonomie. Ein Wirtschaftsmodell der Zukunft“ beizutreten.

Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungsausschuss wird aufgefordert, dem Verein „Gemeinwohl Ökonomie. Ein Wirtschaftsmodell mit Zukunft“ beizutreten.
Der Verwaltungsausschuss wird aufgefordert, eine Gemeinwohlbilanz der Verwaltung des Landeswohlfahrtsverbandes und der Vitos GmbH zu erstellen und sukzessiv alle sonstigen Teilbereiche (Forst und Schulen) zu bilanzieren.
Der Verwaltungsausschuss wird aufgefordert, eine Zukunftskonzeption für den Landes-wohlfahrtsverband – organisatorisch und konzeptionell – auf Basis des Gemeinwohl-ökonomie-Modells zu erarbeiten und in den Ausschüssen zu beraten.
Diese Konzeption soll Ziele und Ausrichtung des LWV, die Organisationsstruktur, sozialstrukturelle Planung und Sozialraumorientierung, Auflösung der Zielgruppensystematik und Dezentralisierung, nachhaltige Wirtschaft und ethische Grundsätze ( u.a. bei der Vergabepraxis ) umfassen.

Begründung:
Die Gemeinwohl-Ökonomie (GWÖ)-Bewegung hat ein Instrument entwickelt, das durch Nachhaltigkeitsberichterstattung zu einem ethischen und nachhaltigeren Wirtschafts-system führen soll.
Die Bewegung wurde 2010 ins Leben gerufen. Sie umfasst nach eigenen Angaben weltweit mittlerweile mehr als 11 000 Unterstützer, 100 Regionalgruppen, 30 Fördervereine, 500 bilanzierte Unternehmen und andere Organisationen, knapp 60 Gemeinden und Städte sowie 200 Hochschulen, die die Vision der Gemeinwohl-Ökonomie umsetzen und weiterentwickeln.
Ein politisches Gemeinwesen kann nur dann effektiv funktionieren, wenn es Klarheit über seine Ziele und Ausrichtung hat. Der Landeswohlfahrtsverband hat sich in den letzten Jahren zu wenig mit zukunftsweisenden Themen und einer Neuausrichtung der Wirtschaft auseinandergesetzt.
Das Bruttoninlandsprodukt ,als bislang gängiges Ziel der (Wirtschafts-)Politik, hat aufgrund seiner Eindimensionalität und der Nichterfassung dessen, was ein gutes Leben für alle ausmacht, ausgedient. Alternativen wie der „Better Life Index“ der OECD, die Sustainable Development Goals (SDG) der UNO oder das „Bruttonationalglück“ im Zwergstaat Bhutan wurden bereits auch international anerkannt und aufgegriffen.
Mit der sogenannten Gemeinwohl-Matrix für Kommunen und Unternehmen wurde ein Instrument entwickelt, Gemeinde, Städte und Unternehmen in ihrer Ausrichtung auf Gemeinwohl und Nachhaltigkeit zu untersuchen. Die Gemeinwohl-Ökonomie orientiert sich am eigentlichen Zweck des Wirtschaftens – der Erfüllung unserer menschlichen Bedürfnisse. Dabei geht es vor allem um gelingende Beziehungen: Sie sind die Voraussetzung, um glücklich zu sein – sie sind Voraussetzung für das Gemeinwohl. Dies steht unserem bisherigen – rein betriebswirtschaftlich – ausgerichteten Wirtschaftsmodell diametral entgegen.
Die Wirtschaftsleistung, in Geld gemessen, sagt nichts darüber aus, ob das Gemeinwohl steigt oder sinkt. Um zu messen, ob der Zweck erfüllt wird, sind andere Messgrößen gefragt.

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