Mohnblume
(Foto: Gabi Faulhaber)

Landeswohlfahrtsverband ohne Geld?

Unser Film bei GEW-TV Offenbach ist nun fertig.
Wer ihn sich ansehen will kann das hier tun:
https://vimeo.com/247538278

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Gesprächsrunde zur Situation des Landeswohlfahrtsverbands in Hessen nach der Absicht finanzstarker Kommunen, die Solidargemeinschaft zu verlassen. Gabi Faulhaber, Landtagsabgeordnete, und Dorothee Jünemann (beide Abgeordnete der LINKEN in der Verbandsversammlung des LWV) im Gespräch mit Robert Horak, GEW Offenbach-Stadt. Eine Sendung des Kreisverbands Offenbach-Stadt der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, erstellt vom GEW-TV-Team: Iris Bachmann, Dr. Wolfgang Christian, Hildegard Feuchter, Gerda Günther, Christa Rugen. Dauer: 31 Minuten. Vor- und Abspann sind aus urheberrechtlichen Gründen nicht mit Musik unterlegt, der Ton beginnt mit dem Gespräch.

 

Wir kämpfen für den Erhalt des Landeswohlfahrtsverbands Hessen(LWV) - stellen aber auch Forderungen an ihn

Die Fraktion DIE LINKE im LWV tritt für den Erhalt des Landeswohlfahrtsverbandes ein. Wir wollen, dass der LWV weiterhin als Solidargemeinschaft von den Landkreisen und kreisfreien Städten finanziert wird. Die Versuche der wohlhabenden Städte des Rhein-Main-Gebiets, den LWV in seiner jetzigen Form aufzulösen, lehnen wir nachdrücklich ab!
Auch DIE LINKE. sieht kritische Punkte beim LWV. Dazu ist auf dieser homepage auch einiges zu lesen. Aber keinesfalls rechtfertigt Kritik, den Landeswohlfahrtsverband und seine soziale Arbeit zu demontieren.

Warum Hessen den LWV braucht:

  • Er schafft hessenweit gleiche Bedingungen für Menschen mit Behinderungen im Erwachsenenalter.
  • Ein Finanzausgleich zwischen den Kommunen müsste erst geschaffen werden und bringt trotzdem keine gleichen Bedingungen. Damit wird ein Solidarpakt aufgelöst.
  • Es ist vor allem zu befürchten, dass Strukturen und auch Institutionen wegfallen, die für Menschen mit Behinderungen wichtig sind, wenn es den LWV nicht mehr gibt.
  • Der LWV ist nur für Menschen mit Behinderungen zuständig. Er braucht sich nicht zwischen anderen - auch wichtigen - kommunalen Aufgaben entscheiden, wenn das Geld knapp ist. In einer Kommune müssen die Parlamentarier abwägen, ob ihnen die Ausstattung eines Wohnheims für Menschen mit Behinderungen, die Sanierung eines Schulgebäudes oder Erhalt des Freibades wichtiger ist. Es ist zu befürchten, dass die Menschen mit Behinderungen, die nur eine Minderheit sind und zu wenig Lobby haben, ihre Interessen nicht durchzusetzen können.
  • Die Mitarbeiter des LWV sind eingearbeitet und haben hohe Kompetenzen.
  • Damit sind auch die Anforderungen an das neue Bundesteilhabegesetz (BTHG) zu meistern.
  • Es geht bei der Abschaffung des LWV um Kosteneinsparung zu Lasten der Menschen mit Behinderungen und um die Privatisierung von Einrichtungen, wie Heime und Werkstätten. Das dürfen wir nicht zulassen.

Was wir am LWV kritisieren und von ihm fordern:

  • PerSEH (Personenzentrierte Steuerung der Eingliederungshilfe in Hessen) ist aufgrund der minutengenauen Erfassung der nötigen Hilfeleistung und der komplizierten Umrechnung in Euro kaum geeignet, die notwendige Hilfe für Menschen mit Behinderungen zu erbringen. Viele Daten werden zusammengetragen. Doch der „gläserne Mensch“ verträgt sich nicht mit dem Datenschutz.
  • Es wird vergessen, dass nicht jeder Mensch mit Behinderung mit seinem Geld planen und als „Kunde“ Hilfen einkaufen kann. Und es wird vergessen, dass die Institutionen, wie Werkstätten für behinderte Menschen und Wohnheime, mit einem festen Geldbetrag rechnen müssen, um zu bestehen.
  • Wir fordern den Erhalt von Sozialräumen und den Erhalt gesellschaftlicher Strukturen für die Menschen mit Behinderungen. Inklusion heißt nicht nur Teilhabe am allgemeinen Leben, sondern auch Sicherheit in geschützten Räumen und Solidaritsierung mit Gleichen, wie das zum Beispiel in den Werkstätten praktiziert wird.
  • Wir fordern vom LWV eine bessere Zusammenarbeit mit den örtlichen Trägern und der Liga der freien Wohlfahrtspflege.
  • Gelder dürfen nicht für zusätzliche Posten innerhalb des LWV ausgegeben werden, sondern den Menschen mit Behinderungen zugutekommen.
  • Es muss im LWV ein Beschwerdemanagement geben. Eine Widerspruchsstelle sollte den Menschen, die einen Leistungsbescheid erhalten die Möglichkeit geben, gegen den Bescheid Widerspruch einzulegen. Für die Menschen mit Behinderung muss der Bescheid transparent und nachvollziehbar sein.

Ein neues Gesetz für Menschen mit Behinderung und was das in Hessen für die Menschen bedeutet

2017 wurde ein neues Gesetz für die Menschen mit Behinderung beschlossen. Es heißt Bundes-Teilhabe-Gesetz. Es wird BTHG abgekürzt.

Das neue Gesetz soll eigentlich das Leben und die Arbeit von Menschen mit Behinderungen in der Gemeinschaft mit den anderen Menschen verbessern. Die Politik nennt dies Inklusion. Doch leider wird mit dem BTHG vieles sehr kompliziert: zum Beispiel sollen alle Hilfen ganz genau abgerechnet und kontrolliert werden.

Dieses Gesetz gilt auch in Hessen. Es wird Schritt für Schritt bis 2020 eingeführt. Zur Einschätzung und Kontrolle hat der Landeswohlfahrtsverband (LWV) ein neues Verfahren entwickelt. Es heißt „Personenzentrierte Steuerung der Eingliederungs-Hilfe“. Die markierten Buchstaben ergeben die Abkürzung PerSEH.

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Was DIE LINKE vom LWV fordert

In den letzten Jahren breitet sich auch im LWV zunehmend ein Verständnis von Hilfe aus, das auf Vereinzelung und Entsolidarisierung zielt. Der soziale Lebenszusammenhang spielt bei der Hilfe eine immer geringere Rolle.
Diesen Geist atmet auch das neue Konzept PerSEH (Personenzentrierte Steuerung der Eingliederungshilfe in Hessen). Es wird als „passgenaues Angebot“ gepriesen, das die Wünsche und Bedürfnisse der behinderten Menschen berücksichtigt. In der Praxis soll die Hilfe jedoch minutengenau erfasst und dokumentiert werden. Der gläserne Mensch wäre die Folge! Dann wird der Hilfebedarf in Euro umgerechnet. Behinderte Menschen sollen mit dem Geld ihre Hilfen passgenau kaufen.

DIE LINKE sieht PerSEH sehr kritisch!

Menschen mit Behinderung bekommen den neuen Mythos vom „Kunden“, was nicht den fachlichen Anforderungen entspricht und viele gar nicht leisten können. Besser wäre der Erhalt der sozialen Lebenszusammenhänge und die Wahlmöglichkeit, wo und mit welchem Träger die Hilfen erbracht werden sollen.

DIE LINKE fordert vom LWV eine gute Zusammenarbeit auf Augenhöhe mit den örtlichen Trägern und der Liga der freien Wohlfahrtspflege!

Warum Hessen den LWV braucht

  • Der LWV schafft hessenweit gleiche Bedingungen für Menschen mit Behinderung.
  • Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LWV haben Erfahrung und hohe fachliche Kompetenzen.
  • Der LWV kann auf eine jahrzehntelange Praxis bei der Eingliederung von Menschen mit Behinderung zurückgreifen. Damit kann er auch die Anforderungen meistern, die das neue Bundesteilhabegesetz (BTHG) stellt.
  • Der LWV hat erprobte Strukturen. Sollte das Solidarpaket aufgelöst werden, müssten die Kommunen erst tragfähige Arbeitsformen schaffen.
  • Der LWV ist ausschließlich für Menschen mit Behinderung zuständig. Er braucht sich nicht zwischen wichtigen kommunalen Aufgaben entscheiden: Wenn das Geld knapp wird, müssen Kommunalpar-lamente abwägen, was ihnen wichtiger ist: die Ausstattung eines Wohnheims für Menschen mit Behinderung, der Erhalt des Freibads oder die Sanierung des Kindergartens.
  • Der LWV ist für die gesamte Struktur des Hilfesystems in Hessen verantwortlich. Bei den Kommunen besteht eher die Gefahr, dass Einrichtungen privatisiert werden.

Wir trauern:

... um unseren Fraktionsvoritzenden
Wolfgang Schrank

250 Wolfgang Schrank 

Der überraschende Tod unseres Fraktionsvorsitzenden Wolfgang Schrank macht uns sehr traurig. Seine Kompetenz, sein Optimismus und sein Einsatz für soziale Gerechtigkeit motivierte uns in unserer Arbeit im Landeswohlfahrtsverband. Wolfgang Schrank wird uns sehr fehlen!

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