Die konkrete Umsetzung des Bundesteilhabegetzes in Hessen und erste Erfahrungen waren Thema der Fachtagung am 28. September 2019 im Gießener Kongresszentrum.
Im Folgenden ist eine Kurzfassung der Inhalte zu fnden. Nachfragen können gerne an uns gerichtet werden - bitte Kontaktformular benutzen.
Die Fraktion DIE LINKE. im LWV stellt den Fraktionen in den Kreistagen und Stadtverordnetenversammlungen der kreisfreien Städte gerne Musteranfragen zur Verfügung.
Die Fraktion DIE LINKE. im Landeswohlfahrtsverband brachte in die Verbandsversammlung des LWV einen Antrag gegen die Verlagerung des Vitos-Klinikums von Weilmünster nach Weilburg ein.
Die Vitos GmbH, die eine Beteiligungsgesellschaft des LWV ist, will Mittel aus dem Krankenhausstrukturfonds des Landes Hessen bekommen. Doch das Land Hessen vergibt Investitionsmittel fast ausschließlich an große Klinikkonzerne und Zusammenschlüsse. Deshalb müsste eine Modernisierung des Klinikums Weilmünster vom LWV bezahlt werden, während ein Zusammenschluss mit dem Kreiskrankenhaus Weilburg (das schon mit den Dahn-Dill-Kliniken fusioniert hat) und ein Umzug mit Neubau vom Land bezuschusst würde.
DIE LINKE. sieht in dieser Gesundheitpolitik der Landesregierung keine nachhaltige Strategie zur Versorgung der Bevölkerung. Im Gegenteil: Der Zusammenschluss von Kliniken unter kommunaler Regie wird sozusagen erzwungen! Krankenhäuser werden in erster Linie als Wirtschaftsbetriebe gesehen und hübsch gemacht für Privatisierung.
Vitos sagt, der Neubau in Weilburg sei günstiger als die Sanierung. Dabei wird verschwiegen, dass bisher nur die Verlagerung der lukrativeren Bereiche nach Weilburg angedacht ist: Neurologie und Psychosomatik. Und die Kosten für einen Parkplatz sind auch nicht eingerechnet. Über die Zukunft der weniger lukrativen Bereiche - Psychiatrie und Pflegezentrum - wird keine Auskunft erteilt.
DIE LINKE. Fraktion im LWV möchte Ihnen/euch einige kritische Gedanken zum hessischen Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes unterbreiten.
Den vollständigen Gesetzestext finden Sie / findet ihr unter diesem link:
http://starweb.hessen.de/cache/DRS/19/3/06413.pdf#search=%22%22
Grundsätzlich begrüßt die Fraktion DIE LINKE. im LWV Hessen, dass nun ein hessisches Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes vorliegt. Mit Erleichterung nehmen wir zur Kenntnis, dass der LWV Hessen weiterhin Träger für die Eingliederungshilfe erwachsener Menschen mit Behinderungen bleibt. Dies garantiert am ehesten, dass alle Menschen mit Behinderung in Hessen gleichwertige Lebensverhältnisse vorfinden.
Kritische Anmerklungen der Fraktion DIE LINKE im LWV
zum Hessischen Gesetz zur Umsertzung des BTHG
Dennoch bleiben zahlreiche kritische Punkte, betrachtet man das Gesetz als Ganzes.
Zunächst ist durch die sehr späte Festlegung auf den Träger der Eingliederungshilfe viel Zeit für eine sorgfältige Vorbereitung zur Umstellung auf das BTHG verloren gegangen.
Dann weist der vorliegende Gesetzesentwurf Lücken und Fehler auf. Man spürt deutlich, dass hier auf den allerletzten Drücker noch Fakten geschaffen werden sollten, bevor im Oktober eine neue Hessische Landesregierung gewählt wird. Das Eilverfahren, mit dem das Gesetz durchgedrückt wurde, erscheint uns eher befremdlich und dem Sachverhalt nicht angemessen. Statt als Regierungsvorlage wurde das Gesetz als Fraktionsvorlage eingebracht, was die Zeit für Anhörungen und den inhaltlichen Diskurs verkürzte.
Vielen Betroffenen und vielen Beschäftigten in der Eingliederungshilfe war lange nicht bewusst, dass mit dem Bundesteilhabegesetz eine radikale Systemumstellung verbunden ist.
Die Leistungen der Eingliederungshilfe werden ab 2020 von den existenzsichernden Leistungen getrennt und das System „ambulant, teilstationär und stationär“ wird es in der bisherigen Form nicht mehr geben.
Diese Umstellung birgt Gefahren für den betroffenen Personenkreis. Denn man erhofft sich nicht nur bessere Teilhabechancen für Menschen mit Behinderung, sondern auch Einsparmöglichkeiten – und zwar vor allem mit der Personenzentrierung. Der Sozialraum wird vernachlässigt.
Das Bundesteilhabegesetz ist vor allem ein Spargesetz, das sich am wirtschaftlich günstigsten Anbieter orientiert und nicht die Qualität der Dienstleistungen in der Behindertenhilfe in den Mittelpunkt stellt.
Am 13. November wird beim Staatsgerichtshof über die Klage der hessischen Linksfraktion gegen die Beschränkungen der Versammlungsfreiheit durch das hessische Versammlungsfreiheitsgesetz verhandelt.
Axel Gerntke, Liquidator und ehemaliger parlamentarischer Geschäftsführer der Hessischen Linksfraktion erklärt: “Ein Gesetz, dass das Grundrecht der Versammlungsfreiheit massiv beschränkt, als „Versammlungsfreiheitsgesetz“ zu titulieren, zeugt zwar von Humor, zugleich aber von wenig Fingerspitzengefühl für demokratische Grundrechte!“ Dies müssten sich CDU und Grüne, die das Gesetz verabschiedet hatten, vorhalten lassen, aber auch von der jetzigen Landesregierung aus CDU und SPD sei eine grundrechtskonforme Reform nicht zu erwarten.
„Die Linke Hessen unterstützt die Petition, das Bürgerbegehren in Hessen vor den Angriffen der Landesregierung zu schützen, erklärt Jakob Migenda, Landesvorsitzender der Partei Die Linke Hessen. „Die Pläne der CDU-SPD-Regierung in Hessen, das kommunale Bürgerbegehren und den Bürgerentscheid empfindlich einzuschränken, sind eine massive Schwächung der Demokratie vor Ort. Schon heute sind die Hürden für ein erfolgreiches Bürgerbegehren viel zu hoch.
In Hessen können wir uns über ein starkes zivilgesellschaftliches
Engagement für Demokratie und Zusammenhalt freuen. Und damit das
auch so bleibt, hat das Bundesfamilienministerium 2015 das
Bundesprogramm „Demokratie leben!“ in Gang gesetzt. Anknüpfend an
vorige Programme sollen Projekte finanziell unterstützt werden, die sich
für Extremismusprävention und Demokratieförderung einsetzen.
Gemeinwohlorientierte Vereine und Initiativen konnten lange Zeit von
dieser Förderung, die allen voran Jugendliche und junge Menschen
adressiert, profitieren – doch damit ist jetzt in einigen hessischen
Kommunen wohl erstmal Schluss. 14 lokale Partnerschaften für
Demokratie fallen aus der Förderung heraus.