Refinanzierungsmodell des Landeswohlfahrtsverbands fortführen und SodEG durch das Land Hessen aufstocken

(Coronabedingt fällt die VV am 1. Juli aus. Der Termin der nächsten VV ist am 28. Oktober 2020)

Besprochen am 2. Juli 2020 in einer gemeinsamen Sitzung des Haushaltsausschusses und des Ausschusse für Soziales & Jugendhilfe. Nach dem Antrag ist die Einlassung des Verwaltungsausschusses zu unserem Antrag zu finden.

 

Antrag zur nächsten Verbandsversammlung des LWV

Die Verbandsversammlung möge beschließen:

Der Landeswohlfahrtsverband Hessen hält an seiner Refinanzierungsvereinbarung fest und beschließt, diese bis zum 31.12. 2020 – auch im Falle eines weiteren/bzw. regionalen Lockdowns fortzuführen.

Der Verwaltungsausschuss wird aufgefordert zu prüfen, inwiefern Zusatzvereinbarungen zu den bestehenden Leistungs- und Vergütungs- bzw. Entgeltvereinbarungen dabei hilfreich sein könnten, die soziale Trägerlandschaft abzusichern. Abweichungen etwa bei Personalschlüsseln, bei der Personalausstattung, bei der Nettoarbeitszeit der Betreuungskräfte (etwa: Ausfälle durch Quarantäne und eingeschränkte Kinderbetreuungsmöglichkeiten), bei der Auslastung oder bei den Sachkosten (z.B. Anschaffung von Schutzmaterial, Konferenztechnik etc.) können nicht immer vollkommen durch SoDeg abgebildet oder refinanziert werden. Diese unvorhersehbaren Veränderungen ermöglichen den Abschluss neuer bzw. ergänzender Vereinbarungen während der Laufzeit der bisherigen Vereinbarungen (§ 78d Abs. 3 SGB VIII bzw. § 127 Abs. 3 SGB IX).

Die Verbandsversammlung fordert die hessische Landesregierung auf zu prüfen, ob das Ausführungsgesetz zum Sozialdienstleister Entlastungsgesetz als Schutzschirm ausreicht, um insbesondere kleine und mittelgroße Träger ausreichend vor der Insolvenz zu schützen.

Die Verbandsversammlung fordert die hessische Landesregierung auf, den maximalen Zuschuss für einen Träger von 75% der Durchschnittszahlungen der letzten 12 Monate auf 100% aufzustocken.

Begründung:

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Große Anfrage: Corona-Krise und Maßnahmen des LWV

„Corona-Krise und Maßnahmen des Landeswohlfahrtsverbands –
Eine ausreichende soziale Infrastruktur für Menschen mit Behinderungen weiter aufrechterhalten“

Frage 1:
Welche Einrichtungen und Träger, die maßgeblich vom LWV Hessen getragen werden, sind momentan geschlossen (wie z. B. Werkstätten/Tagesförderstätten etc.) teilweise geöffnet oder weiterhin offen?

Antwort: Mit der zweiten Verordnung zur Anpassung der Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 23. 3. 2020 hat die Hessische Landesregierung für die in § 4 der in der Anlage beigefügten Verordnung beschriebenen Personenkreise ein Betretungsverbot ausgesprochen. lnsofern wurden die in der Frage angeführten Einrichtungen weder teilweise noch vollständig geschlossen.

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